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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : berufl. Reha abgelehnt!Einspruch möglich?wann weiterbildung?


hexemab77
11.04.2008, 10:53
hallo an alle, hoffe mir kann jemand einen Rat geben oder hat ähnliches schon erlebt. ich bekomme alg 1 noch bis august und habe aufgrund von mehreren erkrankungen einen antrag auf berufliche reha gestellt. mein erlernter beruf ist arzthelferin, ich bin 30j. und war auch ca.7 jahre tätig. nun war ich beim mdk des amtes und vor kurzem zur auswertung des gutachtens wieder beim amt. die beraterin hat mir die kopie in die hand gedrückt, mich nicht mal in ruhe lesen lassen, sondern gleich festgestellt, antrag abgelehnt und arbeitsfähig. die frage, ob ich gegen dieses gutachten einspruch einlegen kann wurde sofort verneint. wenn ich mir das gutachten durchlese, kann ich nur lachen. aussagen von mir wurden verdreht, beschwerden nicht zur kenntnis genommen usw. kann ich denn nun wirklich nichts dagegen unternehmen? meine freundin meinte gleich: dienstaufsichtsbeschwerde, da mich die beraterin nicht über meine rechte aufgeklärt hat. was kann ich denn nun unternehmen? und wenn ich schon keine umschulung bekomme, würde ich doch wenigstens berufsbegleitende weiterbildung mit ihk abschluss machen wollen, wie bekomme ich so etwas beim amt durch? ich bin total entsetzt, hatte bis jetzt nicht viel mit sowas zu tun. ein vermittlungsgutschein hat einen wert von mehreren tausend euro, die weiterbildung (wo fast sicher eine einstellung folgen würde) wäre fast billiger, is doch total schizophren!!!!

fragi
11.04.2008, 11:09
Hallo hexemab77,

zuersteinmal, wo hast du die Reha gestellt (deutsche Rentenversicherung?) und wann wurde dies abgelehnt? (Widerspruchsfrist 1 Monat).

Bei der BA ist das der Amtsärztliche Dienst, MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) heißt es nur bei der Krankenkasse!

Gegen das Gutachten des amtsärztlichen Dienst kannst du nicht in Widerspruch gehen, nur gegen evtl. Folgen daraus... das heißt du bewirbst dich auf nen Job nicht, weil dein Arzt z.b sagt du schaffst es nicht o.ä.

hexemab77
11.04.2008, 11:50
Hallo fragi,

vielen dank für die antwort. den antrag hab ich direkt bei meiner arbeitsberaterin gestellt, also beim amt. mir wurde gesagt, bei der rentenversicherung is dies erst möglich, wenn ich schon 15jahre eingezahlt habe. also müsste ich jetzt zu einem amb. vertragsarzt gehen und mir solche bescheinigungen holen? und das lassen die gelten? es ist ja auch eine auslegungfrage, bestimmte arbeitsplätze kämen für mich ja in arztpraxen in frage, z.b. anmeldung, telefon, verwaltung. aber das müsste man ja vorher klären und wer stellt mich ein, wenn er von diversen rückenschäden und anderen gesundheitl. problemen weiss? in meiner letzten praxis musste ich jeden tag ein schweres fahrrad hochwuchten, danach hatte ich dann meinen x-sten bandscheibenvorfall. wenn ich nun z.bsp. ihk weiterbildung zur fachwirtin machen würde, wäre das ja ein reiner verwaltungsberuf.

fragi
11.04.2008, 11:54
Hallo nochmal :),

Also der Weg den ich gehen würde, wäre in jedem Fall einen Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen, und zwar auf eine Rehamaßnahme.

Die 15 Jahre beziehen sich auf Leistungen zur Teilhabe, es gibt aber auch die "hintertür" dass du nach abgeschlossener Reha (soweit erforderlich) auch ohne die 15 Jahre Leistungen zur Teilhabe beantragen kannst!

Daher würde ich vorschlagen bei der Deutschen Rentenversicherung in jedem Fall eine Reha zu beantragen.

Ob du dich der BA zur Verfügung stellen kannst oder ob ggf. eine Krankschreibung erforderlich ist, sollte dein behandelnder Arzt entscheiden!

Marsleuchte
11.04.2008, 12:12
Also das mit den 15 Jahren ist mir neu, ich bin der Meinung das der Heini von der Rentenversicherung damals zu mir gesagt hat, das ein Rehaberater einem bis zur Altersrente zusteht. War allerdings nach eine Reha bei mir.
Ich gehe dann davon aus, das bei einer Bewilligung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben das gleiche zutrifft.
Allerdings nervt es immer die ALG II Träger, wie in meinem Fall, wenn man dann die Zuschläge für Behinderte beantragt und der Bescheid 5 Jahre alt ist. Da kommt man dann mit dem Argument das aufgrund von dem Alter die Bewilligung keine Bestandskraft mehr hat.

fragi
11.04.2008, 12:17
@ Marslicht:

schau mal hier rein:
§ 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__11.html)

Für Leistungen zur Teilhabe gibts den Eingang über die 15 Jahre Wartezeit oder Abs.2a! Das ist die Hintertür mit vorheriger Reha!

Marsleuchte
11.04.2008, 12:20
Aha danke Fragi, hatte mich jetzt mal interessiert mit den 15 Jahren.
Dann würde ich doch den Weg über die Reha wählen.

hexemab77
11.04.2008, 13:02
du meine güte, ich steh heut aufm schlauch:oops:. les nur reha reha:wut:... ihr meint ich solle erstmal eine reha beantragen, im sinne von kur, also zur besserung bzw. linderung der krankheiten und danach dann die umschulung?! wäre natürlich ne option, zumal mir das schon öfters nahegelegt wurde!

Marsleuchte
11.04.2008, 14:12
Na jetzt verwechselst Du was, eine Reha ist zur Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft da und wird vom Rententräger gezahlt, eine Kur wiederrum läuft über Deine Krankenkasse und ist zur Besserung und Linderung Deiner Krankheiten gedacht.
Kurz und knapp, es handelt sich hier um 2 paar Schuhe was allerdings immer in Verbindung und absprache mit Deinen Hausarzt läuft.
In meinem Fall, ich sage es mal so, habe ich gute Ärzte erwischt die das in die Wege geleitet hatten und auch die notwendigen Unterlagen gleich bei dem Antrag damals mit beigefügt hatten.
Mein Tipp, besprich Dich mit dem Arzt bei dem Du derzeit aktuell in Behandlung bist.
Was das Gutachten vom Amtsarzt angeht, ist dieses nur eine Empfehlung und Fragi hat Dir den richtigen Weg in seinen ersten Beitrag auf Dein Posting aufgezeichnet.
Was diese Ärzte angeht sind dieses keine Fachärzte und können Deinen Gesundheitszustand nur anhand Deiner vorgelegten Unterlagen einschätzen.
Was aber nicht bedeuten muß das Sie damit richtig liegen.