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ALN - Robot
11.07.2006, 10:59
Das größte deutsche Sozialgericht verzeichnet einen neuen Höchststand bei Hartz-IV-Verfahren.

Im ersten Halbjahr 2006 sind insgesamt 12.072 neue Gerichtsverfahren eingegangen
(Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz).
Davon betrafen 5.151 Verfahren die Hartz-IV-Reformgesetze (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe).
Damit hat die "Hartz-Quote" einen neuen Höchststand von 43 Prozent erreicht.

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=995276)

Betroffener
11.07.2006, 13:01
Wen wunderts, wenn sich ein Staat mitsamt Gesetzgeber und seinem Vollzug in ArGen und Kommunen nicht ans Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch und ENtscheidungen des BVerfG halten und daneben versuchen neue gesetzliche Regelungen in den Grauzonen auf zu bauen. Hier der vollständige Text:

Hartz-IV: Klageflut ungebrochen
11.07.2006

(Val) Das größte deutsche Sozialgericht verzeichnet einen neuen Höchststand bei Hartz-IV-Verfahren.

Im ersten Halbjahr 2006 sind insgesamt 12.072 neue Gerichtsverfahren eingegangen (Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz). Davon betrafen 5.151 Verfahren die Hartz-IV-Reformgesetze (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe). Damit hat die "Hartz-Quote" einen neuen Höchststand von 43 Prozent erreicht.

Ebenso wie schon im Jahr 2005 streiten sich die Beteiligten hauptsächlich um Berechnungsfragen: In welcher Höhe darf das Einkommen aus (Neben-)Jobs auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden? Muss das angesparte Vermögen aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch gegen das Job-Center entsteht? Anders, als im Jahr 2005, sind im ersten Halbjahr 2006 nun auch Sanktionen gegen Arbeitslose im Streit. Die Sozialbehörden kürzen die Leistungen, weil der Betroffene sich ihrer Ansicht nach zuwenig bemüht hat, seine Arbeitslosigkeit zu beenden (z.B. zu wenige Bewerbungen nachgewiesen, Fortbildungsmaßnahmen grundlos abgebrochen, Arbeitsangebote grundlos abgelehnt). Auffällig waren in diesem Zusammenhang Verfahrensfehler der Behörden. Nach wie vor selten sind Konflikte um die "Angemessenheit" der Miete.

Ein hoher Anteil der neuen Hartz-IV-Verfahren entfällt auf den einstweiligen Rechtsschutz (36 Prozent). Die Antragsteller rügen häufig, dass die Behörden in ihrem Fall nicht tätig werden. Speziell solche Untätigkeits-Anträge sind überwiegend erfolgreich. Die Behörden verweisen auch gegenüber dem Gericht darauf, dass sie personell nicht ausreichend ausgestattet sind, um alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.

Interessant dazu natürlich auch, dass ArGen und Kommunen aktuell von den Gerichtskosten befreit wurden, hingegen die Länder überwiegend aus obigen Gründen die Prozesskostenhilfe deutlich einschränken wollen und gleichzeitig ein Gesetzentwurf existiert, der die bislang kostenlosen Sozialgerichtsverfahren nunmehr mit Pauschalen von 75€ in der ersten Instanz, 150€ in der zweiten Instanz usw. belegen will.

Hier geht es also ganz klar um den Versuch den Zugang zum Recht der durch mehr oder weniger willkürliche Entscheidungen des Staates und seiner Vollzugshelfer heftig einzuschränken und zu verteuern, damit die Gegenwehr erschwert und reduziert wird.

Soviel zum "demokratischen Rechtsstaat" BRD (Bananen Republik Deutschland).