Rotkäppchen
02.04.2008, 22:34
Frage für einen Bekannten:
Zwecks Bewerbungsgespräch wird ein EHB nach Österreich eingeladen. Termin am Freitag. Nun hat dieser EHB erst Anfang März den Antrag auf ALG II eingereicht und es liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor. Dafür aber eine Eingliederungsvereinbarung, die nicht unterschrieben wurde, weil die Bewerbungskosten nur mündlich zugesagt wurden, und sonst keine weiteren Leistungen zugesagt werden. Der gesamte Vorgang (Antrag und EGV) sind in Bearbeitung.
Nun sitzt der EHB ohne Leistung auf dem trockenen und kann sich die Fahrt nach Österreich am Freitag nicht leisten. Ein weiterer Bewerbungstermin Mitte April ins 200 km entfernte Frankfurt liegt ebenfalls vor.
Den Termin nach Österreich kann die Firma nicht verschieben, da der Ansprechpartner danach länger verreist ist. Die Fahrtkosten übernimmt sie auch nicht. Nun bleibt nur noch morgen, um mit der SB zu verhandeln. Wie stellt man das am besten an? Die wird wahrscheinlich keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung geben bzw. kein Geld vorschießen, weil die Leistungsangelegenheit noch nicht geklärt ist.
Was macht man dann?
Zwecks Bewerbungsgespräch wird ein EHB nach Österreich eingeladen. Termin am Freitag. Nun hat dieser EHB erst Anfang März den Antrag auf ALG II eingereicht und es liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor. Dafür aber eine Eingliederungsvereinbarung, die nicht unterschrieben wurde, weil die Bewerbungskosten nur mündlich zugesagt wurden, und sonst keine weiteren Leistungen zugesagt werden. Der gesamte Vorgang (Antrag und EGV) sind in Bearbeitung.
Nun sitzt der EHB ohne Leistung auf dem trockenen und kann sich die Fahrt nach Österreich am Freitag nicht leisten. Ein weiterer Bewerbungstermin Mitte April ins 200 km entfernte Frankfurt liegt ebenfalls vor.
Den Termin nach Österreich kann die Firma nicht verschieben, da der Ansprechpartner danach länger verreist ist. Die Fahrtkosten übernimmt sie auch nicht. Nun bleibt nur noch morgen, um mit der SB zu verhandeln. Wie stellt man das am besten an? Die wird wahrscheinlich keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung geben bzw. kein Geld vorschießen, weil die Leistungsangelegenheit noch nicht geklärt ist.
Was macht man dann?