Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in größere Wohnung
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mit meiner Freundin zusammen lebe ich in einer 60 qm großen 2 Zimmer Wohnung. Nun bin ich aber geschieden und habe noch 2 kinder, welche an den Wochenenden regelmäßig und in den ferien auch mal für einen längeren Zeitraum bei uns sind. Es gibt ja ein gerichtsurteil, diesbezüglich, vom Sozialgericht Aachen, wo dem kläger ein größerer Wohnraum für angemessen erklärt wurde. Wenn meine Kinder zu besuch sind, schlafen sie in unserem Bett und meine Freundin und ich schlafen dann im Wohnzimmer auf der Couch. Au Dauer gesehen ist das nicht gut für den Rücken und man hat, genauso wenig, wie die Kider, die möglichkeit, sich mal zurück zu ziehen. Innerhalb des Kreises Mettmann, in dem wir wohnen, können wir jederzeit umziehen. Es wird uns nur kein größerer Wohnraum gewährt. Was sollen wir nun tun? Anwalt einschalten und vor das Sozialgericht gehen? Erst Probleme wegen neuer Wohnung und nun auch noch Probleme wegen einer Qualifizirung. Fühle mich durch das hartz4 dermaßen vera.....!!!
L.G. Björn
Hallo Björn.G,
du beziehst dich sicher auf das Urteil geht um das Urteil S 14 AS 80/07 Sozialgericht Aachen vom 19.11.07 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=72643&highlight=Aachen+Wohnraum).
Wie du dort nachlesen kannst ist die Beurteilung nicht so einfach. Sicher muss man dies im Einzelfall prüfen und auch die jeweilige Wohnsituation berücksichtigen. 60m² sind nicht gleich 60m², vielmehr müsste man betrachten wie die Wohnung geschnitten ist und ob es wirklich keine andere günstige Möglichkeit bei euch gibt, z.B. eine bessere Schlafmöglichkeit schaffen oder die Raumaufteilung ändern.
Dies können wir hier nicht beurteilen. Du solltest ggf. auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen. Gegen den kannst du dann Widerspruch einlegen und nach dessen Ablehnung, kannst du dann vor Sozialgericht ziehen.
Ein Anwalt wäre sicher hinzuzuziehen, denn sowas dürfte meiner Meinung nach kaum allein erfolgreich durchsetzbar sein (siehe dazu Beratungshilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)).
Hallo restart,
genau, auf dieses Urteil beziehe ich mich. Mit der Aufteilung der Wohnung ist so ne Sache. Der größte raum ist das Wohnzimmer. Wenn hier umgestellt wird, dann wird es verdammt eng. So ist es auch schon eng. Wenn die Wohnzimmerwand raus genommen wird, dann fehlt wieder ein Stellplatz für den fernseher. Ist doch alles kacke, sogesehen. Arge Ratingen schickt mich zur Arge Erkrath und umgekehrt. Wo soll ich denn nun hin? möchte doch nur hier aus ratingen weg, da ich in Ratingen - West wohne. Genauer gesagt, im schlimmsten Ghetto von ganz Ratingen. Für meine 2 kinder (Tochter und Sohn) nicht gerade besonders gut. Vor allem könnten wir eine 3 Zimmer Wohnung in Erkrath haben, die von der Kaltmiete her weniger kosten, als eine 2 Zimmer Wohnung. So gesehen dürfte die Arge doch nichts dagegen haben, oder?
Wenn die Wohnzimmerwand raus genommen wird, dann fehlt wieder ein Stellplatz für den fernseher. Verzeih mir bitte, wenn ich bei diesem Satz etwas schmunzle. :)
Wände rausreißen darfst du natürlich nicht. Das hatte ich damit auch nicht gemeint.
Wo soll ich denn nun hin? Um über die Notwenigkeit deines Umzuges zu entscheiden ist deine bisherige ARGE zuständig. Auch bei ihr hast du dein Wohnungsangebot vorzulegen und die schließt sich dann mit der Zuzugs-ARGE zusammen Zwecks der Angemessenheit, die dort anders sein kann als in deinem Ort. Siehe dazu auch: Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)
Vor allem könnten wir eine 3 Zimmer Wohnung in Erkrath haben, die von der Kaltmiete her weniger kosten, als eine 2 Zimmer Wohnung. So gesehen dürfte die Arge doch nichts dagegen haben, oder? Es geht nicht um das dagegen haben, sondern einzig und allein darum, ob der Umzug als notwendig angesehen wird.
Natürlich kannst du auch so wegziehen, aber dann gibt es keine Umzugskosten etc. und auch für eventuelle Mieterhöhungen und Betriebskostennachzahlungen musst du dann wahrscheinlich selbst aufkommen. Das Risiko liegt dann also voll bei dir.
Maximal erhälst du bei einem nicht genehmigten Umzug nur den bisher gezahlten Betrag. Da du aber auch noch in einen anderen Ort ziehen willst, stellt sich dann auch die Frage der Angemessenheit wieder, denn das ist regional Unterschiedlich geregelt.
Die Wand selber wollte ich auch nicht raus reissen. :) Meinte die Schrankwand im Wohnzimmer. Laut der Arge hier in Ratingen bewohnen wir zur zeit angemessenen Wohnraum, da die kinder ja nicht auf dauer bei mir sind. In erkrath weiß ich, liegt der Satz bei 348 € für 60 qm. Die 3 Zimmer Wohnung würde ca. 340 € kosten. Also so gesehen wäre sie ja im Ermessen. Wieso werden einem immer solche Steine in den Weg gelegt? Ich blick bei der Arge echt langsam nicht mehr durch. Hab gerade auch im kopf mal das Wohnzimmer umgestellt. es wird dann noch enger, als es jetzt schon ist. Möbel raus schmeißen geht ja auch nicht, da sonst wiederum Stellplatz fehlt. Vor allem werden meine Tochter und mein Sohn ja auch älter. Hier haben sie keine Möglichkeit, sich auch mal auszubreiten, mit ihrem Spielzeug, weil einfach der Platz dafür fehlt. Wie sollen sie sich denn mal zurück ziehen können? Im Schlafzimmer haben sie auch nicht richtig ihre Ruhe, da ich dort ein Aquarium stehen habe, um welches ich mich kümmern muss, wegen dem nachwuchs der Fische, die da schwimmen. Ist doch alles kacke soweit.
edit: Wie ist das denn, z.B. wenn aufgrund solch einer Situation, dass die kinder sich nicht azusbreiten können, der Raum mit 4 Personen zu klein ist, usw. die beziehung auseinander geht? Dann muss die arge ja für 2 Wohnungen zahlen, weil dann einer der beiden auszieht. Kann man den bedarf einer größeren Wohnung so nicht irgendwie begründen, ode stößt man da bei der Arge auf taube ohren?
Wie ist das denn, z.B. wenn aufgrund solch einer Situation, dass die kinder sich nicht azusbreiten können, der Raum mit 4 Personen zu klein ist, usw. die beziehung auseinander geht? Dann muss die arge ja für 2 Wohnungen zahlen, weil dann einer der beiden auszieht. Kann man den bedarf einer größeren Wohnung so nicht irgendwie begründen, ode stößt man da bei der Arge auf taube ohren? Als Grund kannst du alles angeben, was du für wichtig hältst, dass kann die Beurteilung der Gesamtsituation beeinflussen.
Allerdings sehe ich jetzt nicht so richtig, warum deine Beziehung kaputt gehen sollte, weil deine Kinder keinen Platz zum ausbreiten haben.
Auch das Aquarium würde ich nicht als Grund sehen, denn wenn es stört kannst du es abschaffen und sparst auch noch viel Strom.
Du musst bei den Gründen schon ein bisschen darauf achten, wie würdest du reagieren, wenn die jemand diese Gründe an den Kopf wirft.
Gut, dann werde ich mich mal mit meinem Vater zusammen setzen, wie ich sowas am besten formulieren kann. Ich hab da nicht so die ahnung von, was Formulierungen angeht. Mein Dad kennt sich da besser aus, da er Verwaltungsangestellter ist. Ja, mit dem Aquarium kann man nicht angeben. Mit der Beziehung wohl auch nicht, aber was die Kinder alleine angeht, da fallen uns bestimmt einige Gründe ein, warum eine größere Wohnung besser wäre.
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