Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusamenwohnen - Anrechnung auf ALG
christin
07.04.2008, 12:00
Ich habe arbeitslosengeld 2 bekommen und wohne mit meinen Freund zusammen. Er hat eine neue Arbeit bekommen wo er mehr geld verdient. ich habe dem arbeitsamt aber vergessen bescheid zu geben.
Jetzt haben sie mich angeschrieben ob es was neues gibt (wegen fortsetztung der ALG) wenn ich jetzt das angebe krieg ich da ne anzeige?
wie lange wohnt ihr denn schon zusammen. ich glaube unter 1 jahr würde er nicht mit angerechnet werden.
und seit wann hat er die neue arbeit.
christin
07.04.2008, 12:12
wir wohnen ca. 2 jahre schon in der wohnung. letztes jahr im august hab ich alg 2 beantragt. (da musste ich auch alles von ihn angeben) hab dann 250 euro vom amt bekommen.
seit oktober 2007 hat er eine neue arbeit habe aber nicht bescheid gesagt.
was kann mir im schlimmsten fall passieren?
gefragt hatte ich, weil nach 1 jahr zusammenleben angenommen wird, daß man füreinander einsteht. wäre bei euch ja dann der fall.
ich denke mal, daß du das geld, was du zu unrecht erhalten hast, zurückzahlen mußt. ob da noch mehr hinterher kommt, kann vielleicht jemand anderes beantworten.
Hallo christin,
so ganz nachvollziehen kann ich es leider nicht, denn ein Fortzahlungsantrag kommt in der Regel alle 6 Monate. Somit sollte dir bei dem letzten bereits bekannt gewesen wein, dass dein Freund jetzt arbeitet.
was kann mir im schlimmsten fall passieren?Erstmal solltest du die Änderungen umgehend bekanntgeben. Am Besten legst du die Verdienstbescheinigungen (seit Oktober) deines Freundes gleich mit bei. In jedem Fall solltest du aktiv vorgehen, dass macht sicher einen besseren Eindruck. Vertuschungsversuche können nur noch mehr Schaden anrichten.
Wenn die Rückzahlungsaufforderung kommt und du nicht gleich alles zurückzahlen kannst, musst du die ARGE um Ratenzahlung bitten.
Ob die ARGE von weiteren Schritten absieht, kann ich nicht sagen, dass wirst du einfach abwarten müssen.
an Alle, ganz langsam!
@christin
schau mal auf deinen Bescheid drauf...
Steht dein Freund da mit drauf unter Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Das ist doch erstmal die wichtigste Frage.
"Automatisch" wird man nicht zur BG, sondern die Träger legen einem ja dann die vermutung nahe, also sollte man vor einer Beantwortung schon wissen woran man ist!
an Alle, ganz langsam!
@christin
schau mal auf deinen Bescheid drauf...
Steht dein Freund da mit drauf unter Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Das ist doch erstmal die wichtigste Frage.
"Automatisch" wird man nicht zur BG, sondern die Träger legen einem ja dann die vermutung nahe, also sollte man vor einer Beantwortung schon wissen woran man ist!
aber ist es nicht so, daß paare, die mind. 1 jahr eheähnlich zusammen leben als bg gelten? so hatte ich das jedenfalls mal gelesen.
aber ist es nicht so, daß paare, die mind. 1 jahr eheähnlich zusammen leben als bg gelten? so hatte ich das jedenfalls mal gelesen. Das schon, aber die ARGE muss die BG erstmal vermuten, wenn man dies nicht von selbst schon so angegeben hat. Das kann auch weit nach einem Jahr sein. Das Jahr dient nur als zeitliche Definition, ab wann eine BG vermutet werden darf.
Darum ist fragis Rückfrage auch sehr berechtigt.
Das schon, aber die ARGE muss die BG erstmal vermuten, wenn man dies nicht von selbst schon so angegeben hat. Das kann auch weit nach einem Jahr sein. Das Jahr dient nur als zeitliche Definition, ab wann eine BG vermutet werden darf.
Darum ist fragis Rückfrage auch sehr berechtigt.
danke für die erklärung! das wußte ich so nicht.
ist eh beim alg2 alles so kompliziert, da steigt man ja kaum noch durch.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.