Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umsatzsteuerrückzahlung = Hartz IV Einkommen ?
Bin seit Merz 2004 selbständig im Nebengewerbe als Getränkehändler und bekomme Hartz IV. Habe nur Anfangsverluste. Für die Waren die ich einkaufe und verkaufe bezahle ich MwSt. Ebenso für Benzinkosten, Miete für Lagerraum etc.
Ich muss monatlich meine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.
Nun habe ich zweimal Umsatzsteuer erstattet bekommen - die ARGE München meint nun ich habe Einkommen und bittet um Rückzahlung ! ? !
Darf man/frau das so rechnen?
Umsatzsteuer gleich Einkommen gleich minus von Hartz IV?
Ich habe doch Ausgaben für Wareneinkauf, da zahle ich MwSt. Das müsste doch abgezogen werden? Und nur der reine Gewinn ist dann Einkommen oder?
Weiß wer hier im Forum Rat?
Also Umsatzsteuerrückerstattung ist natürlich Einkommen/Gewinn. Du hast quasi dem Staat nur dein Geld "geliehen". Ob es allerdings bei Hartz 4 angerechnet wird, dann müsstest du ja ne Menge bekommen haben. Geh doch am Besten zum Steuerberater, der zeigt dir wie du das vermeiden kannst. Ich denke du musst mehr ausgeben als du einnimmst, aber das ist nur meine Meinung - wissen tu ich das nicht.
Betroffener
25.06.2005, 13:29
:welcome: Lupino,
genau sagen kann ich Dir das auch nicht - aber ich werde mich mal auf die Suche begeben. Lange gesucht - und NICHTS dazu gefunden
Ebenso wie Du bin ich allerdings der Auffassung, daß die Rückzahlung der Umsatzsteuer (um welche Höhe geht es hier eigentlich? - da monatlich, kann das eigentlich nicht so üppig sein im Nebenerwerb) nicht als Einkommen zu bewerten ist, sondern nur der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit.
Aber vielleicht wäre es wirklich besser gewesen, da mit einer ICH AG, Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld rein zu gehen.
Da gibt es solche Probleme dann nämlich nicht.
Vielen Dank erstemal für die Antworten. Es ist ja eine verzwickte Situation: Hartz IV und Nebenerwerb. Hatte schon mal Überbrückungsgeld für ne andere Geschichte. Dann gabs ne Sperrzeit für zwei Jahre um wieder neues Ich AG od. Ü-Geld zubeantragen, leider ging die Sperre bis Ende Januar 05 so das ich aus der A-Hilfe keinen Antrag stellen konnte und so in diese Situation gekommen bin...
Konkret geht es um ein X ca 177 euro und ein X 109 euro Finanzamt Rückzahlung macht zusammen ca. 286 euro. Rückforderung ARGE ist 226 Euro, und paar kaputte!
Finde es Absurd, das wenn ich eine Palette Getränke kaufe, die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer vorstrecke, von den Kunden und Finanzamt wiederbekomme um es dann an die ARGE zuüberweisen, bzw. die das als Gewinn betrachten, den ich so ja gar nicht habe, weil bevor überhaupt ein Gewinn, muss ja erste Mal Waren dasein um sie zuverkaufen!
Eventuelle hilft ja doch ein Antrag auf Ausstiegsgeld, aber der Aufwand und die Kosten für einen Businessplan für max. 170 euro Ausstiegsgeld sind ja nicht gerade motivierend....
Nur wenige blicken da wirklich durch, deshalb habe ich mich hier mal veröffentlicht, haben da nicht andere ähnliche Erfahrungen gemacht? Bin doch wohl nicht wirklich der einzige Hartz IVer der Umsatzsteuervoranmeldungen macht, oder?
Sonnige Grüßle
Betroffener
25.06.2005, 15:06
Das ist natürlich echt böse.
Denn die Ware + Umsatzsteuer hast Du ja auch von irgendwas bezahlen müssen - wahrscheinlich aus dem ALG II heraus.
Aber da Du wahrscheinlich für die Mehrwertsteueroption votiert hast, kannst Du das meiner Kenntnis nach nur jährlich ändern.
Ich denke mal, dass viele Kleinerwerbsbetriebe nicht die Mehrwertsteueroption gewählt haben, sondern nur Brutto abrechnen.
Hierzu den Steuerberater fragen.
Der Businessplan kostet nichts - ausser eigene Arbeit und etwas Gehirnschmalz.
Wie kommst Du auf max. 170 Euro beim Einstiegsgeld?
Die Höhe ist frei vereinbar (also Verhandlungssache und wird bis max. 24 Monate gewährt. Obergrenze ist aber wohl der ALG II Regelsatz).
Wobei zu beachten ist, das darauf keine Recht besteht, da es sich um einen "KANN"-Option handelt, die nicht geleistet werden muss.
Von hier gerade vorgewittrige Grüsse zurück.
Ich hoffe, die knipsen uns nicht wieder mal den Strom weg (Überlandleitung) wegen des zu erwartenden heftigen Gewitters weg, das sich gerade grummelnd zusammenzieht.
Unternehmer bleibt Unternehmer ... und wenn du die Steuererstattung haben willst, ist es natürlich als Gewinn zu sehen. Musst halt deine Ausgaben erhöhen, damit du keinen Gewinn machen kannst - aber dein Steuerberater sagt dir das ganz genau wie das geht.
Betroffener
25.06.2005, 18:32
FXS64,
Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer und kein Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit sondern üblicherweise ein durchlaufender Posten.
Wenn er Ware einkauft, muß er dafür Umsatzsteuer bezahlen, wenn er die wieder verkauft, kassiert er vom Kunden Umsatzsteuer und die Steuer wird dann durch die Preisdifferenz beim Verkauf wieder mehr wert (daher Mehrwertsteuer).
Wenn er mehr Umsatzsteuer eingenommen hat, als er insgesamt bezahlt hat, muß er die Abführen, wenn es umgekehrt ist, bekommt er die Differenz zurück. Das hat aber nichts mit einem Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit zu tun und schon gar nichts mit Einkommen aus der Sicht von SGB II.
Wenn er aber stetig Umsatzsteuer zurück bekommt, dürfte sich aber die Frage stellen, wie rentabel das Geschäft ist, das er da betreibt.
Als Gewinn zu sehen ... habe ich geschrieben ... und so seh ich das auch. Die Steuer zahlt ja schließlich der Kunde und als Unternehmer muss ich das Geld ja nur durchschleusen.
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