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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II - Was darf das Sozialamt alles zur Vorlage verlangen?


goldfield
24.06.2005, 11:46
Hi Leutz,

ich habe folgendes Problem:
nachdem ich meinen Antrag zum ALG II abgegeben hatte, wollte das Sozialamt zu einigen Kontobewegungen zusätzliche Nachweise erhalten. Es handelte sich hier um Überweisungen die ich aus gefälligkeit für eine andere Person durchgeführt hatte. Dazu wollte das Sozialamt nun eine schriftliche Bestätigung dieser Person haben. Zu einer der Kontobewegungen sollte ich vom Zahlungsempfänger sogar eine Bestätigung beibringen, dass ich dort kein Kunde sei. Dies wurde schnellstmöglich auch von mir erledigt. Nun sollen diese so vom Sozialamt eingeforderten Bestätigungen nicht genügen! Ich soll nun die entsprechenden Verträge vorlegen. Nur es sind nicht meine Veträge, wie schon zuvor gegenüber dem Sozialamt bestätigt wurde!!!

Darf das Sozialamt überhaupt Verträge anderer unbeteiligter Personen einsehen mit denen ich weder verwandt, verschwägert, "versippt" oder ähnliches bin, nur weil ich aus hilfsbereitschaft Überweisungen von meinen Konto durchführte???

Grüße

Goldfield

Schneida
24.06.2005, 21:18
Nachweise

Hallo nach Düren,

ich denke die Leute überziehen ihre Kompetenzen. Normalerweise haben sie noch nicht einmal ein Recht darauf, einfach so ohne Grund Deine Kontoauszüge zu sehen.

Wenn Du jetzt schon die Nachweise und eine Bestätigung des Zahlungsempfängers hast, dürften eigentlich meiner Einschätzung nach keine weiteren Anforderungen kommen.

Die Betonung liegt auf eigentlich. Denn die Sachbearbeiter blicken oft selbst nicht durch und so mancher meint, die Staatskassen retten zu müssen. Manche sind auch der ansteckenden Parole vom Leistungsmißbrauch unterlegen. (Da gibt es leicht paranoide Züge bei einigen Sachbearbeitern: Erst mal grundsätzlich misstrauisch sein und jedem Antragsteller unterstellen, er wolle abzocken)

Falls Du an einen solchen geraten bist, oder an eine Mischung aus den 3 oben genannten Phänomenen, ist es sinnvoll sich an eine gut informierte Beratungsstelle zu wenden, schriftliche Stellungnahmen einzureichen und bei Kontakten auch einen Zeugen mit zu nehmen.

Manchmal ist es auch einfacher - nach dem Motto, dass die liebe Seele Ruhe hat - weitere eidesstattliche Erklärungen aus der gesamten Verwandschaft und dem Freundeskreis beizuschaffen. Manchmal kann man Beamte nämlich auch mit Papier erschlagen. Das macht dann Arbeit und da reißen sich viele Menschen (nicht nur Beamte) ja auch nicht drum.

Betroffener
24.06.2005, 22:00
:welcome: Goldfield (interessanter Nick für einen der ALG II beantragt :-)

Ergänzend zu den schon sehr treffenden Ausführungen von E.Schneider möchte ich ergänzen:

Dein Problem ist wohl, das Du beim Sozialamt gelandet bist.
Die Mitarbeiter meinen, fast alles zu dürfen um die Haushaltskasse ihrer Kommune zu schützen und dabei die Antragsteller drangsalierend zu durchleuchten.

Gibt es bei Euch kein anderes Amt, das für den ALG II Antrag zuständig ist als das Sozialamt - oder hast Du nur diese Bezeichnung gewählt?

Ansonsten ist das für mich wieder der Beweis, dass die Kommunen absolut nichts mit der Abwicklung von ALG II zu tun haben sollten - weil diese zur Schonung der eigenen kommunalen Kasse ständig neue Regeln dazu erfinden zu Lasten der arbeitslosen und bedürftigen Menschen.

Sicher war es nicht unbedingt klug von Dir vor dem ALG II Antrag Dein Konto in der Art "benutzen" zu lassen. Möglicherweise haben andere nämlich genau das für sich vermeiden wollen, was Dir jetzt widerfährt.

Wenn die Spürnase eines echten hyperaktiven Sozialamtsmitarbeiters in Richtung möglichen Leistungsmißbrauches erst mal Lunte gerochen hat (berechtigt oder nicht), können die Dir viel Ärger machen.

Hier geht es schlicht für Dich um den Nachweis ob Du bedürftig bist oder nicht - also ob Geld fliesst oder nicht.

Insofern würde ich mit allen Unterlagen da noch mal hindackeln und den Teamleiter oder Chef verlangen und um ein klärendes Gespräch bitten, warum das so umständlich gemacht wurde und warum die eingereichten Unterlagen nun wieder nicht ausreichen sollen.

Du bist bedürftig und bist auf das Geld angewiesen.

Irgendwo muß die Kirche auch im Dorf bleiben.

Viel Erfolg (und lasse Dich keinesfalls abwimmeln).

goldfield
24.06.2005, 23:59
Hallo E.Schneider und Betroffner,

also bei mir in Düren/NRW ist für Antragsstellung auf ALG II das Sozialamt zuständig, dort ist man nach Aussage der Sachbearbeiterin für das reine "Zahlengeschäft" zuständig. Schon eine seltsame Wortwahl, bei der Bundesagentur war ich noch Kunde, beim Sozialamt bin ich nur noch ein Zahlengeschäft und bei der in Düren für Langzeitarbeitslose und Hartz IV/ALG II Empfänger zuständigen Arbeitsgemeinschaft "JobCom" werde ich dann Klient?????!!!!!!
Nur die JobCom wird nach eigener Aussage für mich erst tätig sobald mir ein Leistungsbescheid zu ALG II vorliegt!!!?????? Beim dem zu erwartenden Ärger mit dem Sozialamt kann das aber wohl was dauern :-x
In der Zwischenzeit ist keiner für mich in Hinsicht auf Arbeitsvermittlung/Beratung zuständig. Sollte es in der Zwischenzeit zu Vortstellungsgesprächen kommen habe ich somit auch keine Möglichkeit einen Antrag auf Reisekosten zu stellen bzw. die nun fällige Verlängerung meines Vermittlungsgutscheines zu beantragen. Wie gesagt keiner ist zuständig :wut: :wut: :wut: :wut:

Zu der von Betroffener geäußerten Vermutung, dass mein Bekannter mein Konto "benutzte" um selbst nicht in die gleiche Situation wie ich zu geraten, ist nicht so. Hatte bei meinem Bekannten leider sehr traurige Hintergründe. Ich wollte halt nur helfen und sah und sehe dabei auch nichts negatives was ein Sozialamt mir nun vorwerfen könnte!!!

Es ist doch mehr als seltsam was hier das Sozialamt von mir fordert. Ich habe doch schon im Rahmen meines Antrages zum ALGII alle nötigen Angaben gemacht. Weiterhin habe ich dann noch die geforderte Bestätigung meines Bekannten beigebracht. Nur die soll jetzt nicht mehr reichen!!!!!!!!!! Jetzt sollen noch die Verträge vorgelegt werden. Für mich macht das eher den Eindruck, man verlangt eine Bestätigung für die Bestätigung der Bestätigung. Das Spiel kann ja mehr als heiter werden :kotz:
Ich habe dies auch mal so an den zuständigen Ombudsrat weitergeleitet!

Im übrigen konnte ich gar kein verwertbares Vermögen ansammlen, da ich seit 1999 das private Insolvenzverfahren habe und schon damals alles verwertbare in die Insolvenzmasse ging und dem Insolvenzverwalter zu Verfügung gestellt wurde. Ich hätte gar nicht die Zahlungen, die ich für meinen Bekannten halt mal ausführte, bestreiten können. Das ist dem Sozialamt aber auch bekannt!!!!

Grüße

Goldfield

Betroffener
25.06.2005, 00:43
Hallo Goldfield,

das, was Du Dir hier gerade eben auch an berechtigtem Frust von der Seele geschrieben hast, solltest Du am Montag alles dem Chef des Sozialamtes mit geradem Rücken und erhobenem Kopf ins Gesicht sagen. Wenn der nicht greifbar ist - er hat einen Stellvertreter. Beschwer Dich auch beim Bürgermeister und bei Deinem Landtagsabgeordneten. Die Leute sind dazu da, Dir zu helfen.

Und Du musst und darfst kein Verständnis für irgendwelche Situationen des Amtes, Mitarbeitermagel oder sonstwas haben.
Das haben die unter sich zu regeln, ohne das die Anspruchsberechtigten Menschen vor der Tür ihres Amtes verhungern und von Ihren Vermietern und Versorgern auf die Strasse gesetzt werden (nur weil sie Verständnis hatten)

Ich kenne Fälle, wo Menschen seit 9 MOnaten ohne Leistungen sind (mehrere Monate Insolvenzgeld offen, ALGG II seit 6 Monaten nicht bearbeitet). Willst Du, dass es Dir auch so geht?

Du hast einen Leistungsanspruch, Du hast alles erforderliche vorgelegt (weit über das übliche hinaus) und die sollen Dir nun endlich Deine Dir zustehenden Leistungen kurzfristig gewähren.

Du musst Druck machen - es geht um Dein Geld und Dein (halbwegs) menschenwürdiges Leben mit ALG II.

Ich hoffe, ich konnte Dich jetzt ausreichend "anspitzen". So wenig Vertrauen, wie Dir gegenüber gezeigt wird, darfst Du dieses ebenfalls Deinen Ansprechpartnern verweigern.

P.s. Ombudsrat: Wahrscheinlich bekommst Du in einer Woche einen freundlichen Brief mit der Bestätigung und einem Hinweis, dass die Bearbeitung noch länger dauert. Dann kommt in den meisten Fällen absolut nichts mehr.

Biberzahn
25.06.2005, 11:55
Hallo Goldfield,

da geht mir das Messer in der Tasche auf wenn ich höre bzw. lese was bei Dir da abgeht. Ich kann Dir auch nur raten, hingehen und hartnäckig bleiben bis Du das hast was Du willst. Es geht, ich spreche aus Erfahrung. Mach es so wie Betroffener schon geschrieben hat. Verlang den Chef oder gegebenenfalls den Vertreter, erklär ihm alles noch mal und sag ihm auch gleich das Du ohne einen Scheck nicht gehst. Es kann nicht angehen, das hier einer dem anderen den schwarzen Peter zuschiebt.

Ich wünsch Dir ganz viel Glück dabei und wie gesagt....HARTNÄCKIG BLEIBEN!!!!! Ich drück die Daumen.

Gruß
Biberzahn

Schneida
25.06.2005, 12:39
Düren ist eine sogenannte Optionskommune, d. h. das Arbeitsamt spielt im Rahmen des SGB II nicht mit. Alle Aufgaben sind von der Kommune übernommen und zwar zumeist von ehemaligen Sozialamtsleuten.

Und die machen i.d.R. genau das, was sie vorher mit Sozialhilfeempfängern gemacht haben. Jeder macht nun mal das, was ihm geläufig ist und wo er sich auskennt. Dass SGB II nicht eine Neuauflage des BSHG ist, haben viele noch nicht realisiert.

Vielleicht hilft auch hier neben den o. a. Tipps noch mal ein Gang zu einer Beratungsstelle.

Gutes Gelingen

E.Schneider

goldfield
28.06.2005, 16:26
Hi Leutz,

gestern habe ich mich durch die entsprechenden Instanzen des Sozialamtes Düren durchtelefoniert.

1.) Leiter des Sozialamtes nicht erreichbar!

2.) Stellvertreterin in Urlaub!!!!!!

3.) Büro des Bürgermeisters angerufen und dort an den zuständigen Bereichsleiter duchgestellt. Diesem habe ich meinen Fall kurz geschildert und er bat mich ihm etwas Zeit zu lassen um Intern Rücksprache mit der Sachbearbeiterin zu halten und versprach Rückruf. Dies geschah dann auch recht schnell. In diesem Telefonat erfolgten dann durch diesen Herrn indirekt Unterstellungen der "dubiosität" und "maggelei"! Jedoch wurde auf die Vorlage der Verträge meines Bekannten nun verzichtet und der Vorgang würde nun abgeschlossen.

Heute hatte ich dann noch einen Termin um zwei Schriftstücke bei meiner Sachbearbeiterin abzugeben. Diese war nun "unterstützt" von ihrem Gruppenleiter, der nun auf einmal wiederum die Vorlage der Verträge meines Bekannten verlangte!!!!!! Die von der Sachbearbeiterin verlangten und auch so vorgelegten Bestätigungen reichen, nach einer internen Besprechung, nun nicht mehr aus. Diese hätte ich mir ja nach seiner Aussage an jeder Ecke beschaffen können!!!! Auf die Frage, was man mir damit unterstellen möchte bzw. auf die Frage nach der "Halbwertzeit" der Aussage seiner Mitarbeiterin und ihren Forderungen und der gestrigen Aussage des Bereichsleiters, denen entsprechend auch nachgekommen sei, wurde nicht geantwortet! Auch auf meine Frage nach der rechtlichen Grundlage, die das Sozialamt berechtigt, Unterlagen, Verträge od. ähnliches eines unbeteiligten Dritten einzusehen konnte er mir nicht antworten. Ich verwies in diesem Zsammenhang auf die eindeutigen Regelungen des SGB II § 60 (insbesondere Absatz 1) in denen klar die Mitwirkungspflicht Dritter geregelt ist. Dieser wurde auch genüge getan (ich hatte mir hierzu vorsorglich eine Rechtsauskunft eingeholt). Hier erfolgte nur die Ankündigung bzw. die Androhung, der Prüfung ob man meinen Bekannten im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung zwingen/auffordern könne, seine Verträge dem Sozialamt gegenüber offenzulegen!!!!!!! Hierzu erfolgte auch keine Aussage nach den rechtlichen Grundlagen, die das Sozialmt zu solch einer Vorgehensweise berechtigt!!!! Mein Antrag würde nun abschliessend bearbeitet vorbehaltlich der angekündigten Prüfung.

In was für einem Staat leben wir eigentlich, in dem Behörden willkürlich und ohne rechtliche Grundlagen, Dokumente, Verträge oder ähnliches von unbeteilgten Dritten, bei einem Leistungsantrag meinerseits einsehen möchten?????
An wen kann ich mich weitergehend bzw. übergordnet wenden?????

Grüße

Goldfield

goldfield
29.06.2005, 14:10
Hi Leutz,

ich habe mich mal gestern mit meinem Problem an die entsprechenden MDL/NRW und an den MDB meines Wahlkreises per Email gewandt. Hier die erste Antwort:

"Herrn XXXXXX XXXXXX
XXXXXXstr.22

52353 Düren

XXXX, den 29.06.05
Sehr geehrter Herr XXXXXX,

Die Schilderung Ihrer Schwierigkeiten bei der Bewilligung des von Ihnen beantragten ALG II habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bedauere sehr, dass die bestehenden Regelungen Ihnen Schwierigkeiten bereiten.

Allerdings verfüge ich als Landtagsabgeordneter über keinerlei Kompetenzen diesbezüglich. Die Zuständigkeiten für diesen Bereich liegen, wie von Ihnen geschildert, beim Sozialamt der Stadt Düren. Darüber hinaus dürfte der Kreis Düren in seiner Funktion als Hartz IV - Optionskommune noch mit gewissen Kompetenzen ausgestattet sein. Als Landespolitiker bin ich in beiden Bereichen nicht befugt, Entscheidungen zu treffen. Dies gilt umso mehr, als die Stadt Düren nicht zu meinem Wahlkreis (Düren I) gehört, sondern zum Wahlkreis Düren II, den ein Kollege vertritt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen in der derzeitigen Situation keine unmittelbare Unterstützung zusichern kann. Meinerseits besteht lediglich die Möglichkeit, in Gesprächen auf die von Ihnen angeprangerten Zustände bei der Bewilligung von ALG II hinzuweisen. Dies werde ich auch gerne tun. Eine konkretere Unterstützung kann ich Ihnen aufgrund der oben geschilderten Kompetenzverteilung jedoch an dieser Stelle nicht bieten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und verbleibe


Mit freundlichem Gruß,


XXXX XXXXX MdL"

Ich mag mich ja vielleicht an den "falschen" Abgeordneten gewandt haben und der Abgeordnete des Wahlkreis Düren II wäre der "richtige" gewesen, aber diese Antwort empfinde ich schon als verachtend. Nicht mal den Namen des "richtigen" Abgeordneten wird mir genannt. Kann der von mir angeschriebene Abgeordnete meine Email nicht einmal an den "richtigen" Abgeordneten weiterleiten?????????????? :kotz:

Grüße

Goldfield