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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zählt ALG II als Arbeitseinkommen?


Violetta
24.06.2005, 17:25
Ich werde in Kürze ein Volontariat beginnen, welches ich im ersten Jahr mit 750 Euro vergütet bekomme. Hinzu kommt noch etwas ALG II. Nach meinen Berechnungen müsste sich das Netto etwa so auswirken: 600€ Einkommen, 400€ ALGII. Frage: Zählt beides zusammen als Arbeitseinkommen? Ich habe nämlich Privatinsolvenz laufen und da gibt es einen Pfändungsfreibetrag von etwa 980€. Alles, was darüber liegt, zählt zum pfändbaren Betrag. Was ist aber, wenn sich mein Einkommen aus einer Vergütung vom Arbeitgeber und einem Zuschuss der ARGE zusammen setzt?? Und was ist, wenn ich noch zusätlich Einstiegsgelt bewilligt bekomme? Ist auch das ein Einkommen?? Wer hat damit Erfahrung und kann mir behilflich sein?

Betroffener
24.06.2005, 21:02
:welcome: Violetta,

ich muss Dir leider Deine Rechnung gleich von vorn herein auseinander pflücken.

Wenn Du Einkommen hast, reduziert sich automatisch Dein ALG II. Bei 750 Euro Vergütung sehr wahrscheinlich auf Null. Somit bleibst Du auch sozusagen automatisch mit Sicherheit unter der Pfändungsgrenze.
Wenn Du das nicht angibst, bekommst Du noch mehr Stress.

Allerdings könntest Du dann wahrscheinlich anstelle von ALG II + KdU möglicherweise Wohngeld beantragen.

Das sogenannte "Einstiegsgeld" ist eine "KANN"-Förderung für Menschen, die versuchen wollen, sich aus ALG II heraus selbständig zu machen - was nur sehr wenigen gewährt wird. Ich kann nicht nachvollziehen, wie Du darauf kommst, daß Du da ein Aspirant für wärest als Volontärin.

Es ist Deinen Gläubigern (und auch dem Gesetzgeber) mit Sicherheit vollkommen schnuppe, woher das Geld über oberhalb des Pfändungsfreibetrages kommt. Wenn es vorhanden ist, wird es abgeräumt - wenn es unter dem Freibetrag liegt, geht es nicht.