Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Babyerstausstattung ect.bewilligt im 6.Monat...?
mel.lie07
07.04.2008, 21:49
Hallond auch
Ich bin jetzt in der 22.Schwangerschafswoche und
ich habe am vergangenen Dienstag meine Bewilligung über die Babyerstausstattung bekommen.
Insgesamt mit Kinderwageund Kinderbett sind dies 510.74€.
Am ende der bewilligung stand auch das der Betrag von 510.74 € überwiesen wird.
Jedoch habe ich heute dort angerufen und die meinten das dieser Bescheid nicht mal im Computer steht und das dieses erst im 8.Mont ausgezahlt wird.
Kann ich da irgendwie gegen wirken denn ich habe ja nun den bescheid auch mit unterschrift und das es überwiesen wird???!!!
Ich bin alleinerziehend und habe schon eine Tochter und ich wohne im dritten Stock ohne fahrstuhl was mich schon sehr schlaucht und ich meine die können doch von mir nicht verlangen im Sommer noch alles auf den letzten drücker zu kaufen?
hat jemand einen tip für mich bitte?
Marsleuchte
09.04.2008, 17:56
Hallo meli,
ich denke da wirst Du abwarten müssen und viel möglichkeiten gibt es da auch nicht, da bist Du eigentlich auf die freundliche Art Deines SB´s angwiesen.
Wir hatten damals das gleiche Problem. Warum erst so spät ausgezahlt wird ist einfach zu begründen, sollte bei Dir und dem Baby schief laufen in der Schwangerschaft umgeht man somit eine Rückforderung.
Das einzigste wo Du mal nachhaken könntest wäre eine Teilauszahlung bezüglich der Umstandskleidung.
Umstandbekleidung, genauso wie der schwangeren Mehrbedarf stehen die ab der 13. SW zu.
Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII
Gruß Marslicht
@ mel.lie07,
am besten versuchst mal Dein Glück schon mal vorab bei der Caritas, da bekommst erstens ne gute Beratung und Unterstützung bei weiteren Anträgen für die Arge und zweitens bekommst dort auch ne recht gute finanzielle Unterstützung in Sachen Bekleidung, Ausstattung, etc.... .
Dagegen kann die Arge sowieso nicht anstinken.
Nimm aber Deinen ALG II Bescheid mit hin, dass erleichtert die Formalitäten ungemein.
Hallo Mel.lie07
Mal abgesehen von dem guten Tipp von Roady, werd ich jetzt mal auf die ARGE Berlin in der Gesammtheit eingehen, denn für die hab ich zufällig die Weisungen!
Babyerstausstattung: 310,74 €
Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist
rechtzeitig, d.h. 2 bis 3 Monate vor dem errechneten
Entbindungstermin zu gewähren und deckt neben
dem Bekleidungs- und Hygienebedarf auch die
Bettenausstattung des Kindes ab. Die Pauschale für
die Babyerstausstattung ist auch ab dem zweiten
Kind unabhängig vom zeitlichen Abstand der
aufeinander folgenden Geburten in voller Höhe zu
gewähren.
Zusätzlich zur Pauschale für die Babyerst-
ausstattung sind als Erstausstattung anlässlich der
Geburt folgende Bedarfe zu decken:
Kinderwagen( gebraucht) mit
Matratze ( neu): 100,- €
Kinderbett (gebraucht) mit
Matratze (neu): 100,- €
Hochstuhl: 15,- €
Quelle: Weisungen der ARGE Berlin Punkt 3 (http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-soziales/sicherung/umsetzung_sgb_ii/rundschreiben_einmalige_leistungen.pdf)
Also 310,74 + 100€ (Kinderwagen) + 100€ (Kinderbett) = 510,74€
So setzt sich der Betrag erstmal zusammen.
Wichtig dabei zu wissen, es gibt nur eine Berliner ARGE, alles andere sind nur "Fillialen" der ARGE Berlin, also gilt dies überall in Berlin!
Jetzt schau mal auf das was ich oben dick mackiert hatte:
Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist
rechtzeitig, d.h. 2 bis 3 Monate vor dem errechneten
Entbindungstermin zu gewähren Quelle: wie oben
Das heißt für mich im 6-7 Monate! Nicht der 8!
Und jetzt geh hin und nagel ihn auf seine eigenen Weisungen fest, denn daran ist er bei der Arbeit gebunden, ist wie die eigene Dienstanweisung, nötigenfalls verlang den Vorgesetzten und weise darauf hin.
Marsleuchte
10.04.2008, 08:45
Zusätzlich steht Dir eine "einmalige Beihilfe für Kindesbekleidung nach Vollendung des 6. Monats" zu.
Leider weisen da nur sehr wenige Sachbearbeiter drauf hin.
@ Marslicht, schau mal in mein Zitat, wofür die 310€ aus den 510€ sind... :)
Marsleuchte
10.04.2008, 09:17
Hey Fragi ich kann schon lesen :engel:, das was Du aufgeführt hast bezieht sich auf die Dinge die man vor der Geburt beantragen kann, das was ich meine bezieht auf eine einmalige Leistung nach der Geburt die unabhängig von dem ist was Du aufgeführt hast.
Das was Du rausgesucht hast, sind die Hilfen die von der 13. SSW an gelten die in Form von zeitlichen Abständen ausbezahlt werden.
Somit steht Meli ab der 13. SSW ein Mehrbedarf Ernährung für Schwangere zu und hinzu kommt das Geld für Umstandskleidung.
Das was Du aufgeführt hast, kommt erst später zum tragen und die Babyerstausstattung hat nichts mit der einmaligen Leistung nach der Geburt zu tun. Damit soll einfach abgedeckt werden der zusätzliche Kleidungsbedarf in den ersten Monanten wo das Kind ständig am wachsen ist.
Frage mich ruhig, habe es erst im letzten Jahr durchgemacht :engel:;-)
Die 310 € sind schon klar, aber wie gesagt mit Beginn des 6. Monat´s gab es noch einmal ca 150 €.
Die 310 € sind schon klar, aber wie gesagt mit Beginn des 6. Monat´s gab es noch einmal ca 150 €.
Ich weiß worauf du hinaus willst...
Schau mal in die Weisungen rein unter Punkt 3,
da gibts nochmal 142€ für Schwangerschaftsbekleidung, aber ansonsten nur die 510€, weiteres ist dort nicht aufgeführt...
In §23 SGB II ist auch nichts genaues geregelt...
Da die 142€ aber nur für die Mutter, nicht fürs Kind sind, weiß ich nicht was du mit
einmalige Beihilfe für Kindesbekleidung nach Vollendung des 6. Monats
meinst, denn in Berlin scheints nur 510€ fürs Kind und 142€ für die Schwangerschaftsbekleidung zu geben.
Für alles andere wäre es toll eine Rechtsquelle zu bekommen, denn ich wüsste nicht woher ichs mir schneiden sollte...:confused:
Marsleuchte
10.04.2008, 10:23
Rechtsquelle, gute Frage war damals ein Hinweis meines SB´s und jedem dem ich in meinem Umfeld diesen Tipp gegeben hatte, hat diese Einmalleistung ohne Probleme erhalten und das nicht nur in BW, sondern auch in Bayern und Sachsen-Anhalt.
Also kann es nicht Bundesland bezogen sein.
Ich kann mir nicht helfen, aber bei der formulierung von dir "einmalige Beihilfe" denke ich sofort ans SGB XII, und zwar an die Spiegelung dessen, über das wir im SGB II reden...
Im SGB II läuft die ganze Geschichte im §23 (Abweichende Erbringung von Leistungen), die genaue Spiegelung dazu ist im SGB XII der §31 (Eimalige Beihilfe)....
Also kann es nicht Bundesland bezogen sein.
Da muss ich leider widersprechen...
Die Leistungen nach § 23 Abs. 3 sind nicht in den Regelleistungen
nach § 20 enthalten und werden als Beihilfe gewährt.
Wegen der Zuständigkeit der kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 S. 1
Nr. 2) wird auf Hinweise zu diesem Thema verzichtet.
Quelle: Weisungen der BA zum §23 SGB II Rz. 23.18 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-23-SGB-II-Abweich-Erbringung-Leistung.pdf)
Das ist, wie die KDU, kommunalangelegenheit und kann sich durchaus unterscheiden, obwohl das in meinen Augen eine ungleichbehandlung darstellen würde!
Nichts desto trotz kann ich für Berlin leider nicht sagen, ob das von dir angegebene Möglich ist, da mir strikt die Quelle dafür fehlt. Daher wird mel.lie07 nichts andere übrig bleiben, als es zu probieren!
Marsleuchte
10.04.2008, 14:07
Na ich denke auch das Sie es probieren sollte. Muß halt wenn das Kind 5 Monate alt ist den Antrag mal abgeben.
Wie gesagt war ein formloser schriftlicher Antrag.
Mit folgendem Text:
Briefkopf wie gehabt !!
Antrag auf einmalige Beihilfe für Kindesbekleidung nach Vollendung des 6. Monats.
Hiermit beantrage ich für meinen Sohn Bla bla bla geb. am 01.12.2007 die obig aufgeführte Behilfe.
Mit freundlichen Bla bla
Marsleuchte
26.08.2008, 18:52
Hallo Sarah,
Wegen der Baby-Erstaustattung
habe mal ein Word-Dokument erstellt (mit der Hoffnung das da nicht zuviel drauf steht)
Kann ich diese so einreichen (wegen Paragraphen, Absätze etc. und natürlich inhaltlich)
Gruß Sarah
also ich habe mir Deine Liste mal angesehen, aber kurz gesagt so kannst diese nicht abgeben.
- Zwillingskinderwagen-, ausstattung hier könnte es passieren das Du über den Kinderschutzbund einen gebrauchten leihen mußt
- Wickeltasche (hier wirst Du nichts extra erhalten
- Wickelkommode , Schrank aufgrund der Zwillingen machst hier beides doppel
- Wickelauflage (abwaschbar) auch doppel, es sind 2 Kinder!
- evtl. Heizstrahler (Wickeltisch) kannst Du streichen
- 2 x Bettdecken OK
- 2 x Kopfkissen OK, könntest aber auch 4 machen im Fall sie spucken mal
- Bettbezüge, Bettlaken immer doppelt nehmen
- 4 x Milchflaschen je Kind 5 - 6 Flaschen
- 4 x Teeflaschen je Kind 2 Flaschen
- Schnuller je Kind 4 Stück
- Vaporisator wird nicht genehmigt, hier kannst auch auskochen, aber versuche es einfach
- Stillkissen fällt auch raus, lass es Dir schenken, kostet bei DM ca 10 €
- 4 x Schlafsack (Sommer / Winter) 4 je Kind !
- Babyfon auch Luxus
- Wippen / Schaukelliegen Schenken lassen oder Kinderbörse
Sieh Dir mal zum Vergleich diesen Antrag an, ist zwar ein wenig übertrieben, aber den kannst Du ja anpassen.
klick mich (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=137563&postcount=10)
MfG
Marslicht
Marsleuchte
26.08.2008, 19:14
(Das Babybett habe ich auf der Liste weggelassen, da ich anfangs nur eines benötige und dieses bekomme ich von einer Bekannten.) Habe nur Sachen aufgeschrieben, wo ich nicht von Bekannten, Verwandten bekomme. Wäre dies sinnvoll in dem Brief an die ARGE, auch zu vermerken ?!)
Das mußt Du ja nicht sagen und ich würde trotzdem 2 Betten und 2 Schränke bzw, einen großen Schrank aufschreiben!
- Zwillingskinderwagen-, ausstattung hier könnte es passieren das Du über den Kinderschutzbund einen gebrauchten leihen mußt
- Wickeltasche (hier wirst Du nichts extra erhalten Ok, das kann man weglassen
- Wickelkommode , Schrank aufgrund der Zwillingen machst hier beides doppel V-)
- Wickelauflage (abwaschbar) auch doppel, es sind 2 Kinder! V-)
- evtl. Heizstrahler (Wickeltisch) kannst Du streichen ok
- 2 x Bettdecken OK
- 4 x Kopfkissen OK, könntest aber auch 4 machen im Fall sie spucken mal
- 2-3 Bettbezüge, Bettlaken immer doppelt nehmen
- 5-6 x Milchflaschen je Kind 5 - 6 Flaschen
- 4 x Teeflaschen je Kind 2 Flaschen
- 8 x Schnuller je Kind 4 Stück
- Vaporisator wird nicht genehmigt, hier kannst auch auskochen, aber versuche es einfach werde es versuchen, ggf. mit Argumenten
- Stillkissen fällt auch raus, lass es Dir schenken, kostet bei DM ca 10 € ok
- Schlafsack (4x Sommer / 4x Winter) 4 je Kind !
- Babyfon auch Luxus als Argument: Zwillinge - Frühchen ?!
- Wippen / Schaukelliegen Schenken lassen oder Kinderbörse ok
[quote]Sieh Dir mal zum Vergleich diesen Antrag an, ist zwar ein wenig übertrieben, aber den kannst Du ja anpassen.
klick mich (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=137563&postcount=10) Die Liste wo du angehängt hast, habe ich angeschaut, etwas sehr übertrieben !
Das mußt Du ja nicht sagen und ich würde trotzdem 2 Betten und 2 Schränke bzw, einen großen Schrank aufschreiben!
je mehr ich aufschreibe, weil es nun mal Zwillinge sind, desto mehr streichen die vielleicht, die Sachen die ich dringender benötige
Gruß Sarah
Marsleuchte
26.08.2008, 19:44
Die Liste wo du angehängt hast, habe ich angeschaut, etwas sehr übertrieben !
Gruß Sarah
Ja klar, aber ist ja nicht von mir! Aber lieber mehr als zu wenig!
je mehr ich aufschreibe, weil es nun mal Zwillinge sind, desto mehr streichen die vielleicht, die Sachen die ich dringender benötige
Nein werden Sie nicht, hier kannst Du gut argumentieren das es ein Zwilling ist, sprich zwei Säuglinge. Gerade bei den Fläschen wirst nie genug haben und die Zeit wird arg knapp für Dich und auch Du brauchst hin und wieder eine Pause.
Also lass Dich da nicht wegdrücken, notfalls nimmst Dir jemanden vom Kinderschutzbund als Beistand mit, da läuft es oft flüssiger.
Mache ich auch hin und wieder, das ich jemanden begleite der bei uns um Hilfe anfragt im Kinderschutzbund. Es geht hier um das Wohl der Kinder und es bringt keinem was, wenn du aufgrund von Stress in einen Wochenbettdepression verfällst und dann abdrehst weil Du nicht mehr klar kommst.
Sorry wegen dem Babyphone hatte ich überlesen.
Schau mal bei 1,2,3 oder auch auf einer Kinderbörse nach einem von Philipps. Die sind gut und Du hast nicht jeden Funk mit dabei. Die billigen, da hast jeden LKW ect pp mit drauf und das nervt und verstehen tust auch nichts.
MfG
Marslicht
Willst Deine Kids eigentlich nackt aufziehen, oder is es bei Euch so warm, dass die keine Klamotten brauchen - liegt BaWü am Äquator ?
Ebenso Autositze nicht vergessen, selbst wenn man kein Auto hat, man wird immer mal mitgenommen, bzw. muß zum Arzt und da sind die Sitze Pflicht.
Marsleuchte
26.08.2008, 19:55
Willst Deine Kids eigentlich nackt aufziehen, oder is es bei Euch so warm, dass die keine Klamotten brauchen - liegt BaWü am Äquator ?
Ebenso Autositze nicht vergessen, selbst wenn man kein Auto hat, man wird immer mal mitgenommen, bzw. muß zum Arzt und da sind die Sitze Pflicht.
Stimmt da gebe ich Ihm recht! Hier sollten auch noch 2 mit drauf!
Dankeschön Roady!
Oft denkt man an gewissen Dinge garnicht.
MfG
Marslicht
Willst Deine Kids eigentlich nackt aufziehen, oder is es bei Euch so warm, dass die keine Klamotten brauchen - liegt BaWü am Äquator ?
Ebenso Autositze nicht vergessen, selbst wenn man kein Auto hat, man wird immer mal mitgenommen, bzw. muß zum Arzt und da sind die Sitze Pflicht.
EINEN Teil der Klamotten bekomme ich von meiner Schwester, alles einzel nicht doppelt ( aber da hast du recht, wird nie im Leben reichen)
Autositze hat mir meine Schwester in ihrer Nachbarschaft besorgt.
Gruß Sarah
@ mel.lie07,
am besten versuchst mal Dein Glück schon mal vorab bei der Caritas, da bekommst erstens ne gute Beratung und Unterstützung bei weiteren Anträgen für die Arge und zweitens bekommst dort auch ne recht gute finanzielle Unterstützung in Sachen Bekleidung, Ausstattung, etc.... .
Dagegen kann die Arge sowieso nicht anstinken.
Nimm aber Deinen ALG II Bescheid mit hin, dass erleichtert die Formalitäten ungemein.
Inwiefern ist für die Caritas der ALG II Bescheid wichtig ?
Sollte ich bei dem formlosen Antrag zur Beihilfe der Baby-Erstausstattung mit hinzu schreiben, das es Zwillinge sind ?!
LG Sarah
Der Antrag bei der Caritas läuft zur Mutter-Kind-Stiftung. Den kann man auch bei Pro familia usw stellen. Der ALG II Bescheid dient als Einkommensnachweis.
Bei Profamilia hatte ich mal nachgefragt und da sagte man mir das ich zuerst bei der ARGE den Antrag stellen müßte. Da die für mich zuständig sind. Falls sich da nichts rührt, schalten sie sich ein.
Wo kann man den zusätzlich, falls man die Beihilfe von der ARGE bekommt, sich sonst noch hinwenden ? Caritas, DRK etc.
MAcht die Caritas, das abhängig davon, was man von der ARGE bekommt. Weil es ja als Einkommensnachweis dient ?
Caritas is ne gute Adresse, die sind auch sehr unbürokratisch im Vergleich zu den Argen.
Normal ist es nicht davon abhängig was Du von der Arge bereits bekommen hast, auch verlangt die Caritas in der Regel nicht wie die Argen für jeden Sch.... eine extra Rechnung.
Bekommst dort auch Geld für Praxisgebühren, Renovierung (Umbau), Schwangerschaftsbekleidung, Geld für zusätzliche Untersuchungen (z.B.: Ultraschall) und Medikamente.
Was Du von der Caritas erhälst, brauchst auch nicht bei der Arge anzugeben, da es nicht angerechnet werden darf.
Bei Profamilia hatte ich mal nachgefragt und da sagte man mir das ich zuerst bei der ARGE den Antrag stellen müßte. Da die für mich zuständig sind. Falls sich da nichts rührt, schalten sie sich ein.
Wo kann man den zusätzlich, falls man die Beihilfe von der ARGE bekommt, sich sonst noch hinwenden ? Caritas, DRK etc.
MAcht die Caritas, das abhängig davon, was man von der ARGE bekommt. Weil es ja als Einkommensnachweis dient ?
bei pro familia war meine Tochter. dort wurde ihr gesagt, das der Antrag an die Mutter-Kind-Stiftung weiter geleitet wird
das selbe würde passieren, wenn der Antrag bei der Caritas gestellt würde.
Befrag grad meine Tochter im tele, die bekommen Gehalt + ALG I
Also: bis 1600 Euro netto darf man haben, sie bekommt ca 700 Euro wurde mündlich mitgeteilt. schriftlicher Bescheid kam noch nicht
Rechnungen müssen nicht abgegeben werden
Danke
@Roady : Dann brauche ich der Arge gegenüber keine Auskunft geben, (falls gefragt wird) wo ich sonst noch etwas beantragt habe ?
@ela1953 : Danke auch für´s Nachfragen. Weißt du auch wie das bei der Caritas zu beantragen ist ? Wollen die auch so ein formlosen Antrag ? Mit der Auflistung etc.
Wollten die auch den ALG I Bescheid ?
Gruß Sarah
Sarah,
meine Tochter war bei pro familia, weil das Gebäude näher an ihrer Wohnung liegt, wie das der Caritas. Sie hatte einen Termin gemacht und es wurde dann gesagt, was sie mitbringen muss. Sie hatte Unterlagen dabei, aus dem hervorging, das das Nettoeinkommen unter 1600 Euro ist. Eine Liste musste sie nicht ausfüllen. Sie kann mit dem Geld machen, was sie will.
Ich denke, das dann dein ALG II Bescheid ausreichend ist. Ruf doch einfach mal an bei deiner Caritas an.
Die Tochter einer Bekannten bekam vor zwei Jahren ihr Kind. Sie bekam eine Pauschale vom Jobcenter, die Höhe weiß ich aber nicht. Auch nicht, ob Quittungen abgegeben werden mussten.
Allerdings ist die Handhabung ja von Arge zu Arge unterschiedlich.
Aber wenn dir von pro familia schon gesagt wurde, das du zuerst den Antrag bei der Arge stellen musst, dann wird das vielleicht so sein.
Danke
@Roady : Dann brauche ich der Arge gegenüber keine Auskunft geben, (falls gefragt wird) wo ich sonst noch etwas beantragt habe ?
@ela1953 : Danke auch für´s Nachfragen. Weißt du auch wie das bei der Caritas zu beantragen ist ? Wollen die auch so ein formlosen Antrag ? Mit der Auflistung etc.
Wollten die auch den ALG I Bescheid ?
Gruß Sarah
Jup, die Argen geht es nichts an, da es nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, § 11 Absatz (3) 1. b.) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege.
Zum Ablauf, machst Dir nen Termin bei der Caritas, gehst hin und nimmst Deinen aktuellen Bescheid mit hin, den Rest erklären die Dir dann schon. Antrag in dem Sinne brauchst da keinen zu stellen.
@ Bescheid, wenn Du ALG I beziehst nimmst den ALG I Bescheid mit, ansonsten eben den für ALG II.
Sollte ich in dem Antrag (Babyerstausstattung) an die ARGE in den Gesetzeszitaten mit einbringen, das es Zwillinge sind, oder gleich die Kopie vom Mutterpass (die Seite, wo der Vermerk angekreuzt ist, das es Mehrlinge sind, med. Daten geschwärzt) bzw. eine Bescheinigung vom Frauenarzt ?
Oder weder noch, irgendwas beifügen ?!
Gruß Sarah
Hallo Sarah,
du hast ein Talent Sachen zu verkomplizieren,dadurch wirst du hibbelig und kommst wieder auf ganz neue "Fragen" die sich gar nicht stellen.
Gib es doch einfach so ab und schreib rein das du Zwillinge erwartest.Wenn der ALG II Träger Nachweise haben will,dann kann er diese ja gerne anfordern.
Grüße
Codeman
Hallo Sarah,
du hast ein Talent Sachen zu verkomplizieren,dadurch wirst du hibbelig und kommst wieder auf ganz neue "Fragen" die sich gar nicht stellen.
Gib es doch einfach so ab und schreib rein das du Zwillinge erwartest.Wenn der ALG II Träger Nachweise haben will,dann kann er diese ja gerne anfordern.
Grüße
Codeman
Gebe dir wiedermal vollkommen recht. :oops:
Wieder zum Thema verkomplizieren, sollte ich ein Schreiben dem Antrag beifügen mit "Sehr geehrte Damen und Herren, ..." Oder einfach so abgeben (logischerweise identische Kopie stempeln lassen) )
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