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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trotz Kündigung Seites Arbeitgebers ALG-Sperre möglich???


Hasenfresser
10.07.2006, 16:26
Hallo.

Mir ist zum 31.07.06 nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt worden.

Möglicherweise könnte ich gegen diese Kündigung klagen, aber mir ist das echt alles zu viel geworden.

Mag piep* klingen,aber ich bin fast "froh" darüber, bin sehr oft mit Magenschmerzen zur Arbeit , bei dem Gedanken an meinen Arbeitgeber hats mir den Magen umgedreht.

Ich spiele nun mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen , wenn möglich fast nahtlos an die Arbeitslosigkeit und Übergangsgeld zu beantragen.

Erste Infoveranstaltungen ( u.a. bei der HWK ) zur Existenzgründung sind schon absolviert worden , Unternehmenskonzept steht auch zu 90% .

Beim ersten Besuch bei der Arbeitsagentur würde mir ein Termin gegeben,da angeblich 60 Leute vor mir dran seien.

Dieser Termin war 7 Tage später.

Es stellte sich heraus,dass dieser Termin keiner war, sondern lediglich zur Datenaufnahme gesetzt worden ist.

Ich musste also 7 auf einen Anruf warten, um denen meine Daten zu nennen.

Da ich unbedingt ein persönliches Gespräch wollte, habe ich mir einen weiteren ( ich hoffe, der ist nun seitens der Agentur verbindlich ) Termin geben lassen , der früheste war ganze 26 (!!!) Tage später und zwar am 31.07.


Ich hänge nun vollkommen in der Luft, weil ich nicht weiss, ob das Arbeitsamt mir das ÜG bewilligen wird und die ganze 3 Wochen benötigen um mich vorsprechen zu lassen !!!

Ich weiss,dass ÜG eine Pflichleistung des Amtes ist ( die Kriterien werde ich erfüllen, Buisnessplan usw bekomme ich alles hin )...

Ich könnte also meine Gewerbe für den 03.8. anmelden , Gewerbeanmeldung und abgesegneten Buisnessplan beim AA abgeben und bearbeiten lassen und gut ist.


Nun bin ich zufällig auf einen Passus gestoßen, der das Vorhandensein von Sperrgründen für ALGI ( und demzufolge auch ÜG ) definiert , u.a. heisst es dort :


"Sie lösen das Beschäftigungsverhältniss , wenn Sie
-selbst kündigen
-Aufhebungsvertrag geschlossen haben
-als LANGJÄHRIG BESCHÄFTIGTER ARBEITNEHMER MIT DER KÜNDIGUNG EINVERSTANDEN SIND UND IHR ARBEITGEBER(RCHTMÄSSIGE) KÜNDIGUNGEN BI LANGJÄHRIGER BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT NUR IM EINVERNEHMEN AUSSPRICHT.



Meine Befürchtung ist nun,dass ein besonders "fleissiger" Sachbearbeitung bei der Leistungsabteilung mir einen Strich durch die Rechnung macht und mir das Geld für 12 Wochen sperrt.

Ich bin kein Rechtsexperte, weiss also nicht , ob meine Kündigung anfechtbar wäre oder ein "Sozialplan" erstellt wurde, auf Grund dessen es mich "erwischt" hat.

Eine Abfindung habe ich ebenfalls nicht erhalten.


Mir gehts einfach darum, dass ich morgens nicht mit üblem Gefühl zur Arbeit , um mir die "Hackfresse" von Chef ansehen muss.


Als wichtigen Gründ gäbe es noch u.a. das Mobbing, welches wohl bei Arbeitsamt akzeptiert wird.


Ich habe jedoch wenig Lust mich bei meinem Hausarzt oder gar einem Seelenklempner ne Psychose diagnostizieren zu lassen.


Wie sind Ihre Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?

Wird die Kündigung seitens des Arbeitgebers als solches i.d.R. akzeptiert , oder kann es wirklich sein,dass mir "geraten" wird dagegen anzugehen oder eine Sperrfrist in Kauf zu nehmen. ?

Müsste ich keine 4 Wochen auf einen persönlichen Termin beim Sachbearbeiter warten, hätte ich schon eher Gewissheit, nun bin nich schon recht "aufgewühlt".


Ich denke mir auch,dass die Bearbeitung von Leistungsanträge ebenfalls eine gute Weile dauern wird...?

Haben Sie da irgendwelche Erfahrungswerte ???

Z.Z soll es wohl für 6 Monate ÜG i.H. von ALGII zzgl. 69% für die Sozialversicherungen.


Früher konnte man auch während der Sperrzeit das ÜG beantragen , welches dann halt nur für 3 statt für 6 Monate ( eben um die Sperre von ALG verkürzt ), aber zeitnah ( also VOR Ablauf der Sperrfirst ) gezahlt worden ist .

Schlimmstenfalls könnte ich auch damit Leben , der Start in die Selbstständigkeit wäre zwar schon erheblich risikoreicher ( wäre halt ein "Puffer" von 3 Monaten weg ) , wobei es wohl ein Rundschreiben bei der AA gab ( recht neu ) , bei dem evtl. bei der Existenzgründung während der Sperre gar keine Förderung mehr gegeben werden brauch ( soll eine "Ermessenssache" , Auslegungssache des Sachbearbeiters sein ).

Wenn dem so sein sollte, müsste ich die komplette Sperrzeit "absitzen" um dann jedoch wieder VOLLEN ( 6 Monate ) Anspruch auf das ALGII zu haben.

Ich bin seit gut 15 Jahren ohne Arbeitslosigkeit beschäftigt gewesen, selbst mit einer 12Wochen-Sperrzeit erfülle ich noch alle Voraussetzungen auf einen notwendigen ALGI-Bezug ( und entsprechendes ÜG ) ...

Sinn hin oder her, darüber mag ich nicht urteilen wollen, Fakt ist jedoch folgendes :

Sollte man mich für "schuldig" befinden,weil ich keine Klage gegen die Kündigung anstrebe und mich für 3 Monate sperren, würde ich für 12 Wochen kein ALGI erhalten .

Nach der Sperrzeit hätte ich aber wieder den vollen Anspruch auf 6 Monate ÜG ( dann sogar nach dem neuen Gesetz auf max. 9 Monate ) .

Die Kürzung der max. Zeit für den Bezug von ALGI wäre mir auch einerlei,da ich eigentlich nicht vor habe eine Existenz zu gründen um später wieder arbeitslos zu werden.


Praktisch würde ich also sämtlichen Ansprüche ( ich rede ausschließlich vom ÜG ) erhalten , jedoch um 3 Monate versetzt.


Gibt es irgend einen Fehler in meinen Gedankengängen????


Früher konnte man sogar selbst kündigen und nahtlos eine Existenzförderung beantragen .

Ich denke schon,dass es andere Kollegen eher hätte treffen müssen.

Also wäre das evtl. ein Grund gegen die Kündigung anzugehen.

Meine Sorge ist nun,dass das AA sagt, ich hätte obigen Tatbestand erfüllt, eben weil ich NICHT gegen die Kündigung klage !

Anrufen mag ich da auch nicht wirklich, will ja keine schlafenden Hunde wecken !

Eine Sperrung ist das Letzte,was ich zur Existenzgründung gebrauchen kann !

Ich mag auch nicht klagen gehen,nur weil das AA das gerne so hätte.

Schon alles recht bewegend....


MfG
H.


P.S: Mir fällt noch eine Frage ein :

Angenommen, ich bekäme eine Sperre...

Könnte ichmir in dieser Zeit einen Minijob oder gar einen Teilzeitjob ( ich weiss jetzt nicht, wie viele Std ich arbeiten darf um noch den Status ARBEITSLOS zu haben . denke 15 ) während dieser Sperrzeit besorgen ???

Zu kürzen oder anzurechnen gibts ja wohl nichts...?

Seebarsch
10.07.2006, 17:27
Dem Posting nach wurde Ihnen durch Ihren Arbeitgeber gekündigt. Wenn hierzu kein vertragswidriges Verhalten vorliegt, wird niemand auf die Idee kommen, den Eintritt einer Sperrzeit zu prüfen.
Ob die Kündigung durch Sie anfechtbar ist, wird die Agentur nicht beurteilen und prüfen. Insofern wird Ihnen auch nicht auferlegt, gegen die Kündigung zu klagen.
Die Bearbeitung des Leistungsantrages dürfte mittllerweile Sache einer halben Stunde sein.
Wenn Sie alle Unterlagen zu Ihrem Antrag vollständig haben, insbesondere auch die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, sollten Sie telefonisch über das Servicecenter einen Termin zur Antragsabgabe vereinbaren. Bei der Antragsabgabe wird Ihr Antrag entschieden, so dass Sie nach dem Termin alle wichtigen Fakten kennen.

In Ihrem Fall ist es wichtig zu wissen, dass die bisherige Förderung mit Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III durch den Bundestag gekippt wurde und eine m.E. schlechtere Regelung eingetreten ist.

Da bei Ihnen Eilbedürftigeit besteht, würde ich an Ihrer Stelle persönlich in der Agentur vorsprechen und dort einen schnellen Termin in der Arbeitsvermittlung verlangen.
Gibt man Ihnen den Termin nicht , sollten Sie sich bei dem zuständigen Teamleiter oder Geschäftsstellenleiter mit Hinweis auf den eiligen Beratungsbedarf beschweren.
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