Forumadmin
09.04.2008, 01:51
Der Begriff "Regelsatz" besagt, dass Alg II (genau wie die Sozialhilfe) weder nach früherem Einkommen noch (mit wenigen Ausnahmen)
nach persönlichen Bedürfnissen bezahlt wird, sondern dass "alle über einen Kamm geschoren werden",
es also einen festen Betrag (Satz) gibt, der die regelmäßigen Bedürfnisse eines bescheidenen Lebens abdecken soll.
Der Regelsatz wird per Gesetz vom Bundestag beschlossen, ist also eine politische Angelegenheit.
Dennoch wird er nicht einfach über den Daumen gepeilt, sondern dahinter steckt einiges an Statistik.
Das bedeutet, dass die Preisentwicklung für verschiedene Waren und Dienstleistungen, die nach Meinung des Gesetzgebers auch bei einem einfachen
Lebensstil dazu gehören, statistisch erfasst (sog. Statistik-Modell) und dann beschlossen wird, wieviel der Ware X oder der
Dienstleistung Y ein Alg II-Bezieher im Monat beanspruchen kann.
Derzeit beträgt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen € 347.-, für Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft
je € 312.-, für 14- bis 15jährige € 278.- und für Kinder zum 14. Geburtstag € 208.-
Eigentlich soll der Regelsatz alljährlich der Preisentwicklung angepasst werden. Ärgerlicherweise ist er aber durch das Gesetz
(§ 20 Abs. 4 SGB II) an die Entwicklung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt worden.
Das bedeutet:
eine Null-Runde für die Rentner(innen) ist automatisch auch eine Null-Runde für die Alg II-Bezieher(innen).
Das ist schon deswegen kaum zu begründen, weil viele (wenn auch längst nicht alle) Rentner(innen) recht auskömmliche Renten beziehen
und eine Null-Runde mindestens einigermaßen verkraften können, weil sie nicht am Existenzminimum leben müssen.
Es gibt jedoch viele politische Initiativen für eine Erhöhung des Regelsatzes.
Wie der Regelsatz sich aus einzelnen Ausgaben-Positionen zusammensetzt, kann man an untenstehender Grafik sehen.
Einige davon sind nur auf den ersten Blick unrealistisch niedrig, weil sie auch Dinge enthalten, für die man Geld anspart und
die man nicht jeden Monat kauft (z.B. Kleidung). Andere sind tatsächlich unrealistisch niedrig, z.B. Ausgaben für Telekommunikation und Verkehr.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/faq/Alg_II-Regelsatz.jpg
Quelle: Die Mangelhaftigkeit der Bedarfsbemessung des Existenzminimums im SGB II und SGB XII
Autor: Dr. Rudolf Martens
Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband Berlin – Januar 2006
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/martens_referat_regelsatz_2006.pdf
nach persönlichen Bedürfnissen bezahlt wird, sondern dass "alle über einen Kamm geschoren werden",
es also einen festen Betrag (Satz) gibt, der die regelmäßigen Bedürfnisse eines bescheidenen Lebens abdecken soll.
Der Regelsatz wird per Gesetz vom Bundestag beschlossen, ist also eine politische Angelegenheit.
Dennoch wird er nicht einfach über den Daumen gepeilt, sondern dahinter steckt einiges an Statistik.
Das bedeutet, dass die Preisentwicklung für verschiedene Waren und Dienstleistungen, die nach Meinung des Gesetzgebers auch bei einem einfachen
Lebensstil dazu gehören, statistisch erfasst (sog. Statistik-Modell) und dann beschlossen wird, wieviel der Ware X oder der
Dienstleistung Y ein Alg II-Bezieher im Monat beanspruchen kann.
Derzeit beträgt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen € 347.-, für Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft
je € 312.-, für 14- bis 15jährige € 278.- und für Kinder zum 14. Geburtstag € 208.-
Eigentlich soll der Regelsatz alljährlich der Preisentwicklung angepasst werden. Ärgerlicherweise ist er aber durch das Gesetz
(§ 20 Abs. 4 SGB II) an die Entwicklung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt worden.
Das bedeutet:
eine Null-Runde für die Rentner(innen) ist automatisch auch eine Null-Runde für die Alg II-Bezieher(innen).
Das ist schon deswegen kaum zu begründen, weil viele (wenn auch längst nicht alle) Rentner(innen) recht auskömmliche Renten beziehen
und eine Null-Runde mindestens einigermaßen verkraften können, weil sie nicht am Existenzminimum leben müssen.
Es gibt jedoch viele politische Initiativen für eine Erhöhung des Regelsatzes.
Wie der Regelsatz sich aus einzelnen Ausgaben-Positionen zusammensetzt, kann man an untenstehender Grafik sehen.
Einige davon sind nur auf den ersten Blick unrealistisch niedrig, weil sie auch Dinge enthalten, für die man Geld anspart und
die man nicht jeden Monat kauft (z.B. Kleidung). Andere sind tatsächlich unrealistisch niedrig, z.B. Ausgaben für Telekommunikation und Verkehr.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/faq/Alg_II-Regelsatz.jpg
Quelle: Die Mangelhaftigkeit der Bedarfsbemessung des Existenzminimums im SGB II und SGB XII
Autor: Dr. Rudolf Martens
Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband Berlin – Januar 2006
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/martens_referat_regelsatz_2006.pdf