Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung bekommen aber trotzdem Ärger!
Nati1984
02.04.2008, 13:02
Hallo,
Ich habe da eine ganz wichtige frage.
Und zwar ziehe ich mit meinem Freund zusammen der aber kein geld vom Jobcenter bekommt da er noch Student ist.
Ich habe eine Wohnung bekommen und Kaution und so wird auch übernommen (anteilig)
Jetzt das problem:
Wir haben schon für die renovierung alles zusammen und auch gekauft (vom geld meines freundes)
Da meine Bearbeiterin nicht da war konnte ich auch nicht von ihr beraten werden geschweige den anträge dafür stellen(obwohl sie wußte das es wichtig u dringend ist)
Besteht die möglichkeit das ich dennoch Geld wiederbekomme (zumindest meine Anteile)??
Ich danke im vorraus!
Nati
Wahrscheinlich nicht.Anträge müssen immer Voraus gestellt werden.Dabei ist es unerheblich ob diese bei deiner zuständigen SB stellst oder bei einer anderen.Wichtig ist immer im Voraus !
Daher sieht es schlecht aus.
Da meine Bearbeiterin nicht da war konnte ich auch nicht von ihr beraten werden geschweige den anträge dafür stellen(obwohl sie wußte das es wichtig u dringend ist)
Vielleicht war sie krank ? Im Urlaub ?
Aber dafür kann sie ja nix.
MfG
Codeman
Nati1984
02.04.2008, 22:18
:wut:
Ok danke dir!!
Dachte aber vielleicht kann man da etwas machen das man das geld dennoch wieder bekommt, zuminest anteilig
Nati
Dachte aber vielleicht kann man da etwas machen das man das geld dennoch wieder bekommt, zuminest anteilig Versuchen kannst du es natürlich trotzdem. Ich würde die ARGE auch ggf. auf ihre Aufklärungs- und Beratungspflicht gemäß § 13 und 14 SGB I (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG000500314) hinweisen.
StephanK
03.04.2008, 08:43
Da meine Bearbeiterin nicht da war konnte ich auch nicht von ihr beraten werden geschweige den anträge dafür stellen(obwohl sie wußte das es wichtig u dringend ist)Dazu möchte ich mal noch etwas klarstellen: Dir ist zwar ein Mensch als sog. persönlicher Ansprechpartner (pAp oder "Fallmanager") zugeordnet, aber Du hast es immer mit dem Jobcenter insgesamt als Behörde zu tun. Wenn Dein pAp krank, in Urlaub, in Fortbildung oder aus sonst irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, kann und darf deswegen der Betrieb nicht still stehen. Es muss eine Vertretungsregelung geben. Irgend jemand ist also immer zuständig, und es ist auch nicht Deine Aufgabe, Dich darum kümmern zu müssen, wer das gerade ist. Deswegen kannst Du Anträge immer stellen und kannst auch immer verlangen, dass jemand mit Dir über Deine Situation redet.
Nati1984
03.04.2008, 11:34
Ja das stimmt.
ABER, ich habe sie angerufen und mit ihr gesprochen und sie meinte das sie das selber machen muß.
Da ich einen recht komischen fall auch habe!
Naja ich werde mein glück einfach mal versuchen, mehr als nein sagen können die auch nicht!!;)
Nati1984
18.04.2008, 08:26
Hallo
Also ich habe vor nen Paar tagen mal Geschrieben wegen den Kosten das ich sie ja irgendwie nicht beantragt habe (Renovierung u Möbel)
So ich habe nachträglich zumindest schon mal die Renovierungskosten zurück bekommen.
Kann aber sein das es auch nur nettigkeit von meiner Beabeiterin war, das weiß ich nicht.
Weil sie mir dann auch noch sagte normalerweise würde ich ja kein geld zurück bekommen!!
Also Leute wenn ihr mal sowas habt und der umzug nicht schon Wochen her ist, besteht dsennoch die möglichkeit zumindest einen teil wieder zurück zu bekommen:razz:
Liebe Grüße euch Nati
Hallo Nati1984,
was ausschlaggebend war, ist ja egal.
Hauptsache du hattest Erfolg. :)
Marsleuchte
18.04.2008, 10:19
Ja das stimmt.
ABER, ich habe sie angerufen und mit ihr gesprochen und sie meinte das sie das selber machen muß.
Da ich einen recht komischen fall auch habe!
Naja ich werde mein glück einfach mal versuchen, mehr als nein sagen können die auch nicht!!;)
Wie es Stephan schon sagte und wichtig für die Zukunft immer schriftlich, nicht das Dein SB auf einmal an chronischer Alzheimer leitet und dann von nichts mehr weiß.
Gruß Marslicht
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