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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trennung, wie bekomme ich nun ein Dach über den Kopf?


Trauribär
01.04.2008, 13:44
Hallo, ich bin 31 und musste leider vor ca. 3 Wochen einen Antrag auf Hartz IV stellen (Noch nicht bearbeitet, habe also keinen Bescheid). In diesem Antrag ist meine Lebensgefährtin noch aufgeführt, die gut Verdient und ich bekomme wahrscheinlich sowieso nichts.

Leider hat sich die Situation dramatisch verändert und ich hoffe, ich kann es hier halbwegs rüber bringen, ohne meinen Gefühlen freien Luaf zu lassen. Nach fast 8 Jahren hat sich meine Lebensgefährtin nun von mir getrennt. Obwohl es schrecklich ist, wollten wir uns auf jeden Fall freundschaflich trennen, weil wir uns immer noch sehr wichtig sind und wer weiß, vielleicht wirds wieder. Aber egal, es geht um was anderes...

Es ist mir zur Zeit (und ihr auch nicht) nicht Möglich, weiter in der gemeinsamen Wohnung zu leben, allein aus Emotionallen Gründen. Und natürlich kann & will ich auch jetzt nicht weiter auf ihre Kosten leben.

Also bin ich heute morgen zum Sozialamt gegangen (Hier regelt Hartz IV die Komune) und sprach beim Ordnungsamt vor, das ich eine Notunterkunft bräuchte. Nicht nur, das sich der nette Herr über meine Situation tatsächlich mehr oder weniger lustig gemacht hat, sagte er mir, das er nichts für mich tun könne. Eine Notunterkunft für eine Person gibts nicht und sie könnten mich höchstens bei meinen Eltern (Die in einer Notunterkunft wohnen) zwangseinweisen, denn in einer Notunterkunft stehen mir nur 5 Quadrahtmeter zu. Dabei weiß ich, das es in dem Haus, in dem meine Eltern wohnen, unterm Dach freie, einzelne kleine Zimmer gibt. Genau das, was ich jetzt bräuchte. Er meinte weiter, diese Zimmer gibts ja nicht und sind für Familien, denn eigentlich wüsste ich nichts von den Zimmern. Er könne mir aber einen Platz im Petrusheim (Eine Art Einrichtung für vor allem Alkoholiker) besorgen.

Mir wäre es sehr wichtig, das ich dieses Zimmer bekomme. Ich habe keine Freunde, momentan nichts mehr, was meinem Leben einen Sinn gibt und ich bezweifel, das der Kontakt in einer Einrichtung für Alkoholiker da das richtige ist, da ich sowieso schon ganz unten bin. Aber dieser lustige Mensch, der das so lustig fand, sagte dann nur, dann bitten sie doch ihre Frau, das Sie sie dort weiter wohnen lässt. Ich bin davon ausgegangen, das dass Sozialamt auch dazu da ist, Menschen unabhängig von Geldleistungen zu helfen und nicht sie so zu behandeln?

Darüber hinaus muß ich nun bei meiner Sachbearbeiterin morgen meinen Hartz IV antrag ändern, aber ich bezweifel, das Sie mir das glauben werden und denken, ich will die nur betrügen. Nun weiß ich nicht weiter, zumal ich ja auch meine Sachen nicht aus unserer gemeinsamen Wohnung ausräumen kann, wenn ich nicht weiß, wohin mit meinen Kleidern. ICh stehe übrigens nicht mit im Mietsvertrag, eigentlich gibts auch gar keinen, da die Wohnung ihren Eltern gehört.

NUn frage ich mich, wie ich vor gehen soll. Ohne Geld finde ich keine Wohnung, eine Dach über dem Kopf bekomme ich aber nicht vom Amt, also was soll ich tun?

1. Wenn ich freiwillig bei meinen Eltern in die Notunterkunft einziehe, habe ich dann Anspruch auf den vollen Regelsatz oder ist es eine Bedarfsgemeinschaft und wie wird das dann gerechnet? (Vater Rentner: 600 Euro, Mutter Hausfrau, Bruder bekommt 262 Euro von einer Maßnahme, dazu noch 162 Euro Kindergeld. das ist das Gesamte einkommen)

2. WEnn ich mit meiner Sacharbeiterin rede, kann ich dann vielleicht doch dieses Zimmer da oben bekommen? Und ist es wirklich Möglich, mich mit 31 Jahren zu zwingen, zu meinen Eltern zu gehen? Es geht nicht darum, das das nicht gehen würde. Aber das ist doch eine Zumutung?

3. Muß ich in dieses Heim? Oder würde ein Ärtzliches Attest ausreichen, das ich momentan irgendwo Halt brauche. Aber ich brauche eben auch Platz, mit 4 Leuten in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung, das kann ich mir auch nicht vorstellen....

4. Wie kann ich dem Amt bewiesen, das es wirklich eine Trennung ist? Noch sind natürlich meine ganzen Sachen hier und an Möbeln werde ich auch nichts mit nehmen. Lediglich meine Kleidung und einige persönliche Dinge, wird das ausreichen?

Ich bin sehr Aufgewühlt und hoffe, man versteht mich trotzdem. Sollte mir jemand helfen könnte, dann sage ich vorab vielen Dank

StephanK
01.04.2008, 17:16
:welcome: Trauribär,
es ist sehr verständlich, dass Du aufgewühlt bist und es Dir momentan schwer fällt, einen klaren Kopf zu behalten.

Trotzdem hast Du selbst Struktur reingebracht, und an der möchte ich mich auch entlanghangeln:

Zu 1.: Nein, es ist keine Bedarfsgemeinschaft (aus dem Alter bist Du raus) und Du bekommst Deine € 347. Es ist eine sog. Haushaltsgemeinschaft, aber alle anderen haben viel zu wenig Geld für sich als dass erwartet würde, Dir davon etwas abzugeben. In dieser Hinsicht also: Entwarnung.

Zu 2.: Zu was Du vielleicht eine Sachbearbeiterin überreden kannst kann ich nicht vorhersagen, denn ich weiss nicht, wie charmant Du bist und wie zugänglich sie ist. Da muss ich also leider passen. Man kann Dich nicht zwingen, zu Deinen Eltern zu gehen. Aber aus Sicht einer Sozialamtsmitarbeiterin ist das natürlich das nächstliegende (und billigste), und ihren Kunden etwas zuzumuten ist sie gewohnt. Versteh das also nicht als persönliche Boshaftigkeit. Dahinter kann im übrigen auch der einfache Gedanke stecken: der Mann ist gerade etwas entwurzelt, vielleicht fängt er sich "im Schoß der Familie" besser wieder als wenn er allein vor sich hin wurschtelt. Ist aber nur 'ne Vermutung: ich kenne weder Dich noch Deine Sachbearbeiterin.

Zu 3.: Nein. Aber was willst Du mit einem ärztlichen Attest? Das könnte Dich allenfalls in's Krankenhaus bringen, und ich bin mir recht sicher, dass Du das nicht als Alternative in Betracht ziehst. - Im Prinzip kannst Du "ganz normal" eine Wohnung suchen (natürlich eine, die im für Deinen Wohnort gesteckten preislichen Rahmen ist, den Du von Deiner ARGE erfährst, falls Du ihn noch nicht kennst). Du musst nur vor Deiner Unterschrift unter den Mietvertrag die Zusage der ARGE haben, die aber nicht all zu schwer zu bekommen sein dürfte. Aber die Wohnungsuche ist Deine eigene Verantwortlichkeit.
Wie schnell das geht, hängt sowohl vom Mietwohnungsmarkt in Deiner Gegend ab als auch von Deiner Aktivität. Wenn Du das "dynamisch" anpackst, ist es vielleicht für die Zeit bis zum Umzug doch noch möglich, übergangsweise in der bisherigen Wohnung zu bleiben - im Bewusstsein, dass es nur eine Übergangslösung unter veränderten Bedingungen ist? Diese Frage kannst natürlich nur Du selbst beantworten, aber ich stelle sie einfach mal.

Zu 4.: Eigentlich nur mit Deinen eigenen Worten. Notfalls auch mit einer schriftlichen Erklärung der Eltern Deiner bisherigen Lebensgefährtin, dass sie (als Wohnungseigentümer, nicht als Eltern) nicht mehr länger dulden, dass Du dort wohnst.

Meine Empfehlung: vertief Dich heute abend mal in Mietangebote aus dem Internet und/oder der Zeitung (Wohnungen bis 45 m²).