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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1-Ablehnung durch Fehler(?!) der Agentur


Arci73
10.04.2008, 14:53
Hallo Allerseits! :)

Nachdem ich mir zahlreiche Threads zum Thema Ablehnung/Anwartschaftszeit
durchgelesen habe und nichts auf meinen Fall zutreffendes finden konnte,hier nun meine Problematik. Ich hoffe es gelingt mir, die etwas verworrene Thematik einigermaßen verständlich ´rüberzubringen.

Zunächst einige Fakten zur besseren Orientierung:

-Lückenlose Versicherungspflichtverhältnisse von 10/1995 bis 09/2006

-Aufhebungsvertrag(gesundheitl.Gründe) zum 30.09.2006

-Vorsprache bei der Agentur am 02.10.2006, Auskunft(weil seit 01.09.2006 krankgeschrieben): "Kommen sie wieder wenn sie nicht mehr krankgeschrieben sind, ihr erworbener Anspruch bleibt ja bestehen"
(Auf meinen Hinweis, daß ich Krankentagegeld aus meiner PKV erst in sechs Wochen erhalten würde, blieb die Sachbearbeiterin bei o.g. Aussage)

-Nach Beendigung des Krankentagegelbezuges wegen Wegfalls der Versicherungsgrundlage(Aufhebungsvertrag) Antrag auf ALG2, weil immer noch krankgeschrieben, seitdem im ALG2- Bezug

-Nach Ende der AU Antrag auf ALG1(Antragsdatum 01.11.2007), welcher zunächst problemlos und ohne eventuelle Sperrfrist mündlich genehmigt wurde.


Soweit,so gut...


Zwei Tage nach der "erfolgreichen" Antragsabgabe dann ein Ablehnungsbescheid:


"(...)Anwartschaftszeit ist nicht erfüllt.

Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 01.11.2007 nicht mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.

Zwischen dem Ende Ihrer letzten Beschäftigung(30.09.06) und dem Beginn Ihres Krankengeldbezuges(06.11.06) ist eine Unterbrechung von mehr als einem Monat. Das Krankengeld ist deshalb nicht versicherungspflichtig und kann nicht berücksichtigt werden.

(...)Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)."


Gegen diesen Bescheid habe ich dann umgehend einen formlosen Widerspruch eingereicht und diesen dann zwei wochen später begründet:


"Sehr geehrte Frau XXX,

meinen Widerspruch vom 17.03.2008 gegen den Ablehnungsbescheid vom 14.03.2008 möchte ich wie folgt begründen:

Die im Bescheid angeführten Ablehnungsgründe entsprechen nicht – oder nur zum Teil- den Tatsachen.

Bezug nehmend auf das genannte Antragsdatum (01.11.2007) weise ich darauf hin dass


Ich bereits am 02.10.2006 Arbeitslosengeld1 bei der AA Kaiserslautern beantragen wollte, mir jedoch die Auskunft erteilt wurde, dass der Antrag erst bearbeitet werden könne, wenn ich nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben wäre (AU damals seit 25.09.2006).Trotz meines Hinweises auf die Tatsache, dass ich privat krankenversichert wäre und vertragsgemäß erst ab dem 43. Tag Krankentagegeld beziehen würde, bekam ich die Auskunft, dass daran nichts zu ändern wäre, mein ALG1 – Anspruch ja aber weiterhin bestehen bleibe. Dies war eine Fehlberatung, da ich nicht auf die Problematik der von mir explizit erwähnten sechswöchigen Unterbrechung hingewiesen wurde und in Folge Dessen nicht auf das drohende Erlöschen meines Anspruchs reagieren konnte.
Zum Beweis meines Vorsprechens am 02.10.2006 lege ich den Ausdruck einer an diesem Tag erfolgten Adresssänderung seitens der Agentur für Arbeit im Anhang bei.


Ich bereits am 12.09.2007 bei der ARGE Stadt Kaiserslautern ein erneutesErstgespräch zur Beantragung von ALG2 hatte und dieses Datum auch als ALG1 – Antrag gewertet werden kann, da das ALG1 eine vorrangige Leistung darstellt.
Somit habe ich innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 12.09.2007 zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden- die Anwartschaftszeit ist somit erfüllt.


Da ich mich durch die Ablehnung der ALG1 – Leistungen in einer finanziellen Notlage befinde bitte ich Sie um baldige Rückantwort.


Mit freundlichen Grüßen"




Nun meine Fragen:




Ist der Widerspruch so in Ordnung?
Wie schätzt Ihr die Chancen ein?
Wie lange dauert die Bearbeitung in der Regel?




Ich weiß, daß das jetzt mächtig viel Input war, wäre aber trotzdem für Antworten sehr dankbar!



Grüße, Arci73

StephanK
11.04.2008, 11:59
:welcome: Arci73,
ich denke, dass die AA leider im Recht ist. Weiterzahlung des Alg bei Arbeitsunfähigkeit gibt es für sechs Wochen, wenn man während des Alg-Bezuges arbeitsunfähig krank wird. Wenn man schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit krank ist dann fehlt es an einer der Voraussetzungen für die Alg-Zahlung, nämlich an der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html)). Deswegen halte ich den Widerspruch leider für aussichtslos.

Arci73
11.04.2008, 18:44
Hallo StephanK,
danke für die Antwort! Was du schreibst ist mir soweit schon klar- mir geht es auch eher um die Aussage seitens der AA, daß mein Anspruch "ruhen" würde, bis ich wieder gesund sei.
Meiner Meinung nach hätten die mir an diesem Tag schon sagen müssen, daß der Anspruch durch die sechswöchige Unterbrechung erlöschen wird.

Seebarsch
11.04.2008, 20:18
Hall Arci 73,
das Problem wird hier für dich sein, die Fehlberatung der Agentur nachzuweisen. Wenn dir das gelingen sollte, könnte man über einen sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch etwas erreichen.

An deiner Gesamtdarstellung irritiert mich allerdings etwas.
Das die PKV mit dem Krankentagegeld erst ab dem 43 Tag der Krankheit eintritt ist normal, da ja der Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung eintreten muss.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass du bereits seit dem 01.09. AU bist und damit in der Lohnfortzahlung, hätte die PKV doch spätestens Mitte Oktober mit der Zahlung des Krankentagegeldes eintreten müssen.
Dann wäre die Unterbrechungszeit weniger als ein Monat, so dass Unmittelbarkeit vorliegt und das Krankentagegeld gem. § 26 Absatz2 Nr. 2 SGB III versicherungspflichtig wäre. Folge es bestände ein Anspruch auf Alg!
:confused:

Arci73
11.04.2008, 20:53
Hallo Seebarsch,
du hast natürlich vollkommen recht! Mir ist wohl beim "reintackern" der verschiedenen Daten ein Fehler unterlaufen:patsch: ,die AU bestand ab dem 25.09.2006, daher die Unterbrechung.
Hab alle anderen Angaben nochmal überprüft, sie stimmen.

Beweisen kann ich leider lediglich, daß ich am 02.10.2006 bei der AA war, der Datensatz mit den damaligen Gesprächsinhalten wurde nach einem Jahr gelöscht (was für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist, da man sich ja andererseits grundsätzlich auf Zweijahreszeiträume bezieht).

Wie würde das mit dem sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch denn ablaufen?

Seebarsch
12.04.2008, 12:31
Hallo arci,
mit dem sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch läuft es so, dass man nach dessen Geltendmachung und Anerkennung so gestellt wäre, als wenn die Agentur richtig beraten hätte und die negative Rechtsfolge nicht eintritt.
In deinem Fall würde die BA z.B. im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Zeit des Krankentagegeldbezuges als versicherungspflichtig anerkennen und Alg zahlen.
Der Begriff selbst kommt aus der laufenden Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes.

Da ja in deinem Fall wahrscheinlich kein Beratungsprotokoll vorhanden ist, wird es für dich sehr wichtig sein, sowohl im Widerspruchsverfahren als auch in einem eventuell notwendig werdenden Gerichtsverfahren die Richtigkeit deiner Angaben glaubwürdig darzustellen.
Eminent wichtig wäre es, wenn du noch genau Datum, ungefähre Uhrzeit, Inhalt des Gespräches, den genauen Ort (Zimmernummer) und den Namen des Beschäftigten der BA kennst!
:-P

Arci73
12.04.2008, 22:47
Eminent wichtig wäre es, wenn du noch genau Datum, ungefähre Uhrzeit, Inhalt des Gespräches, den genauen Ort (Zimmernummer) und den Namen des Beschäftigten der BA kennst!
:-P

Das hatte ich schon befürchtet. Nachweisen kann ich, daß ich an dem Tag (02.10.2006) dort war. Das aber auch nur, weil eine Mitarbeiterin der ARGE, welche ja auch ein massives Interesse daran hat, daß ich in den ALGI- Bezug "wechsle", den Eintrag über eine Adressänderung in irgend einer Datenbank gefunden und mir ausgedruckt hat.
Die ungefähre Uhrzeit weiß ich auch, das war´s dann aber auch schon.
Ich könnte mich eventuell auch noch daran erinnern, an welchem Platz(Schreibtisch) in der "Beratungszone" das Gespräch stattgefunden hat, nur beweisen kann ich es nicht, und ich bezweifle leider auch, daß sich die Sachbearbeiterin an ein Gespräch und dessen Inhalte erinnern kann(bzw.können will?!), welches so lange her ist. Da sehe ich das Hauptproblem.

Arci73
02.05.2008, 14:52
Hallo,

zur Info:

Meinem Widerspruch wurde heute durch die BA in vollem Umfang entsprochen.
Das bedeutet daß ich, nachdem die ARGE ihre bereits an mich ausgezahlten Beträge zurückerstattet bekommen hat, eine Differenzauszahlung von über 6000€ bekomme!
Es lohnt sich also manchmal doch, den Kopf nicht in den Sand zu stecken und sich zu wehren.
Vielen Dank - besonders an Seebarsch - für eure Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben.

Grüße

Arci :-P