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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lebenspartner und Hartz IV?


SID1
13.07.2006, 14:05
Gefunden in Frau im Trend

Die Agentur für Arbeit darf Arbeitslosen die Leistung
nicht mit der Bergründung kürzen,sie führen eine
eheähnliche Gemeinschaft,weil das Paar seit einem Jahr
zusammenlebt. Handelt es sich nach Angaben des Antragstellers
um eine rein sexuelle Beziehung,darf das Amt nicht von
einer "Bedarfsgemeinschaft" ausgehen. Die besteht erst,
wenn die Partner bereit sind,in Notfällen für einander einzustehen.
Sozialgericht Frankfurt
Az:S 29 AS 7/06

StephanK
14.07.2006, 10:27
Danke für den Beitrag!
Wenn man allerdings den Gerichtsbeschluss im Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=26233&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) nachliest, merkt man, dass die Frau im Trend die Meldung ein bisschen "aufgepeppt", also reißerischer dargestellt hat, als der Gerichtsbeschluss es eigentlich hergeben würde. Dort ist nirgends die Rede davon, dass es sich um eine "rein sexuelle Beziehung" gehandelt habe. Aber das Gericht hat erfreulicherweise den Begriff der Eheähnlichkeit ernst genommen und deutlich gemacht, dass mehr dazu gehört, als nur eine Weile zusammenzuwohnen.

Nur sieht der Gesetzgeber dies inzwischen eben anders und verlangt künftig den Menschen ab, nach einem Jahr des Zusammenlebens nachzuweisen, dass dieses Zusammenleben nicht eheähnlich ist. :x

SID1
14.07.2006, 14:56
Ich selber lese "diese Zeitschrift "nicht.
Meine Frau hatte mir das gezeigt.
Nach 1 Jahr "kann" ja der "Partner" ausziehen.