Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II beantragen
Quentin34
12.07.2006, 19:00
Hallo, ich muss zum ersten mal ALG II beantragen und hoffe hier ein paar "tipps" zu bekomen. Mein Fall ich bin 30 Jahre alt und war seit 03/2000 Selbstständiger Computer Techniker. Seit 01/2005 habe ich Rückenprobleme und habe Privatversichert Krankentagegeld bis Januar 2006 erhalten. Die Krankenversicherung schrieb mich Arbeitsunfähig Ende 2005. Darauf hin meldete ich meine Firma ab und Beantragte Berufsunfähigkeitsrente ist mit drin in meiner LEbensversicherung. Das ganze zieht sich bis jetzt noch hin mit Attesten usw. wie immer in D.. Ab März 2006 habe ich eine leichte BEratungstätigkeit in einer Firma übernommen Lohn 450 Euro und konnte somit in die Gesetzliche Krankenkasse. Zum 15.Juli nun endet mein Vertrag bei der Firma BErufunfähigkeitsversicherung wird mindestens sagte mir die Sachbearbeiterin noch 2 Monate dauern bevor überhaupt entschieden wird. Gutachter usw.. Wenn ich dann überhaupt Geld daraus bekomme. Bin Verheiratet meine Frau hat nen Minijob ca.250 Euro im Monat. Wohnen ca.90 qm Dachwohnung 450 Euro warm. Habe ein Auto Wert ca.11500 Euro. Werde ich aber eh verkaufen müssen weil schon 3000 Miese auf dem Konto und noch ca. 10000 Euro Langfristiger Kredit.
JEtzt muss ich eigentlich sofort am Freitag Alg II beantragen. Was erzähle ich dort?? Kann ja etwas arbeiten nur nicht stark Körperlich. Darf meine Lebensversicherung ja auch nicht Kündigen wegen der Berufsunfähigkeit.
Bin ich und meine Frau dann noch Krankenversichert wenn ich mich dort melde?? Wenn der Antag noch nicht entschieden wurde??
MFG
StephanK
12.07.2006, 21:43
:welcome: Quentin,
Alg II kann jeder bekommen, dessen Gesundheit drei Arbeitsstunden am Tag zulässt (was bei Dir trotz Deiner Gesundheitsprobleme der Fall sein dürfte) und der bedürftig ist.
Denkbares Problem: Deine Arbeitsfähigkeit könnte wegen des laufenden BU-Renten-Antrags angezweifelt werden. Es wäre also nützlich, schon bei der Antragstellung die "Karten auf den Tisch zu legen" und klar zu machen, was geht und was eben nicht.
Wahrscheinliche Probleme:
- Eure Wohnung. 90 m² für einen Zweipersonenhaushalt sind der ARGE bestimmt "zu üppig" (es sei denn, Du bist - was ich nicht hoffe - auf einen Rollstuhl angewiesen). Sie wird das zwar erst mal übernehmen, aber dazu auffordern, eine billigere Wohnung zu suchen.
- Deine Lebensversicherung. Nicht kündigen musst Du sie nur, wenn das unwirtschaftlich ist, d.h. wenn der Rückkaufswert abzüglich Kosten der Auflösung mehr als 10 % unter der Summe der bisherigen Beiträge liegt.
- Das Auto ist evtl. auch etwas "zu üppig" (d.h. könnte als Vermögen angerechnet werden); diesbezüglich solltest Du bei der Antragstellung deutlich machen, dass ohnehin dessen Versilberung ansteht. Oder ist es evtl. noch nicht abbezahlt und der Verkäufer hat noch Eigentumsvorbehalt?
Wenn Du (richtigerweise: Ihr beide als Bedarfsgemeinschaft) Alg II, bist Du krankenversicherungspflichtig; die Versicherungspflicht tritt aber erst mit der Alg II-Bewilligung ein.
Quentin34
12.07.2006, 22:00
Danke für deine Antwort StephanK.Wenn der Krankenversicherungsschutz erst mit der Bewilligung eintritt, was mache ich bis dahin?? Ist es Sinnvoll den PKW sofort anzugeben?? Ich will Ihn jetzt verkaufen das wird so 2 Wochen dauern und mir dann ein PKW um die 5000 Euro zulegen ist das OK für das Amt?? Wenn meine BU zahlt bin ich ja nicht mehr abhängig vom Amt also würden die mich doch nicht zwingen die zu Kündigen??
StephanK
12.07.2006, 22:21
Das könnte etwas schwierig werden.
Wenn ich es richtig verstehe, ist Deine beantragte BU-Rente keine aus der gesetzlichen Rentenversicherung (dann wärest durch die Antragstellung Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse). Wenn Du bisher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse bist, kannst Du Dich für den Übergangszeitraum wahrscheinlich dort freiwillig versichern; erkundige Dich bitte bei Deiner Krankenkasse nach den Einzelheiten. Wenn Du privat krankenversichert bist, könnte es Probleme geben und/oder teuer werden; das kommt dann auf die Einzelheiten Deines Versicherungsvertrages an.
Wie schon geschrieben: Du solltest in jedem Fall dem Alg II-Träger deutlich machen, dass Du Alg II nur für eine Übergangsphase in Anspruch nehmen wirst. Wenn Dein Gegenüber vernünftig ist, wird er oder sie hoffentlich davon absehen, die ganze "Strenge des Gesetzes" an Dir zu exekutieren.
Allerdings könnte diese nur vorübergehende Situation auch dazu führen, dass Dir Alg II nur darlehensweise gewährt wird, was angesichts der schon bestehenden Kreditverpflichtungen auch nicht so nett wäre.
Quentin34
13.07.2006, 09:03
hallo, wie sind den die Erfahrungen wie lange das dauert bis dem Antrag entschieden wird?? Wird das nicht direkt gemacht. Wollte dort sofort Mietvertrag meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit nehmen. Peso von mir und meiner Frau. Was können die noch verlangen??
Danke im Voraus.
mfg
StephanK
13.07.2006, 09:20
Sofort bei Antragstellung wird nie entschieden.
Wie lange es dauert, hängt von vielen Faktoren ab, die nicht vorherzusehen sind. Da jede ARGE sich selbst organisiert, gibt es besser und schlechter organisierte. In einer ländlichen Region wie Deiner kannst Du Glück haben, dass recht fix gearbeitet wird - wenn die EDV funktioniert... :wink:
Was Du in jedem Fall vorlegen musst, sind Nachweise über die "Kosten der Unterkunft", also Mietvertrag und ggf. letzte Mieterhöhungsmitteilung oder Mitteilung über Erhöhung von Nebenkostenvorauszahlungen; also Unterlagen, aus denen hervorgeht, was Ihr aktuell an Miete und Nebenkosten zahlen müsst.
Die Geschichte mit dem PKW erörterst Du am besten mündlich bei der Antragstellung.
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"Der Abstand zwischen Kapitalismus und Kannibalismus wird von Tag zu Tag kürzer." (Georg Kreisler)
Quentin34
13.07.2006, 09:24
hallo, in meinem Mietvertrag steht 450 Euro warm inkl. Heizung
(Wasser und Müll muss ich auch nicht bezahlen steht aber nixdort) muss dort noch eine Nebenkostenaufstelung dabei?? habe nie eine bekommen.
mfg
StephanK
13.07.2006, 09:26
Was Dein Vermieter nicht auseinanderrechnet (obwohl er es müsste, nebenbei bemerkt...), muss dann eben die ARGE auseinanderrechnen. Du kannst nicht mehr an Nachweisen vorlegen als Du tatsächlich hast.
Quentin34
13.07.2006, 09:30
ok danke. also gehe ich mich erst Arbeitslos melden dort bekomme ich dann eine Nummer und damit dann zur Arge??
mfg
StephanK
13.07.2006, 09:53
Nee, zur Arbeitsagentur und arbeitsuchend melden musst Du nicht.
Du hast nur mit der ARGE zu tun.
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