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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsvertrag in der Probezeit?


sternsche
03.04.2008, 22:00
Hiho ihr.. bin ganz neu hier und hab schon ne Frage...

Ich bin derzeit noch in der Probezeit (bis Ende Mai) bei meinem Arbeitgeber. Allerdings hat der mir nahegelegt zu kündigen (dann würde ich auch ein gutes Zeugniss bekommen), weil ich wohl den Anforderungen nicht genüge (aber das ist ein anderes Thema). Ich hab auf jedenfall mit dem Laden abgeschlossen und will da auch weg...

Mein Scheff meinte in einem 2. Gespräch es gäbe 3 Alternativen:

1. Ich kündige (Gutes Zeugniss aber Sperrfrist beim Arbeitsamt) :(
2. Er kündigt (Sieht doof im Lebenslauf aus) :(
3. Aufhebungsvertrag (wieder Sperrfrist) :(

Wie komme ich nun am "schmerzfreisten" aus der Sache raus? Hab ihr Tipps für mich?

Danke!!!!!

StephanK
03.04.2008, 22:08
:welcome: sternscheAllerdings hat der mir nahegelegt zu kündigen (dann würde ich auch ein gutes Zeugniss bekommen)Das ist natürlich eine ziemlich üble, an Erpressung grenzende Vorgehensweise, die auch gar nicht verständlich ist, denn in der Probezeit kann der Arbeitgeber kündigen ohne einen Kündigungsschutzprozess befürchten zu müssen... :kotz:

Wie komme ich nun am "schmerzfreisten" aus der Sache raus? Hab ihr Tipps für mich?Die drei Möglichkeiten (Alternativen gibt's - nebenbei bemerkt - immer nur zwei...) haben alle ihre Nachteile, und niemand kann Dir die Abwägung annehmen, welchen Nachteil Du als denjenigen ansiehst, der am schwersten wiegt: Drei Monate mit sehr, sehr wenig Geld auskommen müssen (evtl. ganz ohne) oder einen "dunklen Punkt" im Lebenslauf zu haben. Letzteres wirkt jedenfalls länger nach - vielleicht solltest Du das mit in Deine Überlegungen mit einbeziehen.

sternsche
03.04.2008, 22:16
Die drei Möglichkeiten haben alle ihre Nachteile, und niemand kann Dir die Abwägung annehmen, welchen Nachteil Du als denjenigen ansiehst, der am schwersten wiegt: Drei Monate mit sehr, sehr wenig Geld auskommen müssen (evtl. ganz ohne) oder einen "dunklen Punkt" im Lebenslauf zu haben. Letzteres wirkt jedenfalls länger nach - vielleicht solltest Du das mit in Deine Überlegungen mit einbeziehen.

Ich denke mal mein Scheff will mich nicht kündigen, weil er dann bei seinem Scheff besser eine Neueinstellung eines anderen begründen kann. Für ihn wär es am einfachsten, ich würde kündigen, dann stände er zumindest bei seinem Vorgesetzen gut da. Gilt nicht bei Aufhebungsverträgen eine neue Regelung?

Ich zitiere mal aus dem Infoletter Arbeitsrecht:

Die Dienstanweisung der Bundesagentur für Ar-beit (Stand Oktober 2007) könnte jetzt zu einer Kehrtwende führen. Zwar heißt es dort immer noch, allein das Drohen einer arbeitgeberseitigen Kündigung stelle noch keinen wichtigen Grund dar. Allerdings soll in folgenden drei Fällen keine Sperrzeit mehr erteilt werden:

....
(2) Wenn der Arbeitnehmer objektive Nach-teile aus einer Arbeitgeberkündigung für sein berufliches Fortkommen vermeiden kann.
....

Sorry, will hier nicht klug daher reden.. nur kann ich diesen Satz irgendwie nicht richtig interpretieren...

Gruß,
sternsche

Ich bin es nicht
04.04.2008, 08:34
Hallo sternche ..

lass ihn kündigen ..

ich würde ihm erklären das du die drei Möglichkeiten mit deinem Anwalt durchgesprochen hast und dieser deinem Führungszeugnis recht gelassen und in freudiger Erwartung einer Mandatserteilung entgegen sieht ..

und das diese unseriösen Forderungen seitens deines Arbeitgebers bestimmt beim Arbeitsgericht Anklang und die nötige Beachtung finden werden ..

Trotz der "Wahrheitspflicht" besteht keineswegs die Pflicht zu "rücksichtsloser Offenheit". Der Arbeitgeber hat immer auch seine Fürsorgepflicht dem Beschäftigten gegenüber zu beachten. Und das auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Oder, wie es der Bundesgerichtshof ausgedrückt hat: Der Arbeitgeber muß das Zeugnis mit "verständigem Wohlwollen" ausstellen, um dem Arbeitnehmer das weitere Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt nicht unnötig zu erschweren.

sorry , da wäre noch was ..

warum besprichst du den Punkt nicht mal mit dem Scheef von deinem Scheef ?
der ist bestimmt verwundert über die Vorgehensweise deines Vorgesetzten ..

sternsche
04.04.2008, 08:39
lass ihn kündigen ..

Aber habe ich dann nicht das Problem des "dunklen Flecks" in meinem Lebenslauf?

Abgesehen vom Zeugnis, ist ja eine Personenbedingte Kündigung auch nicht gerade vorteilhaft...

Danke dir!

Ich bin es nicht
04.04.2008, 08:45
eine personenbedingte Kündigung ist für einen neuen Arbeitgeber uninteressant , da dieser weiss das immer derjenige welcher als letzter gekommen ist - als erster gehen muss ( soziale Auswahl ) ..

und du befindest dich halt gerade erst in der Probezeit ..

die Probezeit dient dem Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer ..

sie soll nützlich sein das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unkompliziert zu lösen - also auch der Arbeitnehmer kann eine Arbeitserprobung in einem Betrieb machen und ist bei Nichtgefallen ohne Probleme aus dem Arbeitsverhältnis raus ..

das fällt aber leider unter Vertragsrecht und nicht unter die Sichtweise des Arbeitsamtes ..

Roady
04.04.2008, 09:05
Würde auch sagen wähle Möglichkeit 2 und reiche direkt Kündigungsschutzklage ein mit etwas Glück, d.h. wenn Du nicht das goldene Essbesteck geklaut hast kommt sogar noch ne nette Abfindung bei rüber (1-2 Monatsgehälter Brutto für Netto)
Zumindest hab ich das schon mal rausgeholt und war nur 2 Wochen in der Firma damals.
Wegen Arbeitszeugnis sehe ich da auch kein Problem, er ist schließlich verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis zu schreiben, wenn daran was nicht passt holt er sich nur vorm Arbeisrichter gleich wieder ne blutige Nase - einfach das Zeugnis direkt nach Erhalt vom Fachanwalt prüfen lassen und ggfs. gleich wieder tätig werden lassen.
Alternativ kannst es auch selbst prüfen gibt dazu ganz nette Hilfsmittelchen wie das hier: http://www.amazon.de/Arbeitszeugnisse-Rechtsgrundlagen-Clemens-Michael-Christmann/dp/3891723288

Codeman
04.04.2008, 09:45
Möchte hier mal etwas zum dunklen Fleck sagen.

Heut zu Tage hat jeder in seinem Lebenslauf einen solchen dunklen Fleck.Dafür gibt es keinen Grund sich zu schämen.Ich hatte das mal bei einen Vorstellungsgespräch,da fragte mich ein Personaler mal,wieso ich gekündigt wurde und das dies ja gar nicht gut sei.Darauf meinte ich dann zu ihm,sinngemäss,dass er mir doch mal seinen Lebenslauf zeigen soll und ich ihn da auch so einige Schnitzer nachweisen könnte.

Daraufhin gab es großes lachen und die Sache war vom Tisch.Was ich damit sagen will ist,in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit,würde ich mir um so etwas keine Gedanken machen.

Zumal wenn du diesen Aufhebungsvertrag unterschreibst,läufst du wohl oder übel in eine 12wöchige Sperrzeit.Ich kann mir nicht vorstellen,dass du das verkraften willst noch kannst.Zum Thema angeblich schlechtes Arbeitszeugnis: Dazu hat ja Ich bin´s schon etwas geschrieben,was ich so auch ausdrücklich unterschreiben kann.

Daher: lass dich kündigen,dass erspart dir ne Menge Ärger.

MfG
Codeman

StephanK
04.04.2008, 09:52
Aber habe ich dann nicht das Problem des "dunklen Flecks" in meinem Lebenslauf?Ja und nein. "Lebenslauftechnisch" wäre es natürlich besser, selbst gekündigt zu haben, aber in der Probezeit gekündigt worden zu sein ist immerhin weniger schlimm als nach ein paar Jahren in diesem Betrieb eine verhaltensbedingte Kündigung zu bekommen.

Letztlich musst Du selbst abwägen, was Du für das kleinere Übel hältst, wie ich weiter oben schon geschrieben hatte.