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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bescheid falsch berechnet, Warmwasseraufbereitung


Ayse.
10.04.2008, 10:49
Hallo Leute

Ich bin heute mal in eigender Sache hier
Ich muss mal kurz erzählen, leztes Jahr haben wir eine menge Heizkosten gespart und unsere Miete hat sich Monatlich um 50 Euro reduziert Wir sind 5 Personen in unserer Wohnung und hatten damals noch eine Miete von 854 Euro wo uns das Amt 822 Euro bezahlt hat und 32 Euro aus unserem Regelsatz für Warmwasseraufbereitung abgezogen wurde da war noch alles ok
Heute bekam ich einen neuen Bescheid wo steht ich muss von dies an 92,71 für die Warmwasseraufbereitung selber zahlen weil das Amt nur 115,20 angemessen wäre Wir zahlen jetzt Monatlich 168 Euro an Heizkosten an den Vermieter vorraus wo das Warmwasser auch schon enthalten ist Ich versteh hier die Rechnung nicht was die Arge hier meint das ich jetzt fast 100 euro selber Zahlen soll wo wir Damals viel mehr verbraucht hatten und die Arge nur 30 abzog wo ist da die Gerechtigkeit :confused:
Vieleicht hat jemand eine Ahnung was ich noch machen kann

Viele Grüsse Ayse

Ayse.
10.04.2008, 13:31
Ich denke ich habe die Antwort schon hier http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=81523&highlight=Warmwasser gefunden

Ist das jetzt so das jeder die 6,22 an Warmwasserpauschale bezahlen muss ? Nach meiner Rechnung muss ich nämlich jetzt 18.54 euro pro Person bezahlen hmm ich weis auch nicht weiter :(

restart
10.04.2008, 13:53
Hallo Ayse.,

so richtig schlau werde ich aus deinen Zahlen leider nicht.

Wenn du an deinen Vermieter 168 Euro an Heizkosten zahlst, sind da nun schon die Kosten für Warmwasser enthalten, oder nicht?

Die Zusammensetzung deiner Miete solltest du bitte mal etwas klarer darstellen, damit wir nachvollziehen können, wie deine ARGE auf die 92,71 € für die Warmwasseraufbereitung kommt.

Ayse.
10.04.2008, 14:07
Ich habe eine Grundmiete von 530,10 Euro, Heizkostenvorauszahlung 168 Euro und die Betriebskostenvorauszahlung 104 Euro das macht dann Gesamtmiete 802,10 Euro
Die Warmwasserkosten sind auch mit drin.


Vielen Dank

restart
10.04.2008, 14:55
Danke für die Klarstellung.

Ich gehe mal davon aus, dass deine letzte Betriebskostenabrechnung den Rückschluss der ARGE zulässt, dass deine Warmwasseraufbereitungskosten monatlich (tatsächlich) 92,71€ betragen. Anders kann man sich den Betrag sonst nicht erklären.

Die ARGE geht auf Grund des Gesetzes einfach davon aus, dass sie die tatsächlichen Warmwasseraufbereitungskosten nicht zahlen muss. Wenn man den im Regelsatz vorgesehenen Betrag (ca. 8% von RL) für Wohnkosten (Wasser, Strom etc., siehe auch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_regelsatz_alg_ii)) berücksichtigt könnten 92,71€ bei euch zwar zulässig sein, aber die 8% zählen eben auch für Strom etc..

Wie das Gericht in dem von dir erwähnten Beitrag auf 6,22€ pro Person und Monat gekommen ist, kann ich leider nicht sagen. Es lässt aber darauf schließen, dass nur max. 31,10€ (6,22€x5Personen) zulässig wären. Was man natürlich noch etwas runterrechnen müsste, denn 6,22€ gehen ja von 347€ Regelleistung aus.

Bei euch träfe der Betrag so ziemlich die gebräuchlichen pauschalen 18% von der Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser.

Ein Widerspruch wäre hier m. E. angebracht. Wenn die ARGE pauschal, wie bisher, ca. 30€ abzieht ist das OK.

Ayse.
11.04.2008, 09:42
Vielen Dank für deine Antwort Ich werde heute den Widerspruch schreiben
Ich wollte noch sagen das ich vor ca 1 1/2 Jahren schon mal das gleiche hatte ich habe damals auch widersprochen und hatte glück
Die Arge hatte sich damals mit meinen Vermieter in verbindung gesetzt und sie sagten das in den Heizkosten auch Wasser und Kanalkosten enthalten sind Der Brief müsste doch der Arge auch noch vorliegen oder ?
Kann ich diesen Abhilfebescheid nochmal in meinem Widerspruch angeben ?

Ayse

StephanK
11.04.2008, 10:22
Kann ich diesen Abhilfebescheid nochmal in meinem Widerspruch angeben ?Ja, das wäre ganz geschickt, eine Kopie des Abhilfebescheides beizulegen - als Hinweis "alles schon mal da gewesen"... :wink:

Die Arge hatte sich damals mit meinen Vermieter in verbindung gesetzt und sie sagten das in den Heizkosten auch Wasser und Kanalkosten enthalten sindDas ist eine sehr merkwürdige Abrechnungsmethode Deines Vermieters, die der gesetzlichen Vorgabe durch die Betriebskostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html) nicht entspricht. Deswegen hat die ARGE leider recht, wenn sie das aufteilt, denn sie muss nur die Heizkosten übernehmen, während Du z.B. den Wasserverbrauch aus Deiner Alg II-Regelleistung abdecken musst.

Ayse.
11.04.2008, 10:24
Vielen Dank Ich hoffe das das klappen wird :)

restart
11.04.2008, 11:36
Das ist eine sehr merkwürdige Abrechnungsmethode Deines Vermieters, die der gesetzlichen Vorgabe durch die Betriebskostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html) nicht entspricht. Deswegen hat die ARGE leider recht, wenn sie das aufteilt, denn sie muss nur die Heizkosten übernehmen, während Du z.B. den Wasserverbrauch aus Deiner Alg II-Regelleistung abdecken musst. Das möchte ich unterstreichen. Die Kaltwasserkosten und Kanalgebühren haben nichts in dem Teil für Heizkosten zu suchen und auch nicht in dem Abschlag. Darauf solltest du deinen Vermieter hinweisen und eine korrekte Abrechnung verlangen.

Abgesehen davon abgesehen, sollten aus der Rechnung die Warmwasseraufbereitungskosten ersichtlich sein, dann dürfen sie auch nur die abziehen. Wenn es nicht ersichtlich ist, können sie nur ihre Pauschale ansetzen (oft pauschal 18% von Vorauszahlung für Wärmeversorgung). Wenn das fremde Betriebskosten drin sind, geht das dann zu eurem Nachteil.

Ayse.
11.04.2008, 11:47
Ich habe jetzt einen Widerspruch geschrieben und hoffe das ich damit durchkommen werde

Vieleicht kannst du dir das mal ansehen


WIDERSPRUCH



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom 01.05.2008 bis 30.09.2008 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Da ich in meinen Nebenkosten eine Heizkostenrechnung von 168,00 Euro habe und Warmwasser über die Heizungsanlage mit enthalten sind möchte ich das Sie Ihre Aufstellung noch einmal überrechnen.
Ich habe im Jahr 2006 schon einmal einen Widerspruch geschrieben und weise auf den Abhilfebescheid vom 20.06.2006 hin wo der Sachverhalt gleich war.
Mit freundlichen Grüssen

Anlage: Heizkostenabrechnung 2006, Abhilfebescheid 2006

Ich hatte mich verlesen :oops: :patsch: Wasser und Kanalgebühren waren damals zu hoch wird aber in den Nebenkosten abgerechnet

Ayse

restart
11.04.2008, 12:26
Nun ja, dass heißt ja nicht, dass die Entscheidung der ARGE über deinen letzten Widerspruch aus heutiger Sicht richtig war.

Ich würde noch auf das von dir angesprochene Urteil hinweisen und eingehen.

Ayse.
11.04.2008, 13:11
Ich bin jetzt völlig durcheinander

Meine SB hat gerade angerufen und sie erklärte mir das wir mit 168 Euro zu viel Heizkosten verursachen :shock:

Im Jahr 2006 hatte ich fast das doppelte an Heizkosten in einem 4 Personenhaushalt und ich musste nach meinen Widerspruch 24 Euro Warmwasseraufbereitung aus dem Regelsatz bezahlen

Wo ich gar nicht durchblicke und was sie mir auch nicht richtig erklären konnte war

Die Heizkosten für 5 Personen können nur in der angemessenen Höhe von 115,20 Euro anerkannt werden. Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung sind in der Regelleistung enthalten und werden mit 92,71 Euro zum Abzug gebracht.
Nach meiner Rechnung sind 168 Euro -115,20 = 52,80 Euro das sagte ich ihr auch Sie sagte das es 92,71 Euro aus der Regelleistung sind ich versteh nur noch Bahnhof und sagte ihr das weil wir das doppelte gespart hatten jetzt auch noch bestraft werden mit 92,71 Euro Abzug aus der Regelleistung gebracht. :seufz:

restart
11.04.2008, 13:38
Ich bin jetzt völlig durcheinander Und wir waren schon fast durch. :)

Meine SB hat gerade angerufen und sie erklärte mir das wir mit 168 Euro zu viel Heizkosten verursachen :shock: Was ihr verursacht ist meiner Meinung nach egal, denn § 22 Abs. 1 SGB II beginnt ganz klar mit:1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2 Angemessen kann man definieren in dem man sagt, es wird max. eine Miete (warm) von x € für x Personen übernommen. Eine pauschale Einschränkung eines bestimmten Betrages für Heizkosten ist purer Schwachsinn.

Klar könnte man sagen ein x Personenhaushalt von x Personen verbrauch im Durchschnitt x €/Jahr, aber das berücksichtigt nicht ausreichend die Beschaffenheit der Wohnung. Wie wir wissen, wohnen die Meisten ALG II-Empfänger nicht in einem sonderlich wärmegedämmten Haus, was logischerweise einen höheren Heizaufwand bedeutet. Also kannst du die 115,20 €-Grenze getrost vergessen, zumal sie mit deren Rechnung ja nicht hinhaut.

Wichtig ist letztlich nur, dass ihr den vorgesehenen Maximalbetrag für die angemessene Miete (warm) nicht überschreitet, ansonsten seit ihr zum Umzug aufzufordern.

Jetzt geht es nur darum, deinen Widerspruch zu verfassen, auf das Urteil ruhig eingehen und abwarten. Lass dich nicht durch solche pauschalen Aussagen verwirren.

Ayse.
11.04.2008, 14:09
DANKE für deine beruhigen Worte

Ich bin schon den ganzen Tag verwirrt

ich ändere jetzt den Widerspruch und dann warte ich halt ab

Bis Bald Ayse

Ayse.
14.04.2008, 21:06
Ich wollte mal bescheid geben was sich ergeben hat

Meine SB hat mich heute angerufen sie sagte das sie mir einen neuen Bescheid schicken wird wo alles neu berechnet ist.
In meiner Heizkostenabrechnung wird tatsächlich Kalt-Warmwasser sowie Kanal mit abgerechnet ob das erlaubt ist weis ich nicht nach Aussage meines Vermieters wird das schon seit Jahren so gemacht und wird auch nicht umgestellt
Die Arge hat die Kosten so aufgeteilt das wir wieder alles so bekommen werden wie vorher Also ich bezahle nur die Warmwasserpauschale
Sie hat sich an meinen damaligen Widerspruch gehalten und an den Abhilfebescheid (wo steht das das Wasser auch mit abgerechnet wird )
Alles ok ohne neuen Widerspruch :sensationell:
Vielen dank nochmal für eure Hilfe
Ayse

restart
14.04.2008, 21:30
Wenn es so ohne Probleme geht ist es OK. :)

Behalte aber sicherheitshalber die 30-Tage-Frist für den Widerspruch im Auge, wenn bis dahin nichts da ist, solltest du ihn doch noch abgeben. Manchmal wird mündlich was versprochen, was dann leider nicht immer eingehalten wird.

Ayse.
15.04.2008, 13:03
OK Danke werde ich hoffendlich beachten normal müsste der neue Bescheid spätestens Übermorgen da sein dann hab ich noch Zeit