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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche


Rotkäppchen
02.04.2008, 22:34
Frage für einen Bekannten:

Zwecks Bewerbungsgespräch wird ein EHB nach Österreich eingeladen. Termin am Freitag. Nun hat dieser EHB erst Anfang März den Antrag auf ALG II eingereicht und es liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor. Dafür aber eine Eingliederungsvereinbarung, die nicht unterschrieben wurde, weil die Bewerbungskosten nur mündlich zugesagt wurden, und sonst keine weiteren Leistungen zugesagt werden. Der gesamte Vorgang (Antrag und EGV) sind in Bearbeitung.

Nun sitzt der EHB ohne Leistung auf dem trockenen und kann sich die Fahrt nach Österreich am Freitag nicht leisten. Ein weiterer Bewerbungstermin Mitte April ins 200 km entfernte Frankfurt liegt ebenfalls vor.

Den Termin nach Österreich kann die Firma nicht verschieben, da der Ansprechpartner danach länger verreist ist. Die Fahrtkosten übernimmt sie auch nicht. Nun bleibt nur noch morgen, um mit der SB zu verhandeln. Wie stellt man das am besten an? Die wird wahrscheinlich keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung geben bzw. kein Geld vorschießen, weil die Leistungsangelegenheit noch nicht geklärt ist.
Was macht man dann?

StephanK
03.04.2008, 08:27
Ich denke, wenn etwas hilft, dann nur das direkte Gespräch und das Argument, dass die Hilfebedürftigkeit (Zentralbegriff!) sich ja nicht nur auf die Sicherstellung des Lebensunterhalts, sondern auch auf die Eingliederung in Arbeit bezieht (siehe den Wortlaut des § 9 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html)). D.h.: auch wenn noch nicht abschließend geklärt sein mag, wieviel Alg II ihm zusteht, lässt sich überschlägig beurteilen, ob er diese Fahrkosten selbst tragen könnte - und das wird wohl nicht so sein.

Dass es noch keine EGV gibt ist auch kein Hindernis, denn die Legitimation der Kostenübernahme liegt letztlich nicht in der EGV, sondern in § 45 Satz 2 Nr. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html). Diese Vorschriften gelten und bieten die Rechtsgrundlage - egal ob das schon in einer EGV festgehalten ist oder nicht.

Manchmal kann auch helfen, einen Sachbearbeiter daran zu erinnern, dass es seine Aufgabe ist, Arbeit(saufnahme) zu ermöglichen und nicht, sie zu verhindern...

Rotkäppchen
03.04.2008, 19:02
Danke. Die Angelegenheit hat sich heute überraschenderweise zufriedenstellend geregelt. Der EHB erreichte die SB, diese gab ihm ohne groß zu fragen einen Antrag mit, hat nicht einmal gefragt wo es hinging, wollte nicht einmal die Einladung der Firma sehen, auch nicht die Bestätigung, dass die Fahrtkosten nicht übernommen werden, bestand aber auf ihr ausgefülltes Formular vom Arbeitgeber, dass die Fahrtkosten nicht übernommen werden, und jetzt hoffen wir mal, dass denen der Flug + Bahn nicht zu teuer wird und das anstandslos bezahlt wird.

StephanK
03.04.2008, 21:51
Danke. Die Angelegenheit hat sich heute überraschenderweise zufriedenstellend geregelt.Na gut! :) (...) die SB (...) bestand aber auf ihr ausgefülltes Formular vom Arbeitgeber, dass die Fahrtkosten nicht übernommen werden.Keine Ahnung, ob das nach österreichischem Recht überhaupt das Bier des Arbeitgebers ist/wäre, aber er wird das schon ausfüllen.