SID1
13.07.2006, 14:05
Gefunden in Frau im Trend
Die Agentur für Arbeit darf Arbeitslosen die Leistung
nicht mit der Bergründung kürzen,sie führen eine
eheähnliche Gemeinschaft,weil das Paar seit einem Jahr
zusammenlebt. Handelt es sich nach Angaben des Antragstellers
um eine rein sexuelle Beziehung,darf das Amt nicht von
einer "Bedarfsgemeinschaft" ausgehen. Die besteht erst,
wenn die Partner bereit sind,in Notfällen für einander einzustehen.
Sozialgericht Frankfurt
Az:S 29 AS 7/06
Die Agentur für Arbeit darf Arbeitslosen die Leistung
nicht mit der Bergründung kürzen,sie führen eine
eheähnliche Gemeinschaft,weil das Paar seit einem Jahr
zusammenlebt. Handelt es sich nach Angaben des Antragstellers
um eine rein sexuelle Beziehung,darf das Amt nicht von
einer "Bedarfsgemeinschaft" ausgehen. Die besteht erst,
wenn die Partner bereit sind,in Notfällen für einander einzustehen.
Sozialgericht Frankfurt
Az:S 29 AS 7/06