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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV "zwingt" Mini-Job Aufgabe?


Dusty
06.04.2008, 17:31
Moin hier!

Ich hoffe, jemand kann hier helfen. Es geht um meine Mutter, sie ist Hartz IV Empfänger und arbeitet bei uns zu Hause mit 400€ Job als Tagesmutter ihrer Enkelkinder.

Erst kürzlich wurde ihr ein Bewerbungsgespräch vom AA aufgezwungen, wo sie angegeben hatte, daß sie bereits einen Mini Job habe. Daraufhin wurde das Arbeitslosengeld gekürzt, weil sie sich angeblich nicht "richtig" bemüht hatte sich um einen neuen Job zu bewerben.

Jetzt hat sie wieder ein Vorstellungsgespräch angeordnet bekommen. Sie solle jetzt einen Ganztagsjob bis August befristet annehmen. Das sie dafür ihrern Mini-Job kündigen muß und wir uns eine fremde Kinderbetreuerin suchen müssen, scheint niemanden zu interessieren. Ein Bekannter hat uns auch darauf hingewiesen, daß es das AA nicht im mindesten interessiert, ob sie eine 4 wöchentliche Kündigungsfrist lt. Mini-Job-Vertrag einhalten müßte oder nicht. Kann man einen Mini-Job einfach fristlos kündigen?

Müssen wir uns dieser Zwangsanordnung von AA fügen, wenn meine Mutter keine Einbußen ihres Arbeitslosengeldes hinnehmen kann?

Natürlich möchte meine Mutter lieber für ihre Enkelkinder arbeiten. Außerdem sind wir beide voll berufstätig und sind auch nicht sehr davon begeistert eine fremde Haushaltshilfe ins Haus zu holen.

Für evtl. Hilfe, Tips wären wir sehr dankbar.

fragi
11.04.2008, 11:01
Hallo Dusty,

erstmal sorry für die späte Antwort, aber das Thema ist wohl untergegangen :(

Müssen wir uns dieser Zwangsanordnung von AA fügen, wenn meine Mutter keine Einbußen ihres Arbeitslosengeldes hinnehmen kann?Die ist verpflichtet jeden besserbezahlten Job anzunehmen, um aus der Bedürftigkeit herauszukommen, macht sie das nicht, gibts sanktionen, also muss sie da schon mitmachen, ja!

Natürlich möchte meine Mutter lieber für ihre Enkelkinder arbeiten. Außerdem sind wir beide voll berufstätig und sind auch nicht sehr davon begeistert eine fremde Haushaltshilfe ins Haus zu holen.Im Endeffekt interessiert das nach SGB II Maßstäben aber nicht, es geht darum, dass sie ihre Bedürftigkeit senkt, und nicht darum dass euere Kinder betreut sind (darum würds nur gehen, wäret ihr Leistungsbezieher), aber so interessiert die ARGE nur, dass deine Mutter aus dem ALG II herauskommt, und zwar mit nem besserbezahlten Job!

Ein Bekannter hat uns auch darauf hingewiesen, daß es das AA nicht im mindesten interessiert, ob sie eine 4 wöchentliche Kündigungsfrist lt. Mini-Job-Vertrag einhalten müßte oder nicht. Kann man einen Mini-Job einfach fristlos kündigen?

Die muss allerdings schon beachtet werden! Ists nicht vereinbar, darf der neue Job halt erst dementsprechend später starten! Aber grundsätzlich muss ein Minijob für nen besserbezahlten Vollzeitjob aufgegeben werden, für ne Maßnahme nicht, für nen Job schon!