PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten für eine Maßnahme


ali21
09.04.2008, 23:58
Ich bin in einer Maßnahme drin, wo es um Bewerungsschreiben usw. geht. Wir bekommen Fahrtkosten erstattet, allerdings wird dies nicht nach KM abgerechnet sondern nach dem was die billigste Busfahrkarte ist. Ist dies richtig so, ich habe immer gedacht das das Ganze nach KM gerechnet wird.

StephanK
10.04.2008, 08:25
(...) ich habe immer gedacht das das Ganze nach KM gerechnet wird.Da denkst Du auch richtig. Es handelt sich offenbar um eine Trainingsmaßnahme. Dafür gilt § 50 Nr. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__50.html), der auf § 81 Abs. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html) verweist. Danach sind für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen.
Pauschale ist nun mal Pauschale, d.h. wenn's im konkreten Fall billiger geht ist das das Pech der Arbeitsagentur, denn gezahlt werden muss die Pauschale trotzdem.

ali21
10.04.2008, 19:44
Es ist eine Maßnahme vom Landkreis, die dort durchgeführt wird. Ich habe mal gefragt, mit dem Hinweis, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist nach KM das Ganze abzurechnen. Aber die Mitarbeiterin sagte nur das der Landkreis das halt so vereinbart hat mit dem Träger der Maßnahme und sie da nichts machen kann.

StephanK
10.04.2008, 19:52
Ich muss mal genauer nachfragen:
1. Erhältst Du Alg II?
2. Lebst Du in einem sog. Optionskreis, d.h. ist ggf. für Dein Alg II eine ARGE zuständig oder irgendeine Stelle des Kreises?

ali21
10.04.2008, 23:07
1 Ja ALG II (HArtz IV)
2. Der Landkreis ist für mich zuständig (von da kommt auch das Fahrtgeld, welches von dem Träger der Maßnahme wohl vorgestreckt wird)

Mein Geld (Hartz IV) bekomme ich von der Gemeinde.

StephanK
11.04.2008, 00:08
2. Der Landkreis ist für mich zuständig (von da kommt auch das Fahrtgeld, welches von dem Träger der Maßnahme wohl vorgestreckt wird)
Mein Geld (Hartz IV) bekomme ich von der Gemeinde.Ja, dann wundert mich das nicht... So wie das bei Dir läuft ist es ja (noch) ein Sonderfall; in den meisten Kreisen macht das eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Kreis bzw. Großstadt und Arbeitsagentur), nur in den sogenannten Optionskreisen - wie bei Dir - ist es anders. Die Verwaltungen in diesen Optionskreisen scheinen gelegentlich zu glauben, sie könnten alles nach eigenen Vorstellungen regeln und müssten sich nicht an für alle geltende Gesetze halten.

Das müssen sie aber. Die für die Fahrkostenabrechnung geltenden Paragraphen habe ich schon in meinem ersten Beitrag genannt und verlinkt. Die gelten "eigentlich" nur für die Arbeitsagentur, aber weil Dein Kreis die Betreuung der Alg II-Bezieher allein managt, gelten sie auch für Deinen Kreis. Er darf sich dafür keine eigenen Regeln schaffen, sondern muss sich an die genannten Vorschriften des SGB III halten, die nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html) auch für Dich und Deine Trainingsmaßnahme gelten.

Deswegen solltest Du mit genau dieser Begründung schriftlich Widerspruch einlegen und die Dir zustehenden 36/40 Cent/km (siehe vorherigen Beitrag) einfordern. Bitte gib den Widerspruch entweder persönlich ab und lass Dir das auf einer Kopie bestätigen oder schick ihn per Einschreiben mit Rückschein (teuer!), damit Du einen Nachweis hast.