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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Job - wie lang wird Alg II noch gezahlt?


Forumadmin
09.04.2008, 15:21
Folgende Situation tritt leider häufig auf:

Man hat einen neuen Job, der auch genug Lohn einbringen wird, dass man aus dem Alg II-Bezug heraus kommt,
erhält aber den ersten Lohn erst am Monatsende oder - vor allem, wenn man mitten im Monat angefangen hat,
erst im Laufe oder am Ende des darauffolgenden Monats. Natürlich hat man den neuen Job gleich dem Alg II-Träger gemeldet,
und dieser stellt sofort die Zahlungen ein, so dass man am nächsten Monatsanfang ohne Geld da steht.
Diese Praxis der Alg II-Träger ist zumindest fragwürdig.
Deswegen sollte man, wenn man per Veränderungsmitteilung über den neuen Job informiert, gleich dazu schreiben,
wann die erste Lohnzahlung erfolgen wird und dass bis dahin die Bedürftigkeit noch andauern wird.

Praktische Beispiele:

1. Man schließt am 14. September einen neuen Arbeitsvertrag ab, in dem steht,
dass man ab 1. Oktober arbeitet und den ersten Lohn am 1. November (oder noch später) bekommt.
In diesem Fall sollte man in der Veränderungsmitteilung für den Alg II-Träger deutlich vermerken,
ass die erste Lohnzahlung erst im November erfolgt und die Bedürftigkeit noch während des gesamten Septembers besteht.

2. Man schließt am 14. September einen neuen Arbeitsvertrag ab, in dem steht, dass man ab 1. Oktober arbeitet
und den ersten Lohn am 31. Oktober bekommt. In diesem Fall muss das Alg II für Oktober eigentlich als Darlehen gezahlt,
sozusagen als Überbrückungskredit. Weil aber das Gesetz in diesem Punkt etwas widersprüchlich ist,
wird oft einfach die Leistung komplett eingestellt.
Deswegen sollte man auch in diesem Fall bei der Veränderungsmitteilung ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die Lohnzahlung erst zum Monatsende erfolgt und man deswegen eine darlehensweise
Alg II-Zahlung nach § 23 Abs. 4 SGB II beantragt.