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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung eines rechtswidrigen 1-€-Jobs ohne Sanktion


Rotkäppchen
31.03.2008, 20:57
Gericht: Verwaltungsgericht Bremen
Entscheidungsart: Gerichtsbescheid
Datum: 18.02.08
Aktenzeichen: S7 K 784/07

Kernaussagen:
1. Ob eine Arbeitsgelegenheit im öffentlichen Interesse liegt oder nicht, richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitsförderungsrechts, d.h. nach den Bestimmungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) (§ 261 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__261.html)). Demnach liegen Arbeiten grundsätzlich dann im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. „Zusätzlich“ ist eine Arbeit, wenn sie ohne den Einsatz von "1-€-Jobbern" nicht oder mindestens zwei Jahre später ausgeführt werden würde.
2. Wer eine Arbeitsgelegenheit ablehnt, die diesen Anforderungen nicht entspricht, darf nicht mit einer Absenkung seines Alg II sanktioniert werden.

Wortlaut (http://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/07k784-g01.pdf) des Gerichtsbescheides (PDF-Datei)