Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 30% Kürzung der Regelleistungen!
Daniela88
05.04.2008, 20:35
Hallo,
Ich habe mal eine Frage und zwar hat mein mann im August 2007 ein darlehen der Arge Kreis wesel für seinen Führerschein bekommen, da er aber erhebliche probleme mit dem lernen der Fragen hat hat er bis heute auch noch keine Prüfung abgelegt, Jetzt werden mir meinem mann und unseren beiden Kinder(3 und 2 Jahre alt) ins. 30 % der regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gekürzt.
Ist das rechtens das dies auch von meinen Kindern gekürzt wird, denn wir haben so schon nicht genug zum Leben und nun auch noch das.
vllt kann mir jemand weiter helfen an wen ich mich da am besten wenden kann.
Danke schön.
Liebe Grüße Daniela88
Mit welcher Begründung ? Und gibts dazu nen Bescheid ?
Hallo Daniela88,
es gibt keine normale Begründung, die erlaubt bei den Kindern Leistungskürzungen vorzunehmen, denn die können normalerweise gegen keinen Sanktionsbestand verstoßen.
Schau den Bescheid aber bitte nochmal genau an.
Ihr scheint mir unter die U25 "Regel" zu fallen, haben sie vielleicht nur bei einem um 100% gekürzt?
In jedem Fall braucht man die Begründung aus dem Bescheid, da man die ansonsten keinen gescheiten Ratschlag geben kann!
Marsleuchte
06.04.2008, 10:08
Guten Morgen Zusammen,
ich hatte vor kurzen eine ähnliche Situation und hier wurde klar und deutlich festgelegt vom zuständigen SZ das eine Regelleistungskürzung nur bei dem durchzuführen ist um den es auch geht. In meinem Fall hatten Sie dieses bei mir versucht mit einer fadenscheinigen Begründung. An das Geld von den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft durften Sie nicht ran, also kurz gesagt: habt Ihre gerade eine Sanktion bei Euch laufen, müssen Sie mit dem nächsten Abzug warten bis das eine fertig ist.
Kurz gesagt, fragi hat es deutlich und knapp, einfach und verständlich dargelegt.
Gruß Marslicht
Daniela88
06.04.2008, 12:23
Hallo die Brgründung ist folgende:
Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ihre, in der Engliederungsverinbarung vom 14.01.2008 festgelegten pflichten, nicht umfassend erfüllt. Im August 2007 wurde ihnen die Förderung eines Führerscheins auf Darlehenbasis mit der Auflage gewährt, diesen zeitnah zu erlangen. Sie hätten dadurch die Möglichkeit gehabt, bei ihrem Arbeitgeber, bei dem sie gegenwärtig im Nebenverdienst arbeiten, in einer steuerpflichtige Beschäftigung zu gelangen. Die Führerwscheinprüfung ist bis zum heutigen Tag (03.04.2008) nicht abgelegt worden. Sie haben somit gegen die Eingliederungvereinbarung vom 14.01.2008 festgelegten pflichten verstoßen.
Gründe die diese Verhalten erklären und als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden könnten, wurden trotz Aufforderung nicht abgegeben und nachgewiesen.
Daniela88
06.04.2008, 12:29
Hallo Daniela88,
es gibt keine normale Begründung, die erlaubt bei den Kindern Leistungskürzungen vorzunehmen, denn die können normalerweise gegen keinen Sanktionsbestand verstoßen.
Schau den Bescheid aber bitte nochmal genau an.
Ihr scheint mir unter die U25 "Regel" zu fallen, haben sie vielleicht nur bei einem um 100% gekürzt?
In jedem Fall braucht man die Begründung aus dem Bescheid, da man die ansonsten keinen gescheiten Ratschlag geben kann!
nein sie haben bei niemanden 100% gekürzt
normal würde
mein Mann vom 1.3 bis 31.3 --306,63
Ich vom 1.3 bis 31.3 -- 306,63
mein erstes kind vom 1.3 bin 31.3 --- 51,69
mein zweites Kind vom 1.3 bis 31.3 -- 51,69
Da ab 1.mai bei uns die Sperre in Kraft tritt werden ab mai folgende leistungen gezahlt:
Mein Mann: 256,03
Ich: 256,03
mein erstes Kind: 29,97
mein zweites Kind: 29,97
Marsleuchte
06.04.2008, 12:32
Ja gut das ist das eine Problem, was aber nicht die Frage beantwortet, habt Ihr schon eine Sanktion oder warum wollen Sie bei den Kindern die Kürzung vornehmen?
Zum Punkt Führerschein, würde ich an Eurer Stelle Widerspruch einlegen, es genau damit Begründen was Du hier im ersten Beitrag erläutert hast. Weiterhin würde ich es zusätzlich Begründen das keine Prüfung bislang erfolgte, einfach um die Kosten flach zu halten, jede Vorstellung zur Wiederholungsprüfung kostet einfach zusätzlich Geld.
Das es sich hier um eine Eingliederungsvereinbahrung handelt, hättest gleich im ersten Beitrag mit schreiben können, jetzt bekommt die ganze Sache einen ganz anderen Hintergrund.
Marsleuchte
06.04.2008, 12:40
nein sie haben bei niemanden 100% gekürzt
normal würde
mein Mann vom 1.3 bis 31.3 --306,63
Ich vom 1.3 bis 31.3 -- 306,63
mein erstes kind vom 1.3 bin 31.3 --- 51,69
mein zweites Kind vom 1.3 bis 31.3 -- 51,69
Da ab 1.mai bei uns die Sperre in Kraft tritt werden ab mai folgende leistungen gezahlt:
Mein Mann: 256,03
Ich: 256,03
mein erstes Kind: 29,97
mein zweites Kind: 29,97
Also wenn hier eine Kürzung erfolgt, dann bei Deinem Mann und wenn ich hier alles genau rechne komme ich auf eine Gesamtkürzung in Höhe von 144,64 €.
Was eindeutig zu hoch ist, wenn dann sollte eine 30 % Kürzung der Regel von dem Verursacher erfolgen, in Eurem Fall Dein Mann. Aber wenn ich hier 30 % von 306,63 € rechne komme ich auf 91,98 € und nicht wie in Eurem Fall auf die angesetzen 144,64 € sofern man das überhaupt so anwenden kann. Ich würde aber trotzdem einfach noch ein paar Antworten von unserern Profis abwarten, aber den Widerspruch würde ich schon mal vorbereiten.
Daniela88
06.04.2008, 12:48
Ja ich werde morgen früh direkt mal beim arbeislosen zentrum hier in der nähe anrufen und mir einen termin geben lassen, mit der kürzung ist es ja schon schlimm genug aber im Juni bekommen wir auch noch das letzte mla Erziehungsgeld das heißt wir haben dementsprechend gar nichts mehr zum Leben.
Hallo Daniela,
für eine richtige Beurteilung fehlt noch das Alter deines Mannes, ist er über oder unter 25, danach richtet sich, ob die Sanktion 100% bzw. 30% beträgt.
In jedem Fall darf für sein "Fehlverhalten" (ob eins vorliegt oder nicht) nur bei ihm gekürzt werden.
Ich kann nicht beurteilen ob da eine Vorsprache viel hilft, eher solltest du schriftlich in Widerspruch gehen!
Einerseits dass die Kürzung nur bei ihm erfolgen kann, andererseits solltest du ggf. auch gegen die Sanktion allgemein vorgehen. Wichtig ist erstmal, es darf wenn nur bei ihm gekürzt werden, nicht bei der ganzen BG!
StephanK
06.04.2008, 13:13
Hallo die Brgründung ist folgende:
(...)Im August 2007 wurde ihnen die Förderung eines Führerscheins auf Darlehenbasis mit der Auflage gewährt, diesen zeitnah zu erlangen.War denn eine genaue Frist vereinbart oder nicht? "Zeitnah" ist nämlich eine Gummi-Formulierung...
Daniela88
06.04.2008, 13:17
Hallo Daniela,
für eine richtige Beurteilung fehlt noch das Alter deines Mannes, ist er über oder unter 25, danach richtet sich, ob die Sanktion 100% bzw. 30% beträgt.
In jedem Fall darf für sein "Fehlverhalten" (ob eins vorliegt oder nicht) nur bei ihm gekürzt werden.
Ich kann nicht beurteilen ob da eine Vorsprache viel hilft, eher solltest du schriftlich in Widerspruch gehen!
Einerseits dass die Kürzung nur bei ihm erfolgen kann, andererseits solltest du ggf. auch gegen die Sanktion allgemein vorgehen. Wichtig ist erstmal, es darf wenn nur bei ihm gekürzt werden, nicht bei der ganzen BG!
Mein mann wird im Juli 30 Jahre
War denn eine genaue Frist vereinbart oder nicht? "Zeitnah" ist nämlich eine Gummi-Formulierung...
Angeblich war die Frist auf 6 Wochen gesetzt aber mein mann hat in seinem Vertrag nichts davon drin stehn
StephanK
06.04.2008, 13:30
Angeblich war die Frist auf 6 Wochen gesetzt aber mein mann hat in seinem Vertrag nichts davon drin stehnSechs Wochen sind sowieso recht kurz, wenn er erst nach Auszahlung des Darlehens mit den Fahrstunden begonnen hat.
Aber vor allem: wenn diese Frist nicht vertraglich festgehalten ist dann kann er darauf auch nicht "festgenagelt" werden.
Marsleuchte
06.04.2008, 14:12
Ja ich werde morgen früh direkt mal beim arbeislosen zentrum hier in der nähe anrufen und mir einen termin geben lassen, mit der kürzung ist es ja schon schlimm genug aber im Juni bekommen wir auch noch das letzte mla Erziehungsgeld das heißt wir haben dementsprechend gar nichts mehr zum Leben.
Mit dem Wegfall vom Erziehungsgeld steigt in der Regel Euer Bedarf wieder, kommt aber drauf an wieviel Erziehungsgeld Ihr bekommt. Sollte es nur der Sockelbetrag von 300€ sein habt Ihr in dem Fall 300 € weniger, was über diesen 300 € liegt, wird so oder so als Einkommen angerechnet.
Solltet Ihr mehr als 300 € Erziehungsgeld erhalten haben, dann steigt Euer Bedarf wieder weil ja kein Einkommen mehr zum anrechnen da ist.
Wie Stephan aber schon so schön geschrieben hat sind 6 Wochen zum erlangen eines Führerscheins arg kurz, alleine wenn die Fahrschule Deines Mannes 2 mal wöchentlich Theoriestunden macht, beläuft sich die Zeit auf 5 Wochen.
Daniela88
06.04.2008, 14:18
Mit dem Wegfall vom Erziehungsgeld steigt in der Regel Euer Bedarf wieder, kommt aber drauf an wieviel Erziehungsgeld Ihr bekommt. Sollte es nur der Sockelbetrag von 300€ sein habt Ihr in dem Fall 300 € weniger, was über diesen 300 € liegt, wird so oder so als Einkommen angerechnet.
Solltet Ihr mehr als 300 € Erziehungsgeld erhalten haben, dann steigt Euer Bedarf wieder weil ja kein Einkommen mehr zum anrechnen da ist.
Wie Stephan aber schon so schön geschrieben hat sind 6 Wochen zum erlangen eines Führerscheins arg kurz, alleine wenn die Fahrschule Deines Mannes 2 mal wöchentlich Theoriestunden macht, beläuft sich die Zeit auf 5 Wochen.
Nein wir bekommen nur die 300 Euro erziehungsgeld.
Da soll man heut zu tage noch all seine Rechnungen bezahlen wenn man grade mal genug zum leben hat, es ist echt eine Frechheit was mit den Bürgern heut zu tage gemacht wird.
Wie gesagt ich werde direkt morgen früh einen termin vereinbaren da meine nachbarin sagte die machen mir dann auch direkt einen wiederspruch fertig der dann auch korrekt geschrieben ist.
Marsleuchte
06.04.2008, 15:47
Na gut aber auch jemand wo schafft muß rechnen damit er leben kann, es verdient nicht jeder soviel das er davon einen auf Lebemann machen kann.
Aber was den Widerspruch angeht, selbst ist der Mensch da weiß man das man es gemacht hat und kann sich dann selber Vorwürfe machen wenn man was verhaut bei der ganzen Sache.
Daniela88
07.04.2008, 08:21
Gut das stimmt wohl aber ich bin noch nie gut im Schreiben gewesen und meine Rechtschreibung lässt auch zu wünschen übrig. Und das größte Problem ist dann noch das ich nicht mal weiß was in so einen Brief herrein gehört.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.