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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGII+Kindergeld?


DerNamenlose01
02.04.2008, 03:33
hallo, ich beziehe zur zeit alg2. im februar bin ich mit meiner umschulung "fertig" geworden und habe bis zu dieser zeit waisenrente bekommen... habe ich als waise auch anspruch auf kindergeld obwohl ich keine ausbildung etc mehr mache? oder noch auf waisenrente? :oops:

Roady
02.04.2008, 08:37
Folgendes findest Du hier darüber ---> http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente

Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit) gezahlt. Darüber hinaus kann sie nur bezogen werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung, wie z.B. Schule, Betriebliche-Ausbildung oder Erststudium befindet. Bei Studiengängen nach dem Bachelor-Master System zählt ein konsekutiver Master-Studiengang mit zum Erststudium. Gerüchte, wonach bei der (Halb-)Waisenrente eine Altersanpassung wie beim Kindergeld (maximalbezug bis 25), stattfand stimmen nicht! Ebensowenig ist die Zahlung der Waisenrente vom Kindergeld abhängig. Die offiziellen Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung nennen ausschließlich 27 als Altersgrenze für Kinder in der Ausbildung. Ist das Kind körperlich oder geistig behindert (http://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung), kann die Rente ebenfalls bis 27 gewährt werden. Bei einer Unterbrechung der Ausbildung durch Wehrdienst (http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst) oder Zivildienst (http://de.wikipedia.org/wiki/Zivildienst) wird die Berechtigungsdauer um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Bei einer Schulausbildung ist Voraussetzung, dass sie Zeit- und Arbeitskraft der Waise ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt. Bei Ableistung eines Europäischen Freiwilligendienstes wird keine Waisenrente gezahlt.
Wenn die volljährige Waise wie eine vollwertige Arbeitskraft entlohnt wird, besteht kein Anspruch auf Waisenrente mehr. Auch werden bei W. an über 18-jährige Waisen seit der Rentenreform 2001 Vermögenseinkünfte oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet.
Der Waisenrentenanspruch wird durch eine Eheschließung (http://de.wikipedia.org/wiki/Eheschlie%C3%9Fung) nach dem 18. Lebensjahr nicht ausgeschlossen. Sie erlischt auch nicht mit der Adoption (http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption) des Waisenrentenberechtigten (§ 1755 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1755.html) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch)).

fragi
02.04.2008, 09:31
Da die Waisenrente beantwortet wurde, gehe ich noch kurz aufs Kindergeld ein, und kann sagen, nach der Berufsausbildung ist schicht im schacht, es sei denn, du hast eine anerkannte Behinderung und bist daher ausser Stande dir selbst den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Die "Umschlung" wäre normal einer Ausbildung gleichzusetzen, aber da ich nicht weiß was vorher war kann ich dazu auch nichts sagen... normal musst man zuerst eine Ausbildung machen, und kann dann erst die "verkürzte" Umschulung nutzen... Jedenfalls ist nach einer "Ausbildung" schicht im Schacht beim Kindergeld.

Quelle: §32 Abs.4 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html)