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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jobangebot zumutbarkeit ???


Olaf567
13.07.2006, 14:58
Hallo zusammen

Meine Frage

Arbeitslos seit 27.01.06 Aufhebungsvertrag mit Abfindung .
Von Agentur bescheid bekommen sperrzeit + Ruhenszeit ab 01.06 bekomme ich Arbeitslosengeld.Bemmesungsgrenze aus Bewilligungsbescheid 1400€ netto= AL-geld 1033 € .Soweit alles klar .Bis Nov.2007 Leistungsberechtigt .

Jetzt die Frage Jobangebot bekommen Leiharbeitsfirma Volltime wie vorher auch aber Bruttolohn 7€ die Stunde macht ca.1100 Brutto im Monat . Bei Steuerklasse 4 macht das ca 700€ netto .Ist das unter den beschriebenden Umständen zumutbar .???
Oder kann man das auch ablehnen .Nach Sozialgesetzbuch3 $ 121 nicht zumutbar .? Oder wie seht Ihr die Lage .Keine Erfahrung

Vielen Dank im voraus für die Antwort

Gruß

StephanK
13.07.2006, 15:38
:welcome: Olaf,
im Moment sind Dir Beschäftigungen zumutbar, bei denen Du (brutto!) bis zu 30 % weniger verdienst als das Bemessungsentgelt; wenn dieses bei € 1400 liegt, ist ein Bruttolohn von ~ € 1100 also zumutbar. Ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit, dem Du Dich näherst, sind dann alle Beschäftigungen zumutbar, die Dir mehr einbringen als das Arbeitslosengeld.
_____________________________________________
"Der Abstand zwischen Kapitalismus und Kannibalismus wird von Tag zu Tag kürzer." (Georg Kreisler)

Olaf567
13.07.2006, 18:20
Danke für die schnelle antwort .

Du hast da was verwechselt die Bemessungsgrenze liegt bei 1400€ netto oder 2300€ brutto .

Der neue Job läge aber bei 1100€brutto .

Dann wäre es doch nicht zumutbar oder !!!!

Seebarsch
13.07.2006, 18:44
Ohne genaue Daten kann man da nichts sagen !

Aus dem Bewilligungsbescheid müssten folgende Daten zu ersehen sein:

tägliches Bemessungsentgelt /Arbeitsentgelt = brutto
tägliches Leistungsentgelt = netto
tägliches Arbeitslosengeld = 60 oder 67 % vom Leistungsentgelt !
Bring die Zahlen doch bitte mal rüber, dann man auch genaues sagen !

Olaf567
13.07.2006, 19:43
Hallo

tägliches Bemessungsentgelt /Arbeitsentgelt = brutto
82,80 €

tägliches Leistungsentgelt = netto
51,43€ davon gehen noch die sozialversicherungbeitäge runter

tägliches Arbeitslosengeld = 60 oder 67 % vom Leistungsentgelt !
34,43 €
das mal 30 Kalendertage mach 1033,80 €

achja 67% da Kind .

Danke für die Hilfe

Seebarsch
13.07.2006, 20:51
Die Zumutbarkeit ist in § 121 SGB III geregelt:
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312100

Da Sie seit dem 27.01.2006 arbeitslos sind, endet die 2 x drei Monate Frist des § 121 Abs. 3 Satz 2 SGB III mit Ablauf des 26.07.2006. Dieser Tag ist noch nicht erreicht.
Nicht zumutbar sind Ihnen Beschäftigungen die mehr als 30 % unter dem Arbeitsentgelt liegen.
Arbeitsentgelt täglich = 82,80 €
70 % = 57,96 € x 30 = monatlich = 1738,80 €

Jede Beschäftigung - zur Zeit - unter 1738,80 € ist nicht zumutbar !
BINGO !"

Jetzt mal zu den Begriffen Arbeitsentgelt, Leistungsentgelt !

Arbeitsentgelt ist nichts anderes als das, was Sie in den letzten 12 Monaten (Bemessungszeitraum) kalendertäglich brutto verdient haben.

Leistungsentgelt ist das Arbeitsentgelt vermindert um die üblicherweise durchschnittlich anfallenden Steuern und Sozialabgaben (Quasi-Netto)

Von diesem Leistunsgentgelt errechnet sich dann ja nach Kind/´nicht Kind aus den 67 bzw. 60 % das tägliche Arbeitslosengeld !

Hoffentlich konnte ich Ihnen helfen und etwas Ruhe geben !

Aber ACHTUNG:Ab dem 7 Monat trifft die Nettoregelung des § 121 SGB III ! :engel:

Olaf567
13.07.2006, 22:43
Danke Sie haben mir sehr geholfen .

Und etwas Ruhe hab ich jetzt auch .

Vieken Dank