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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : selbst gekündigt und zu spät arbeitslos gemeldet... was nun?


~niggi~
09.04.2008, 12:11
Hallo ihr Lieben,

bin auf der Suche nach ein paar wichtigen Infos. Und zwar geht es grob um folgendes: Habe vor einiger Zeit meinen Arbeitsplatz selbst gekündigt und mich dann nicht arbeitslos gemeldet. Welche Konsequenzen drohen mir nun? Zur besseren Verständlichkeit hier mal alles etwas ausführlicher beschrieben:

Also, im Januar diesen Jahres habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und sofort im Anschluss in einer neuen Firma angefangen. Dort habe ich mich total unwohl gefühlt und ich sah keinen anderen Ausweg als selbst zu kündigen. Geschehen zum 24.03.08. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits Aussicht auf einen neuen Job mit Beginn zum 01.04. Leider ist diese Firma dann in Konkurs gegangen (als hätten sie das nicht vorher schon gewusst) und ich stand auf einmal da ... ohne Job. Hatte mir damals eingebildet, dass ich diese eine Woche auch überstehe ohne mich arbeitslos melden zu müssen ... weil mir der Aufwand dafür einfach zu groß war (ich weiß, dümmer gehts nicht!) ... ja ... und auch bis jetzt hat sich das ganze so hingezogen, da ich mich hier (bin vor kurzem umgezogen) estmal wohnhaft melden musste um nicht jedesmal in meinen Heimatort zur Arbeitsagentur zu müssen. Morgen möchte ich mich dann aber endgültig arbeitslos melden. Habe derzeit noch einen Job auf 400€ Basis ... auch ein Grund, warum ich es bis jetzt schleifen lassen habe, mich arbeitslos zu melden. Meine Frage nun daher:
Welche Konsequenzen drohen mir, weil ich mich viel zu spät arbeitslos gemeldet habe bzw. melden werde? Mir kommt es nicht zwingend darauf an, dass eventuelle Zahlungen dadurch gekürzt werden, vielmehr habe ich Angst bezüglich einer Krankenversicherung?!? Welche Unterlagen brauche ich eigentlich wenn ich mich arbeitslos melden will? Und noch etwas: Da ich ja selbst gekündigt habe, bekomme ich da nicht vorerst sowieso eine Zahlungssperre? Und wird meine Ausbildung als Arbeitszeit überhaupt mit angerechnet? Ich weiß, Fragen über Fragen ... aber ich hoffe mir kann jemand helfen!
Danke im Voraus ...
Liebe Grüße
niggi

StephanK
09.04.2008, 17:56
:welcome: niggi, Welche Konsequenzen drohen mir, weil ich mich viel zu spät arbeitslos gemeldet habe bzw. melden werde?Wegen der verspäteten Arbeitslos-Meldung wird es eine einwöchige Serrzeit geben. Das ist aber das kleinere Problem.
Das größere ist die Sperrzeit, die Dir wegen Arbeitsaufgabe blüht - das macht zwölf Wochen und damit zusammen 13 Wochen.

vielmehr habe ich Angst bezüglich einer Krankenversicherung?!?Zurecht. Ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit wirst Du Deine Krankenversicherung selbst bezahlen müssen.

Welche Unterlagen brauche ich eigentlich wenn ich mich arbeitslos melden will?Für die bloße Arbeitslosmeldung reicht eine Kopie Deines Kündigungsschreibens.
Da Du aber wohl auch Arbeitslosengeld beziehen willst musst Du den entsprechenden Antrag ausfüllen (gibt's nicht im Internet, bekommst Du bei Deiner persönlichen Arbeitslosmeldung in der Arbeitsagentur ausgehändigt). Außerdem musst Du den Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf) ausfüllen lassen und diese der AA geben.

Und wird meine Ausbildung als Arbeitszeit überhaupt mit angerechnet?Ja, wenn es eine gewerbliche Berufsausbildung (Lehre) war.

Wenn Du die 13 Wochen Sperrzeit nicht ohne finanzielle Hilfe überstehst, kannst Du für diese Zeit bei der ARGE (http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/jobcenter/index.php) Alg II beantragen, wirst es allerdings nur um 30 % gekürzt erhalten, also monatlich € 243 + Miete, soweit letztere den Alg II-Maßstäben entspricht.

~niggi~
10.04.2008, 15:33
aha...

danke, die infos waren mir schon sehr hilfreich. und den antrag bei der arge bekomme ich sicher auch nur dort und nirgends als download im netz, oder?

StephanK
10.04.2008, 16:10
Einfach mal auf der website der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html) nachsehen... :wink: