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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung und Meldeadresse


1BieneMaja
06.04.2008, 23:28
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig und der ein oder andere kann mir helfen.

Ich werde im Sommer in einem Berufsförderungswerk meine Umschulung ( durch die Agentur für Arbeit genehmigt) beginnen.
Da ich in Trennung lebe und die Wohnung alleine nicht bezahlen kann, werde ich dort ins Internat ziehen,
allerdings darf man sich dort nicht Anmelden ( Meldeadresse).

Ich würde mich gerne in meinem Heimatort bei einem freund etc.anmelden damit ich eine Meldeadresse habe.
Geht das so einfach?
Bekommt der Vermieter durch das Bürgeramt bescheid?
Gibt es für den Freund nachteile evtl.erhöhte Nk , obwohl ich dort nicht wohne? Muß man den Vermieter benachrichtigen?

Ich kann mir keine eigene Wohnung erlauben und es wäre doch auch quatsch da ich die ganze Zeit (außer Urlaub) in dem Internat wohne.
Post und so geht alles ins Internat.
Vielen Dank schon mal für Antworten.

StephanK
11.04.2008, 11:34
(...) werde ich dort ins Internat ziehen, allerdings darf man sich dort nicht Anmelden ( Meldeadresse).Das trifft meiner Meinung nach nicht zu. Wenn Du Dir bitte mal selbst § 26 des Meldegesetzes von NRW (http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=4655&det_id=158444&sel_menu_item_code=P) anschaust findest Du, dass man sich sehr wohl melden muss, wenn man länger als zwei Monate dort bleibt (Abs. 1). Die Ausnahme in Abs. 4 Nr. 1 betrifft nur die Pflichten des Nr. 2, also die Sofort-Meldepflicht wie man sie aus Hotels kennt, aber nicht die Meldepflicht als solche.

Deswegen brauchst und solltest Du nicht über irgendwelche schrägen Ersatzlösungen nachdenken und Dich irgendwo anmelden, wo Du ihn Wirklichkeit gar nicht wohnst. Das schafft nur Ärger... Erklär lieber den Leuten in dem Internat mal das Meldegesetz! :)