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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Arbeitsaufnahme möglich wegen kleiner Kinder


Schneida
18.03.2005, 18:58
Hallo, habe da mal eine Frage. Bin alleinerziehend mit einem minderjährigem Kind( 2 Jahre) Bekomme jetzt das ALG II , ich kann keinerlei Arbeit annehmen, da keine Betreung gesichert ist. Ist das gesetzlich so geregelt?
oder kann man da was tun?

Mutti mit 3 Kinder
10.04.2005, 15:49
hallo.
ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern( 10 und 2 )
hab auch bis dez.04 Sozialhilfe bekommen.
Wurde beim Antrag ausfüllen auch gefragt ob ich 3 Stunden pro Tag Arbeiten gehen könnte.

Sicher.warum nicht aber wo laß ich meine Tochter??(2 jahre)

Tagesmutter??
Wer zahlt das?
ich?
Wer zahlt Kindergarten??
Wenn das der Staat macht kann ich auch Zuhause bleiben.Spart Kosten.

habe jetzt 180 Euro weniger als mit Sozialhilfe.
bekleidungsbeihilfe /Möbelbeihilfe gibt es auch nicht mehr.
heißt:Muß man sich ansparen.

Betroffener
10.04.2005, 17:06
ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern( 10 und 2 )
hab auch bis dez.04 Sozialhilfe bekommen.
Wurde beim Antrag ausfüllen auch gefragt ob ich 3 Stunden pro Tag Arbeiten gehen könnte.
Das ist das Hauptunterscheidungsmerkmal (arbeitsfähig oder nicht) ob Du:

in der Arbeitslosenstatistik auftauchst
von der BA betreut wirst
versucht wird Dich "einzugliedern"
versucht wird Dich zu vermitteln

oder

weiter vom Sozialamt betreut wirst.
Finanziell dürfte das für Dich keinen konkreten Unterschied machen, jedoch für die Kommune, die wieder einen Sozialhilfempfänger weniger hat.
Sicher.warum nicht aber wo laß ich meine Tochter??(2 jahre)

Tagesmutter??
Wer zahlt das?
ich?
Wer zahlt Kindergarten??
Wenn das der Staat macht kann ich auch Zuhause bleiben.Spart Kosten.

habe jetzt 180 Euro weniger als mit Sozialhilfe.
bekleidungsbeihilfe /Möbelbeihilfe gibt es auch nicht mehr.
heißt:Muß man sich ansparen.
Wenn der Bescheid korrekt ist (was selten ist), hätte Vater Staat sein Ziel: Geld zu sparen erreicht.

Die Kosten für Tagesmutter oder Kita trägst Du selber. Zumindest nach dem Papier sollen die Behörden helfen, einen Kita-Platz zu bekommen, wenn eine Arbeitsaufnahme möglich wird.

Wurden im Antrag alle Möglichkeiten ausgeschöpt, eventuelle Einkommen richtiog bewertet, die Freibeträhe korrekt abgerechnet und was ist mit den Kosten der Unterkunft ?

Mutti mit 3 Kinder
10.04.2005, 17:54
Ob das alles so richtig ist kann ich Dir nicht sagen.

Wenn ich die Kosten für KIKA/Tagesmutter selber zahlen müßte bitte wie soll man dann noch leben??

Also.Kleines Beispiel
Sozialhilfe war: 889 € Mont. davon 500,02 Miete bezahlt.

Hartz4 : 716 € mont. davon 516,18 Miete

Mieterhöhung wurde nur 1 mal überwiesen und zwar für Januar.dann sind im Feb.die 307 € Erziehungsgeld weggefallen.
ich bin auch schon am suchen für eine kleiner Wohnung .Habe jetzt 4 Zimmer..war auch alles in der Norm als meine große noch daheim gewohnt hat.Aber nach Ausbildung ist Sie ausgezogen.
Suche ne kleine 3 Zimmer wo ich wenigstens 100 € einsparen kann.Möchte aber auch nicht irgendwo in ein getto.........

Vermietelbar mit Arbeit bin ich ca.in einem jahr.Wenn meine Kleine im Kindergarten ist dann.Und noch habe ich keinen Platz.......Ich weiß nicht wo Ich wenn dann hinziehe.....

Aber man kann sich leider nicht wehren.Habe aber schriftlich um erneute Prüfung gebtene.mal schaun was kommt(Mit neuem Antrag,als wenn sich in 4 Monaten was ändert wenn man Kleinkind hat)

Betroffener
10.04.2005, 18:56
Doch - man kann sich wehren

Aber dazu muß man erst mal wissen, worauf man ein Anrecht hat.

Ich habe mal einfach eine Musterberechnung gemacht:
Kannst Du hier selber tun: http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html

"Alleinerziehende (2K bis 14J.)"
----------------------------------------
Grundbetrag:..................: 345 €

Mehrbedarf:....................: 124 €
alleinerziehend
Regelleistung Kind bis 14J: 207 €
Regelleistung Kind bis 14J: 207 €
-----------------------------------------
Summe der Leistungen....: 883 €
Einkommen netto............:-308 €
abzgl. Werbungskosten
---------------------------------------
Summe..........................: 575 €

Miete Heizung..................: 516 €
----------------------------------------
Gesamtbetrag.................: 1091 €
======================

Das müsste es sein, wenn Du ansonsten keine zusätzlichen Einkünfte wie z.B. Unterhaltszahlungen oder Sonstiges hast.

Ansonsten hat man Dich offensichtlich ganz schön verschaukelt. Aber die Einspruchsfrist ist möglicherweise schon vorbei.

Mache bitte die Berechnung für Dich selber und drucke Dir das aus und gehe damit zu Deinem zuständigen Amt und versuche was zu retten ist. Nimm Dir am Besten dazu noch einen Zeugen mit.
Viel Erfolg

Mutti mit 3 Kinder
10.04.2005, 20:11
huh.Danke.

Doch ich habe schon noch Einkünfte.
Unterhalt für die 2 Jährige: 192 mont.
Unterhalt für die 10 Jährige 164 Unterhaltsvorschuß
Kindergeld für 2 308.

Dank,ich werd mich mal schlau machen.Ausdrucken.mal sehen wo ich jemanden finde.meine Nachbarin vielleicht.Vielen Dank.

Betroffener
11.04.2005, 01:31
Die 308 Euro Kindergeld hatte ich oben schon abgezogen.

Wenn ich in den Rechner die 356 Euro Unterhalt/Zuschuß noch mit eingebe, kommen als Auszahlungsbetrag ca. 720 Euro inkl. Miete und Heizung bei raus -OHNE Anrechnung von Freibeträgen.

Dazu kommen dann noch mögliche Freibeträge.
Abgerechnet wird dann noch ein Anteil für Warmwasser vom ALG-II.

Somit müssten Dir inklusive Unterhaltszahlungen, ALG-II + Heizung + Miete
in etwa 1050,- Euro zur Verfügung stehen.

Mutti mit 3 Kinder
11.04.2005, 13:34
Ja das kommt wohl hin aber wenn man von

1050 €
516 € Miete bezieht??
150 € Gas und Strom.........

telefon/Versicherrungen(Hausrat und Unfall für die Kinder)

da bleibt nicht mehr viel über..............
Drum bin ich ja auch schon am suchen wegen einer billigeren Wohnung.Nur finde mal was mit 2 Kindern und 1 kater.

Danke für deine Mühen.

Betroffener
11.04.2005, 15:13
Als ALG-II Empfänger kannst Du Dich von der Rundfunkgebühr (GEZ) befreien lassen. Wo das zu machen ist, steht hier im Forum unter GEZ.

Wenn Du diese Befreiung hast, kannst Du bei der Telekom einen "Sozialtarif" beantragen, was dann die Grundgebühr um ca. 8 Euro montalich reduziert.

Falls Du einen Umzug isn Auge faßt, unbedingt vorher mit dem Sachbearbeiter klären, ob die Umzugskosten übernommen. Die haben ja schlußendlich auch was davon, daß Deine Miete niedriger wird.

Mutti mit 3 Kinder
28.04.2005, 16:55
hat zwar gedauert aber hier nun mein
Danke- :Respekt: das Du das alles immer Beantwortest.
hab einen rechner gefunden wo ich besser mit Klar kam
http://www.alleinerziehend.net/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html

da hab ich noch mal alles eingetragen.Auch die 10 Euro mont.die Unfallversicherung meiner Tochter

Laut dieser Tabelle ist meine Miete zwar zu hoh aber ich hätte Zeit mir was billigeres zu suchen(Mietspiegel III)

Bei der Berchenung ist rausgekommen

Regelleistung §20 = 759,00€
Mehrbedarf: §21 = 124,20€
Unterkunft/heizung: §22 = 591,18³

gesamtbedarf: 1474.38 €
Abzüglich Einkommen 664,00€
(Kindergeld/Unterhalt(
Verbleibender Bedarf= 810,38 €

Ich aber habe immer bekommen 711 €

So.Was soll ich nun machen?denn neuen bescheid der wohl Unterwegs ist und das aus dem Internet als :Widerspruch machen?
Ich mein das sind knapp 9o Euro und das mal 5.........(Januar bis Mai) :shock:

Mutti nur noch mit 2 Kinder zuhause :P [/u]

Betroffener
28.04.2005, 21:05
Hallo,

da Du Arbeitseinkommen hast, läßt sich davon natürlich einiges absetzen bzw. abrechnen. Hier könnte ggf. auch über die Lohnsteuer / Einkommensteuererklärung noch was zurückkommen.

Ich gehe mal grundsätzlich davon aus, daß die Rechner beide vernünftig rechnen, also sollten auch in etwa ähnliche Werte herauskommen.

Irgendwo gab es wohl auch eine Regelung, wonach bei alleinstehenden Müttern mit Kind(ern) in den ersten 3 Jahren kein Umzug gefordert werden soll.
Kater ist hierbei allerdings unerheblich :engel:

http://www.media-und-it-service.de/Pictures/Moritz-animiert.gif

Mein Rat wäre also, wenn Dein neuer Bescheid ins Haus flattert, zusammen mit dem Ausdruck vom Rechner da wieder hin zu dackeln und zu fragen, warum es so große Unterschiede gab und gibt und warum die Berechnung des Amtes so stark abweicht. Am Besten vorher schon einen Widerspruch formulieren. Zu den gebrächlichsten Musterwidersprüchen gibt es hier im Forum Links im Bereich ALG-II Bescheid (oder unten in meiner Signatur)

Beim genauen nachlesen seh ich aber einen großen Unterschied bei der Miete. Da hattest Du immer von 516 Euro geschrieben jetzt sind es aus dem anderen Rechner mit Heizung 591 Euro - also schon mal eine Differenz von 75 Euro. von den insgesamt 90 Euro zwischen Rechner und Bescheid. Die restlichen 15 Euro dürften der Abzug für warmes Wasser sein. Damit schaut es also so aus, als hätte Dir das Amt bereits in den ersten 6 Monaten von ALG-II bei Mietung / Heizung etwas abgezogen, was sie nicht durften.

Wie setzt sich Deine Miete zusammen?
Kaltmiete + Heizkosten + Nebenkosten = ?????
Wenn warmes Wasser in der Miete enthalten ist - aber nur dann - kann das Amt wieder etwas abziehen (ich denke das sind die 15 Euro Differenz).

Wären also die verschwundenen 75 Euro x 6 = 450 Euro zu klären für das erste halbe Jahr und vorbeugend für das zweite Halbjahr.

Mutti mit 3 Kinder
29.04.2005, 17:57
oh gott da fragste mich aber was,

Ich zahle Monatlich 516,18 Euro Inkl.an mein vermieter.
Dann zahle ich noch 75 Gas und 75 Strom............

Ixh muß mal suchen gehen.Gut das der kater nicht zählt.

ich werde wohl auf jeden fall mal Widerspruch einlegen(wieder mal) und denn berechnungsbogen ausm I-Net Drucken (lassen) und mit eingeben.

Mal schauen.währe wenn ja echt hammer aber ich habe hier auch schon gelesen das falsch Berechnet wurde zb.

Schönes WE und viel Spaß in tanz in mai :engel:

Mutti mit 3 Kinder
30.04.2005, 17:35
:-x Mein neuer Bescheid ist da.wieder nur 711€
Die Versicherrungen wurden nicht berücksichtigt.da steht immer:Einkommens Überhang:250€ und das wird abgezogen :shock:

Betroffener
30.04.2005, 19:19
Hier stellt sich nun die Frage, ob Deine Dir zustehenden Freibeträge für Versicherungen usw. bei Deinem Einkommen richtig und in voller Höhe abgezogen wurden, um auf den anrechenbaren Nettobetrag zu kommen.

Das geht leider aus dem Bescheiden nie hervor, sondern nur der Abzugsbetrag. Das kann man sich nur Vor-Ort beim Amt vorrechnen lassen, wie die auf dei Werte gekommen sind.

Mutti mit 3 Kinder
02.05.2005, 12:15
Ja und genau das werd ich auch machen.....kann ja nicht sein..........
So verhauen kann sich der Onlinerechner ja nicht.
Ich habe denen sogar noch mal die Versicherungsunterlagen zugeschickt.......Nix.....Anrufen:Pah.Nie jemand da.mein geld ist auch noch nicht da.
da wurde mir gesagt:kann 3-4 werden.Der Ansturm war so groß
Da könnte man glatt wieder :kotz:

Werde berichten was bei rausgekommen ist..Nun bin ich sauer..............

Mutti