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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trainingsmaßnahme und ?


July1982
09.04.2008, 16:05
Hallo!
Ich komme heute von meinem mal wieder sehr aufschlussreichen Termin beim Arbeitsamt. Eigentlich wollte ich eine berufliche Weiterbildung machen, sprich Umschulung, doch ich bin dafür "zu qualifiziert".

Als eine andere Möglichkeit nannte die Arbeitsberaterin eine Trainingsmaßnahme oder, und jetzt kommt meine Frage wie der Fachbegriff ist, eine Art Wiedereingliederungsmaßnahme, wo der Arbeitgeber einen einstellt und das Arbeitsamt 3 Monate 30% vom Gehalt bezahlt und man sozusagen eine Einarbeitungsphase hat. Sie hat mir gesagt wie es heißt, doch mir ist es leider entfallen .... Kann mir jemand die genaue Bezeichnung sagen???

Eine andere Sache die mich verunsichert bzw. über die Vorgehensweise staunen lässt ist die, dass die Trainingsmaßnahme nur bewilligt wird mit anschließendem Arbeitsvertrag. Da frage ich mich doch nach dem Sinn, dann kann mich der Arbeitgeber doch gleich einstellen auch ohne das Praktikum. Welcher Arbeitgeber lässt sich denn auf sowas bitte ein?!

Naja vielleicht kann bei mir ja jemand Licht ins Dunkel bringen...
Viele Grüße
Julia

StephanK
09.04.2008, 18:34
:welcome: July1982(...) meine Frage wie der Fachbegriff ist, eine Art Wiedereingliederungsmaßnahme, wo der Arbeitgeber einen einstellt und das Arbeitsamt 3 Monate 30% vom Gehalt bezahlt und man sozusagen eine Einarbeitungsphase hat.Du meinst einen Eingliederungszuschuss (EGZ). Wenn Du Einzelheiten dazu erfahren willst, schaust Du Dir am besten die Durchführungsanweisung zu diesem Thema (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-217ff-EGZ-bei-Neugruendungen.pdf) an. Das ist eigentlich für die Sachbearbeiter der AA geschrieben und vielleicht etwas "sperrig" zu lesen, aber Du kannst dort recht genau nachlesen, nach welchen Maßstäben entschieden wird.

Eine andere Sache die mich verunsichert bzw. über die Vorgehensweise staunen lässt ist die, dass die Trainingsmaßnahme nur bewilligt wird mit anschließendem Arbeitsvertrag. Da frage ich mich doch nach dem Sinn, dann kann mich der Arbeitgeber doch gleich einstellen auch ohne das Praktikum. Welcher Arbeitgeber lässt sich denn auf sowas bitte ein?!Die AA hat in dieser Hinsicht die Zügel etwas angezogen, weil manche Arbeitgeber Trainingsmaßnahmen dazu missbraucht haben, kostenlos Arbeitsleistung abzugreifen obwohl sie gar niemanden oder nur wesentlich weniger Menschen einstellen wollten als sie der AA angegeben hatten. Das ist meiner Meinung nach auch verständlich, hat aber eben die Kehrseite, dass Trainingsmaßnahmen nur noch recht zurückhaltend bewilligt werden.

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages eine Probezeit zu vereinbaren. Eine solche Probezeit soll die Entscheidung für (oder auch gegen) einen dauerhaften Arbeitsvertrag ermöglichen. Da der Arbeitgeber in der Probezeit bereits von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers profitiert soll er sie auch bezahlen. Es ist nicht einzusehen, warum das aus Beitragsgeldern der AA finanziert werden soll.