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Betroffener
11.07.2006, 17:00
hib-Meldung 214/2006 (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_214/07.html) Datum: 11.07.2006
heute im Bundestag - 11.07.2006

FDP kritisiert bundeseinheitlichen Regelsatz für Sozialhilfe und Alg II

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion sieht durch die Neufestsetzung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II (Alg II) und Sozialhilfe das Lohnabstandsgebot bedroht. Mit der veränderten Auswertungsmethode zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 und dem daraus abgeleiteten Regelsatz von bundeseinheitlich 345 Euro würden Bezieher staatlicher Transferleistungen deutlich besser gestellt als Lohnempfänger im unteren Einkommensbereich, monieren die Liberalen in einer Kleinen Anfrage (16/2159 (http://dip.bundestag.de/btd/16/021/1602159.pdf)). Sie wollen nun von der Bundesregierung wissen, welche Mehrkosten wegen des höheren Regelsatzes im kommenden Jahr entstehen.

Die Abgeordneten fragen zudem, welche monatliche Gesamtleistung Sozialhilfeempfänger und so genannte Bedarfsgemeinschaften im Alg II erhalten. Berücksichtigt sehen wollen sie bei dieser Rechnung den Regelsatz, die durchschnittlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die durchschnittlichen Aufwendungen für Unterkunft sowie bei Alg-II-Beziehern den maximalen monatlichen Übergangszuschlag von 160 Euro und den anrechnungsfreien Zuverdienst von 100 Euro. Zudem soll die Regierung sagen, wie hoch das Bruttoeinkommen von Beschäftigten sein muss, um nach Abzug von Steuern und Abgaben zu den Einkünften eines vergleichbaren Transferempfängers zu kommen.

Seebarsch
11.07.2006, 17:10
a) wen interessiert denn diese gelb/blaue Sektierergruppe ?
b) Lohnabstandsgebot wiederherstellen durch die Einführung eines Mindestlohnes, der deutlich über den staatlichen Transferleistungen liegt !

Was wälzen die blossgrosse Gedanken wo die Lösung so einfach ist und nahe leigt !
:P :P :lol:

efge
11.07.2006, 18:31
Möglicherweise hat Guido „The“ Westerwelle den damaligen Aufenthalt in seinem Wahlkampf-Container nicht gut überstanden oder hat sich bei einer La Ola und ausgiebigem Fähnchenschwenken den Rest gegeben. ;-)

Ernsthaft: Da zeichnet sich ein gefährliches „Spiel“ ab. Auf der einen Seite das IW, Köln und auf der anderen Seite die Blau-Gelben. Der Tenor jedoch ist (und offensichtlich beabsichtigt) der Gleiche: Weitere Absenkung der ALG II – „Leistungen“ und Löhne bzw. Gehälter.

StephanK
11.07.2006, 19:10
Der Alg II-/Sozialhilfe-Regelsatz wird ja sozusagen von zwei Seiten in die Zange - oder, wenn man will, in eine Presse - genommen:
- Das Existenzminimum, das als solches zwar von der Verfassung garantiert wird, aber dessen Höhe letztlich politisch ausgehandelt wird
- Das sog. Lohnabstandsgebot. "Gebot" klingt nach Gott und Berg Sinai, ist aber eine Schöpfung des Bundesverfassungsgerichts, und es lohnt sich, mal ein wenig genauer anzusehen, worum es dabei genau geht, denn es ist ein Musterbeispiel für manipulatives Zitieren und Argumentieren:
Thema dieser Entscheidung (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs19990427_1bvr220393.html) ist die Frage, ob die damalige Regelung im SGB III verfassungsgemäß war, die es ermöglichte, Zuschüsse für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen daran zu knüpfen, dass für die ABM'ler untertarifliche Löhne gezahlt wurden. Dagegen hat die IG Metall Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie die Tarifautonomie verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt: Ja, das ist ein Eingriff in die Tarifautonomie, der eigentlich nicht erlaubt ist, aber die Zielsetzung der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kann diesen Eingriff rechtfertigen.

Ohne jetzt näher auf diese Entscheidung einzugehen sollte man jedenfalls im Kopf behalten, worum es ging, nämlich um die Frage, ob der Gesetzgeber sozusagen Tarifverträge gezielt unterlaufen darf, wenn es der Schaffung von Arbeitsplätzen dient. Es ging und geht jedenfalls auf verfassungsrechtlicher Ebene nie um die Frage, wie hoch Sozialhilfe oder Alg II sein dürfe und/oder ob es dafür eine verfassungsrechtliche Obergrenze gäbe. Genau dies wird aber unter Zuhilfenahme des vom konkreten Zusammenhang losgelösten "Lohnabstandsgebotes" behauptet. Man kann es also bei der Diskussion um die Höhe der Regelsätze getrost vergessen.

Dieses Argument wird manipulativ eingesetzt, weil man sich scheut, das eigentliche Argument offen auszusprechen: Wenn die Löhne in's Bodenlose sinken, wird Arbeit immer unattraktiver. Also möchte man die "Stütze" auch immer unattraktiver machen. Nur gibt's da leider das Gebot (und das ist nun wirklich eines, nämlich das der Wahrung der Menschenwürde!), das Existenzminimum von Staats wegen zu gewährleisten. Und man möchte - schon aus Gründen der Haushaltsknappheit - nicht in großem Stil in Kombi-Löhne einsteigen (wofür auch einiges spricht). Also bedient man sich des sogenannten Lohnabstandsgebot als Hilfskrücke, um behaupten zu können: wenn die Löhne immer weiter sinken, müssen auch Alg II und Sozialhilfe immer weiter sinken, damit es sich überhaupt lohnt, niedrig entlohnte Arbeit anzunehmen.

Das ist eine Teufelsspirale, nicht auf dem Eis, sondern nach unten, und sie kann nur durch Mindestlöhne abgebrochen werden.