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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschlag nach ALG und Nebenverdienst


Neppomuk
12.07.2006, 12:51
Hallo!

Bei meinem ALGII Berechnungsbogen habe ich erstmal gestutzt:

Ich bekomme noch 80,00 € Zuschlag nach ALG.
Außerdem habe ich einen Nebenverdienst in Höhe von 100,00 € pro Monat.

Von den 345,00 € werden mir jetzt 52,00 € als sonstiges Einkommen abgezogen.

Darf ich die 100,00 € nur abzugsfrei dazuverdienen, wenn ich keinen Zuschlag mehr bekomme?
Ansonsten kann ich mir die 52,00 € nicht erklären.

StephanK
12.07.2006, 13:29
Darf ich die 100,00 € nur abzugsfrei dazuverdienen, wenn ich keinen Zuschlag mehr bekomme?Nein!
Wenn nicht noch anderes Einkommen besteht oder irgendwelche anderen Besonderheiten gegeben sind, scheint mir das ein Fehler zu sein.
Ich empfehle, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

lena
13.07.2006, 22:24
eine anrechnung von "sonstigem einkommen" in höhe von 52,00€ ergibt sich eigentlich nur bei einem nebenjob mit einem verdienst von 165,00€ monatlich.

du hast sicher einen nebenjob bei dem du 165,00€ pro monast verdienst? dann ist die berechnung auch richtig.
grundsätzlich ghast du einen freibetrag von 100,00€ und für den 100,00€ übersteigenden teil noch einmal 20% der summe, also bei 65,00€ überstieg noch 8,00€. somit ergibt sich dann die anrechnung von 52,00€.

der zuschlag hat damit nichts zu tun, ihn gibts nur damit der fall vom algI zum algII nicht so krass ausfällt und die finanzielle einbuße abzumildern.
ich hoffe ich konnte dir helfen.
solltest du kein nebeneinkommen in der höhe von 165€ haben, leg widerspruch ein, dann ist da was schief gelaufen!

Neppomuk
21.07.2006, 09:44
Nein, ich verdiene keine 165,00 € sondern wirklich nur 99,42 im Monat.
Also werd ich dann mal Widerspruch einreichen.
Danke für eure Tipps

Neppomuk
21.07.2006, 09:45
Wie schreibt man einen Widerspruch. Was kommt da rein? Habt Ihr Tipps für mich?

Neppomuk
21.07.2006, 09:48
Stimmt es. dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bewilligung eingehen muss?

Betroffener
21.07.2006, 13:32
Nicht nach Bewilligung - das nennt sich Bescheid.

Aber korrekt ist die Frist von einem Monat.

Widerspruchs-Vorlagen findest Du z.B. in unserem Portal - ggf. musst Du Dich dort erst anmelden oder hier:

Musterwidersprüche (http://www.alg-2.info/hilfe/widersprueche)