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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hochsetzen des Freibetrags?


flakes
01.04.2008, 22:04
Hallo,

ich habe eine Frage zur Anhebung des Freibetrages.

Im Januar/Februar (jeweils 2 Wochen) hatte ich 2 Arbeitsstellen gleichzeitig, wodurch ich hohe Fahrtkosten hatte. Da diese weder vom Arbeitgeber noch von der Arge übernommen wurden, stand ich erstmal mit echt wenig Geld da. Meine SB meinte aber, man würde deswegen einfach meinen monatlichen Freibetrag anheben.

Von beiden Arbeitsstellen hatte ich im Februar allerding noch kein Geld, dafür aber von meiner anderen Arbeitsstelle, für die ich davor gearbeitet hatte (200€).

Trotzdem musste ich 124€ davon an die Arge zurückzahlen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Kann mich jemand aufklären?

Da Geld von den betreffenden Arbeitsstellen habe ich schon teilweise, aber auch diesen wurde der Freibetrag nicht angehoben. Liegt es vielleicht daran, dass das Geld von der Arbeitsstelle, die so weit weg ist, noch nicht eingetroffen ist?

Vielen Dank!

restart
01.04.2008, 22:52
Hallo snowflake,

Trotzdem musste ich 124€ davon an die Arge zurückzahlen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Kann mich jemand aufklären? Warum du 124€ zurückzahlen solltest, kann ich nur vermuten, aber schlecht beurteilen, wenn man die Bescheide nicht kennt.

Der Grundsatz ist der, es wird beim ALG II immer nur das in dem entsprechenden Monat angerechnet, was du tatsächlich bekommen hast. Also sowiet ich deine Angaben verstehe, im Februar nur die 200€ und im März die anderen beiden Einkommen.

aber auch diesen wurde der Freibetrag nicht angehoben. Liegt es vielleicht daran, dass das Geld von der Arbeitsstelle, die so weit weg ist, noch nicht eingetroffen ist? Der Freibetrag wird in dem Sinne nicht angehoben, sondern ab einem Einkommen von mehr als 400€, kannst du du tatsächlichen Fahrtkosten, die zur Erreichung dieses Einkommens entstanden sind, geltend machen. Dafür gibt es dann nicht die 100€-Pauschale.
Lies dazu auch den Beitrag: Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii)

Hinweisen muss ich dich auch darauf, dass deine zwei Einkommen summiert werden, wenn du sie im gleichen Monat ausgezahlt bekommst. Die Freibeträge gibt es nur auf die Gesamtsumme.

flakes
01.04.2008, 23:13
erstmal vielen Dank für die Antwort. Ich muss gestehen, ich habe es noch nicht so ganz verstanden.

Die Sachlage: ich wohne in der City und habe von Mitte Januar und Februar gearbeitet. Morgens zu Arbeitsstelle A in einer Stadt 15km entfernt von mir, dann ab mittags zu einer Arbeitsstelle B auch in der City (ich arbeite dort jetzt noch und fahre nun Fahrrad). Mit dem Auto bin ich gefahren, weil es mit der Bahn zu aufwändig gewesen wäre.

Das Geld von Arbeitsstelle C kam im Februar (260€).
Im März kamen 650€ von Arbeitsstelle B.

Stehen mir die 13,45 für Januar und Februar zu, oder habe ich etwas falsch verstanden?

Die 124 Euro Rückzahlung sind darin begründet, dass ich 260€ verdient habe (oben hatte ich fälschlicherweise 200€ geschrieben) und das der Betrag über dem Freibetrag sein müsste.

Vielen Dank!

restart
01.04.2008, 23:57
Da du im Februar nur die 260€ an Einkommen tatsächlich bekommen hast, sind auch nur die für Februar anrechenbar.

Badarf: 347+angemessene Miete

Einkommen:
260€ netto
-100€ pauschale Werbungskosten etc.
-32€ Freibetrag 20% (von 100-800 € und vom brutto)
128 € anrechenbares EinkommenEs gibt nur die 100€ pauschal weil dein Einkommen unter 400€ war.
Die Freibeträge werden vom Brutto gerechnet.
Das anrechenbare Einkommen wird vom Bedarf abgezogen.

Im März ist dein Einkommen über 400€. Demnach gibt es statt den 100€ Pauschal die tatsächlichen Fahrkosten sofern die höher sind. Die 100€ Pauschale enthielt auch die 30€ Versicherungspauschale, die hier dann ggf. extra abzuziehen ist. Nachzulesen im oben angegebenen Link unter "Absetzbeträge"