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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darlehn für Rückzahlung an ARGE


Guido47057
04.04.2008, 12:54
Hallo zusammen!

Ich wurde durch eine ARGE wegen Betruges angezeigt, da ich zu Unrecht Lesitung bezogen habe.

Nach erhalt der Anklageschrift habe ich direkt der Staatsanwaltschaft geschrieben das ich dies nie in betrügerischer Absicht getan habe,
sondern einfach es übersehen habe, was wirklich stimmt. Nun habe ich durch die Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, in dem mir angeboten wird,
dass das Verfahren eingestellt wird, wenn ich innerhalb von 6 Monaten den Betrag zahle.

Kann die ARGE, die nun für mcih zuständig ist mir mit einem Darlehn helfen?
Hat eine ARGE diese Möglichkeiten. Wenn ich es zahle würde ich ja einer verurteilung entgehen,
damit kein Eintrag ins Führungszeugnis und daher wäre ich auch besser vermittelbar.

Ich danke für Antworten.

ela1953
04.04.2008, 13:50
wenn ich lese, dass dich die ARGE wegen Betruges angezeigt hat, dann wird sie dir wohl kein Darlehn geben, damit du die Schuld begleichen kannst

ich habe einen Bekannten, der vor einigen Jahren vom Arbeitsamt verurteilt wurde eine Strafe zu zahlen

er hat um Ratenzahlung gebeten und hat dann monatlich 15 Euro überwiesen

Guido47057
04.04.2008, 13:53
wenn ich lese, dass dich die ARGE wegen Betruges angezeigt hat, dann wird sie dir wohl kein Darlehn geben, damit du die Schuld begleichen kannst

ich habe einen Bekannten, der vor einigen Jahren vom Arbeitsamt verurteilt wurde eine Strafe zu zahlen

er hat um Ratenzahlung gebeten und hat dann monatlich 15 Euro überwiesen


Es ist ja nun eine andere ARGE! Und die Staatsanwaltschaft sagt ich soll in einem halben Jahr knapp 1500 Euro zurückzahlen. Auf Monate verteilt wären das 250 Euro! Das schaffe ich nicht!

DarkHunter
04.04.2008, 20:24
Ich würde der Staatsanwaltschaft meine finanziele Situation schildern , vieleicht hast du Glück und du kannst normale Ratenzahlung vereinbaren und die Frist von 6 Monaten wird verlängert . Denn du möchtest ja alles zurückzahlen.

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LG DarkHunter:engel:

Guido47057
06.04.2008, 20:43
Ich würde der Staatsanwaltschaft meine finanziele Situation schildern , vieleicht hast du Glück und du kannst normale Ratenzahlung vereinbaren und die Frist von 6 Monaten wird verlängert . Denn du möchtest ja alles zurückzahlen.

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LG DarkHunter:engel:

Genau daran habe ich auch gedacht, aber diese Frist ist ja unter dem Gesichtpunktes eines § ausgesprochen worden. Dieser Paragraph sieht eine max. Frist von 6 Monaten vor. Daher wüsste ich schon gerne ob die ARGE auch in solchen Situationen ein Darlehen gewähren kann.

ela1953
06.04.2008, 21:43
Ruf an bei der Telefonnummer, die auf dem Urteil steht oder mach es schriftlich.
Siehe meinen Beitrag weiter oben.
Schildere denen, dass du ALG II bekommst und die Summe in der verlangten Zeit nicht bezahlen kannst.
Da du aber gerne bezahlen möchtest, biete denen doch 10 oder 15 Euro monatlich an.
Da sind die auch mit zufrieden, denn sonst bekämen sie ja gar nichts.

Roady
07.04.2008, 08:46
Ela mach nen Haken dran, die StA interessiert sich nicht für persönliche Einzelschicksale, die wollen die Kohlen innerhalb von 6 Monaten haben, ansonsten gehts Verfahren zum Amtsgericht.
Dann kommts zu ner Verhandlung und nem anschließenden Urteil, je nach Verdienst so um die 750 € + Gerichtskosten bei ner Ersttat im Betrugsbereich.
Alles was unter 90 Tagessätzen bleibt kommt in diesem Fall auch nicht ins Führungszeugnis.
Für die Strafe inkl. Kosten werden in der Regel Raten gewährt a 75 € / Monat, die Kohle an die Arge ist darin nicht enthalten, die wird über das Forderungsmanagement der BA vollstreckt, sofern was einzutreiben ist.

Die Zahlen oben beziehen sich auf ein Beispiel was ich im Bekanntenkreis in der Art mitbekommen habe:

Einkommen der BG (1 Person + Kind) war:

ALG II 347 € Regelsatz + Alleinerziehendenzuschlag - Überhang aus Kindergeld 154 € und Unterhaltsvorschuss 125 € + Erziehungsgeld 300 € sprich rund 894 € monatliches Einkommen + KdU.


Da sind die auch mit zufrieden, denn sonst bekämen sie ja gar nichts.

Netter Traum, der Staatsanwaltschaft gehts in erster Linie nicht um das Geld was die BA will - deren Interesse liegt an den eignen Einnahmen die sich aus Strafe und Gerichtskosten zusammensetzen.
Und wer die nicht bezahlt, sitzt die Kosten alternativ eben im Knast ab was dann wenns ganz dumm läuft wiederum kein Leistungsbezug bedeutet.
Mit etwas Glück hast zu der Zeit dann nen aktuellen EEJ und wirst in ner Justizvollzugsanstallt am Orte Deines EEJs untergebracht und kannst für den EEJ Freigang bekommen, dann wird in der Regel auch der Leistungsbezug nicht eingestellt.

ela1953
07.04.2008, 09:47
mein Beispiel war auch aus meinem Bekanntenkreis, allerdings ca 2002/2003, als es noch das Arbeitsamt gab.
Es ging aber nicht bis vors Gericht. Er bekam eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung vom Zoll. Das Geld hätte er auch nie zahlen können.

Er hat tatsächlich dort angerufen und die haben sich auf die geringe Ratenzahlung eingelassen.

Das es bei deinen Bekannten nicht klappte liegt vielleicht daran, das es, wie jetzt bei ALG II , auf die SBs ankommt?

Und was den Fragesteller betrifft: "Fragen kann man ja mal" sowohl wegen Ratenzahlung als auch die Arge wegen Darlehn.

Roady
07.04.2008, 10:02
Es geht da garnicht um die Rückzahlung der Leistungen, es geht alleine um den Straftatbestand Betrug und um die Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung.
Die Strafe und Gerichtskosten daraus bekommst auch in keine private Inso rein, die Kohle die die Arge will dagegen schon.

ela1953
07.04.2008, 11:16
Es geht da garnicht um die Rückzahlung der Leistungen, es geht alleine um den Straftatbestand Betrug und um die Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung.
Die Strafe und Gerichtskosten daraus bekommst auch in keine private Inso rein, die Kohle die die Arge will dagegen schon.

darum ging es damals auch - es stand da was von Betrug und Tagessätze und Zahlungsziel und Einstellung

aber da Guido wohl weder nach längerer Ratenzahlung noch nach Darlehn bei der Arge fragen will, beende ich diesen Thread für mich

denn Paragraphen kenn ich keine, weiß nur, dass Darlehn KANNleistungen sind (habe eins bekommen für neue Waschmaschine, andere in diesem Forum nicht)

DarkHunter
07.04.2008, 11:40
Es geht da garnicht um die Rückzahlung der Leistungen, es geht alleine um den Straftatbestand Betrug und um die Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung.
Die Strafe und Gerichtskosten daraus bekommst auch in keine private Inso rein, die Kohle die die Arge will dagegen schon.

Das Geld von der Arge bekommt man nicht in die Privat Insolvenz hinein .

@Guido47057
Man müsste wissen auf welchen § und ob nach dem STGB oder SGB sie sich berufen , ansonsten ist je nach finanzieler Situation , soviel ich weiß 25,-€ Mindestrate .
Ist das ganze auf Tagessätze berechnet dürfte es nicht so viel sein , betrifft es aber den Betrag der Arge würde ich einen Ratenzahlungsvereinbarung mit der ihrer Regionalabteilung ( so heißt es bei uns ) vereinbaren.

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LG DarkHunter:weg:

Guido47057
07.04.2008, 12:40
Also, nochmal kurze Zusammenfassung.

Sollte Geld an ARGE rückzahlen. Zoll wollte schon Geld, konnte aber noch keine Ratenzahlung anbieten. Danach nie wieder was gehört. Vor 4 Wochen dann Brief der Staatsanwaltschaft erhalten mit der Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Betruges. Ich habe darauf schriftlich reagiert in dem ich mich entschuldigt habe, meine damalige Situation geschildert habe und ich nie betrügerisch handeln wollte. Darauf hin habe ich nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen in der wörtlich steht:

das Gericht und die Staatsanwaltschaft sind bereit, das Verfahren gemäß § 153 a StPO unter der Auflage einzustellen, dass Sie binnen sechs Monaten den entstanden Schaden gegenüber der ARGE ausgleichen.

Genau das möchte ich ja auch nutzen, nur 6 Monate sind zu kurz, aber dieses Gesetz sieht dies als Höchstgrenze vor.

Roady
07.04.2008, 13:50
Das Geld von der Arge bekommt man nicht in die Privat Insolvenz hinein .



Aber ganz sicher sogar - kenne mehr wie einen Fall wo es damit keine Probleme gab.