Arci73
10.04.2008, 14:53
Hallo Allerseits! :)
Nachdem ich mir zahlreiche Threads zum Thema Ablehnung/Anwartschaftszeit
durchgelesen habe und nichts auf meinen Fall zutreffendes finden konnte,hier nun meine Problematik. Ich hoffe es gelingt mir, die etwas verworrene Thematik einigermaßen verständlich ´rüberzubringen.
Zunächst einige Fakten zur besseren Orientierung:
-Lückenlose Versicherungspflichtverhältnisse von 10/1995 bis 09/2006
-Aufhebungsvertrag(gesundheitl.Gründe) zum 30.09.2006
-Vorsprache bei der Agentur am 02.10.2006, Auskunft(weil seit 01.09.2006 krankgeschrieben): "Kommen sie wieder wenn sie nicht mehr krankgeschrieben sind, ihr erworbener Anspruch bleibt ja bestehen"
(Auf meinen Hinweis, daß ich Krankentagegeld aus meiner PKV erst in sechs Wochen erhalten würde, blieb die Sachbearbeiterin bei o.g. Aussage)
-Nach Beendigung des Krankentagegelbezuges wegen Wegfalls der Versicherungsgrundlage(Aufhebungsvertrag) Antrag auf ALG2, weil immer noch krankgeschrieben, seitdem im ALG2- Bezug
-Nach Ende der AU Antrag auf ALG1(Antragsdatum 01.11.2007), welcher zunächst problemlos und ohne eventuelle Sperrfrist mündlich genehmigt wurde.
Soweit,so gut...
Zwei Tage nach der "erfolgreichen" Antragsabgabe dann ein Ablehnungsbescheid:
"(...)Anwartschaftszeit ist nicht erfüllt.
Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 01.11.2007 nicht mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.
Zwischen dem Ende Ihrer letzten Beschäftigung(30.09.06) und dem Beginn Ihres Krankengeldbezuges(06.11.06) ist eine Unterbrechung von mehr als einem Monat. Das Krankengeld ist deshalb nicht versicherungspflichtig und kann nicht berücksichtigt werden.
(...)Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)."
Gegen diesen Bescheid habe ich dann umgehend einen formlosen Widerspruch eingereicht und diesen dann zwei wochen später begründet:
"Sehr geehrte Frau XXX,
meinen Widerspruch vom 17.03.2008 gegen den Ablehnungsbescheid vom 14.03.2008 möchte ich wie folgt begründen:
Die im Bescheid angeführten Ablehnungsgründe entsprechen nicht – oder nur zum Teil- den Tatsachen.
Bezug nehmend auf das genannte Antragsdatum (01.11.2007) weise ich darauf hin dass
Ich bereits am 02.10.2006 Arbeitslosengeld1 bei der AA Kaiserslautern beantragen wollte, mir jedoch die Auskunft erteilt wurde, dass der Antrag erst bearbeitet werden könne, wenn ich nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben wäre (AU damals seit 25.09.2006).Trotz meines Hinweises auf die Tatsache, dass ich privat krankenversichert wäre und vertragsgemäß erst ab dem 43. Tag Krankentagegeld beziehen würde, bekam ich die Auskunft, dass daran nichts zu ändern wäre, mein ALG1 – Anspruch ja aber weiterhin bestehen bleibe. Dies war eine Fehlberatung, da ich nicht auf die Problematik der von mir explizit erwähnten sechswöchigen Unterbrechung hingewiesen wurde und in Folge Dessen nicht auf das drohende Erlöschen meines Anspruchs reagieren konnte.
Zum Beweis meines Vorsprechens am 02.10.2006 lege ich den Ausdruck einer an diesem Tag erfolgten Adresssänderung seitens der Agentur für Arbeit im Anhang bei.
Ich bereits am 12.09.2007 bei der ARGE Stadt Kaiserslautern ein erneutesErstgespräch zur Beantragung von ALG2 hatte und dieses Datum auch als ALG1 – Antrag gewertet werden kann, da das ALG1 eine vorrangige Leistung darstellt.
Somit habe ich innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 12.09.2007 zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden- die Anwartschaftszeit ist somit erfüllt.
Da ich mich durch die Ablehnung der ALG1 – Leistungen in einer finanziellen Notlage befinde bitte ich Sie um baldige Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen"
Nun meine Fragen:
Ist der Widerspruch so in Ordnung?
Wie schätzt Ihr die Chancen ein?
Wie lange dauert die Bearbeitung in der Regel?
Ich weiß, daß das jetzt mächtig viel Input war, wäre aber trotzdem für Antworten sehr dankbar!
Grüße, Arci73
Nachdem ich mir zahlreiche Threads zum Thema Ablehnung/Anwartschaftszeit
durchgelesen habe und nichts auf meinen Fall zutreffendes finden konnte,hier nun meine Problematik. Ich hoffe es gelingt mir, die etwas verworrene Thematik einigermaßen verständlich ´rüberzubringen.
Zunächst einige Fakten zur besseren Orientierung:
-Lückenlose Versicherungspflichtverhältnisse von 10/1995 bis 09/2006
-Aufhebungsvertrag(gesundheitl.Gründe) zum 30.09.2006
-Vorsprache bei der Agentur am 02.10.2006, Auskunft(weil seit 01.09.2006 krankgeschrieben): "Kommen sie wieder wenn sie nicht mehr krankgeschrieben sind, ihr erworbener Anspruch bleibt ja bestehen"
(Auf meinen Hinweis, daß ich Krankentagegeld aus meiner PKV erst in sechs Wochen erhalten würde, blieb die Sachbearbeiterin bei o.g. Aussage)
-Nach Beendigung des Krankentagegelbezuges wegen Wegfalls der Versicherungsgrundlage(Aufhebungsvertrag) Antrag auf ALG2, weil immer noch krankgeschrieben, seitdem im ALG2- Bezug
-Nach Ende der AU Antrag auf ALG1(Antragsdatum 01.11.2007), welcher zunächst problemlos und ohne eventuelle Sperrfrist mündlich genehmigt wurde.
Soweit,so gut...
Zwei Tage nach der "erfolgreichen" Antragsabgabe dann ein Ablehnungsbescheid:
"(...)Anwartschaftszeit ist nicht erfüllt.
Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 01.11.2007 nicht mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.
Zwischen dem Ende Ihrer letzten Beschäftigung(30.09.06) und dem Beginn Ihres Krankengeldbezuges(06.11.06) ist eine Unterbrechung von mehr als einem Monat. Das Krankengeld ist deshalb nicht versicherungspflichtig und kann nicht berücksichtigt werden.
(...)Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)."
Gegen diesen Bescheid habe ich dann umgehend einen formlosen Widerspruch eingereicht und diesen dann zwei wochen später begründet:
"Sehr geehrte Frau XXX,
meinen Widerspruch vom 17.03.2008 gegen den Ablehnungsbescheid vom 14.03.2008 möchte ich wie folgt begründen:
Die im Bescheid angeführten Ablehnungsgründe entsprechen nicht – oder nur zum Teil- den Tatsachen.
Bezug nehmend auf das genannte Antragsdatum (01.11.2007) weise ich darauf hin dass
Ich bereits am 02.10.2006 Arbeitslosengeld1 bei der AA Kaiserslautern beantragen wollte, mir jedoch die Auskunft erteilt wurde, dass der Antrag erst bearbeitet werden könne, wenn ich nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben wäre (AU damals seit 25.09.2006).Trotz meines Hinweises auf die Tatsache, dass ich privat krankenversichert wäre und vertragsgemäß erst ab dem 43. Tag Krankentagegeld beziehen würde, bekam ich die Auskunft, dass daran nichts zu ändern wäre, mein ALG1 – Anspruch ja aber weiterhin bestehen bleibe. Dies war eine Fehlberatung, da ich nicht auf die Problematik der von mir explizit erwähnten sechswöchigen Unterbrechung hingewiesen wurde und in Folge Dessen nicht auf das drohende Erlöschen meines Anspruchs reagieren konnte.
Zum Beweis meines Vorsprechens am 02.10.2006 lege ich den Ausdruck einer an diesem Tag erfolgten Adresssänderung seitens der Agentur für Arbeit im Anhang bei.
Ich bereits am 12.09.2007 bei der ARGE Stadt Kaiserslautern ein erneutesErstgespräch zur Beantragung von ALG2 hatte und dieses Datum auch als ALG1 – Antrag gewertet werden kann, da das ALG1 eine vorrangige Leistung darstellt.
Somit habe ich innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 12.09.2007 zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden- die Anwartschaftszeit ist somit erfüllt.
Da ich mich durch die Ablehnung der ALG1 – Leistungen in einer finanziellen Notlage befinde bitte ich Sie um baldige Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen"
Nun meine Fragen:
Ist der Widerspruch so in Ordnung?
Wie schätzt Ihr die Chancen ein?
Wie lange dauert die Bearbeitung in der Regel?
Ich weiß, daß das jetzt mächtig viel Input war, wäre aber trotzdem für Antworten sehr dankbar!
Grüße, Arci73