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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlungsaufforderung wegen falschen Einkommenanrechnung


tajama
11.07.2006, 17:20
Hallo!

Ich habe eine Rückzahlungsaufforderung bekommen weil mir ein falsches Einkommen angerechnet wurde. Demnach wurde mir zuviel Geld ausgezahlt. Um ganz ehrlich zu sein habe ich den letzten Bescheid nicht durchgelesen, weil ich fast jeden Monat einen neuen Bescheid bekomme, weil sich hier und da immer was ändert (verdiene mal 500 Euro, dann wieder 390, jetzt 110....)Dann ist es schon das zweite Mal dass was falsch berechnet wurde und ich blicke kaum noch durch. Jedenfalls soll ich jetzt nur noch 80 Euro monatlich bekommen und davon wollen Sie 50 Euro einbehalten, Ist das überhaupt rechtens? Was kann ich dafür dass der Sachbearbeiter nicht aufgepasst hat? Und um ganz ehrlich zu sein, habe ich nicht gemerkt dass ich zuviel bekommen habe, weil ich für 4 Monate in arbeit war und 500 Euro bekam und dachte dass es mir dann fnanziell ein bißchen besser gehen muss.
Eine andere Frage: Meine kleine Tochter bekommt von Ihrem Vater 550 Euro Unterhalt, deshalb ist Sie aus der Berechnung ganz rausgefallen. Meine große Tochter steht in der Berechnung mit drin. Ihr werden 154 Euro Kindergeld als Einkommen angerechnet, was ja auch richtig ist, aber warum weren mir dann für meine kleine Tochter 154 Euro Kindergeld als Einkommen angerechnet, wenn Sie doch in der Gesamtberechnung nicht mehr berücksichtigt wird?

StephanK
11.07.2006, 17:44
:welcome: tajama,
ja, bei schwankendem Einkommen kann die Sache mit der Einkommensanrechnung sehr kompliziert und nervig werden - aber es hilft leider alles nix: Du musst das genau nachverfolgen, ob die Anrechnung jeweils stimmt, einschließlich der jeweiligen zeitlichen Zuordnung. Das ist anstrengend, aber wenn Du es versäumst, geht Dir unter Umständen eine ganze Menge Geld durch die Lappen... :cry:
Ob die Einbehaltung rechtmäßig ist, kann ich anhand Deiner Angaben nicht beurteilen.
Das Kindergeld Deiner kleinen Tochter wird Dir deswegen angerechnet, weil jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach seinen Möglichkeiten zum Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft beitragen muss. Sie ist nicht selbst bedürftig, weil sie genug Unterhalt erhält. Das Kindergeld hingegen wird zwar für, aber nicht an sie gezahlt und wiederum weil ihr Unterhaltsbedarf durch die Unterhaltszahlungen des Vaters komplett gedeckt wird, Dir (dem "Kopf" der Bedarfsgemeinschaft) als Einkommen angerechnet. Das ist zwar reichlich seltsam, weil das ja bedeutet, dass Du selbst teilweise vom Kindergeld für Deine Tochter leben sollst, aber genau so ist es.

tajama
12.07.2006, 06:16
HAllo und danke für die schnelle Antwort! Ja das habe ich schon befürchtet, aber verstehen tu ich doch alles nicht, wie die Berechnungen so zustande kommen. Gibt es denn eine Stelle wo ich meine Bescheide überprüfen lassen kann?Bzw. eine Anleitung wie die Berechungen funktionieren, dann würde ich mir das ganze mal selber auseinanderklamüsern

SID1
13.07.2006, 11:05
Geh auf das Sozialgericht.
Die können dir sagen was zu machen ist.

StephanK
13.07.2006, 11:32
Das Sozialgericht kann keine Rechtsberatung anbieten.
Ich empfehle Dir, auch wenn Du es nicht gerne tust, Dich mit diesen Fragen erst mal so weit wie möglich selbst vertraut zu machen. Einen Einstieg bieten Dir hier die Texte von Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#14) und viele Hinweise auf unserer "Mutterseite" ARBEITSLOSENNETZ (www.arbeitslosennetz.de).

Beratungsstellen sind für Dich relativ weit weg, also in Kassel. Vor Ort gibt's nur einen mit diesen Fragen vertrauten Rechtsanwalt (http://www.rechtsanwalt-schmitz.com/index.html), der aber natürlich nicht kostenlos arbeitet bzw. nur dann, wenn Du Beratungshilfe (http://www.bmj.de/media/archive/958.pdf) beantragst.

SID1
14.07.2006, 15:02
Hat Sie Rechtschutz?
Dann mal zu einem Rechtsanwalt für Sozialfragen gehen