Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin (fast) 30, meine Eltern sollen Vermögen offen legen
hallo,
hab Anfang der Woche Antrag auf Fortzsahlung von ALG II gestellt.
Heute kam Post von der Stadt.
Darin heisst es:
---
damit abschließend über Ihren Antrag auf ALG II - Leistungen entschieden werden kann, sind noch folgene Unterlagen vorzulegen:
-Sämtliches Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern
-Sämtliche Ausgaben Ihrer Eltern
---
Hallo, ich werde am 1.8. 30, meine Eltern müssten doch eh nicht mehr für mich aufkommen, oder?
Ist für mich nur Schikane.
StephanK
14.07.2006, 14:56
:welcome: ArpO,
wohnst Du bei Deinem Eltern?
Dann kann die Stadt diese Auskünfte verlangen, denn in einem bestimmten Rahmen wird Elterneinkommen angerechnet, siehe hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23) bei "Haushaltsgemeinschaft".
Wohne zwar im Haus meiner Eltern, habe da einer EIGENE Wohnung, zahlte auch Miete (120E/50m² - also mit Sohnemann-Rabatt)
StephanK
14.07.2006, 17:13
Diese Fälle sind oft schwierig... Das geht so durch, wenn Du wirklich Deinen eigenen Haushalt führst, also letzten Endes so wohnst und lebst, wie Du es auch tätest, wenn Deine Vermieter fremde Menschen wären.
Wenn das so ist, solltest Du erläutern, dass trotz der gleichen Adresse keine Haushaltsgemeinschaft besteht, weil Du nämlich ... usw. Deswegen würdest Du die eine Haushaltsgemeinschaft voraussetzenden Fragen auch nicht beantworten und dies zudem gar nicht können, weil Du über die nötigen Informationen gar nicht verfügst.
Aber Deine Miete ist natürlich das, was man in der Wirtschaft eine "versteckte Subvention" nennt. Ein freundlicher Sachbearbeiter kann das einfach so abhaken und sich darüber freuen, dass der Stadt eine höhere Miete erspart bleibt. Ein weniger freundlicher kann sagen: Aha, die Differenz zu einer marktüblichen Miete rechne ich mal als Unterstützungsleistung und damit als Einkommen an.
Muss nicht, kann aber sein, dass es deswegen noch Papierkrieg gibt ... wart's ab! :?
selbst wenn meine eltern millionäre wären [1], aufkommen müssen sie ja nicht, da ich über 25 bin, oder?
[1]
vadder ist rentner seit 1.2.
mutter bekommt nix, war selbstständig und ist in "frührente" bekommt erst in 2 oder 3 jahren rente.
StephanK
16.07.2006, 21:55
selbst wenn meine eltern millionäre wären [1], aufkommen müssen sie ja nicht, da ich über 25 bin, oder?Falsch! Bei einer Haushaltsgemeinschaft wird das Elterneinkommen unabhängig von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflichten angerechnet.
Wenn es keine Haushaltsgemeinschaft gibt, können die Eltern dennoch im Rahmen des bürgerlichen Rechts herangezogen werde - und der bürgerlichrechtliche Unterhaltsanspruch besteht lebenslang, allerdings mit sehr viel großzügigeren Grenzen hinsichtlich dessen, was die Eltern für sich selbst beanspruchen dürfen. Allerdings kannst und solltest Du gegenüber dem Alg II-Träger erklären, dass Du Unterhaltsansprüche gegen Deine Eltern nicht geltend machst.
[quote=ArpO] Allerdings kannst und solltest Du gegenüber dem Alg II-Träger erklären, dass Du Unterhaltsansprüche gegen Deine Eltern nicht geltend machst.
Formlos, oder gibts hier Vordrucke dafür?
Wenn ich das jetzt abgebe, dürfen die Daten (Vermögen) meiner Eltern dann noch erhoben werden?
StephanK
18.07.2006, 08:05
Es gibt keine Vordrucke dafür. Das ist auch nicht nötig für den schlichten Satz "Ich mache keine Unterhaltsansprüche gegen meine Eltern, Herrn A.B. und Frau C.D. geltend." Eine solche Erklärung ist aber nur in dem Fall sinnvoll, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht (denn bei einer Haushaltsgemeinschaft kräht kein Hahn danach), und mir scheint, dass diese Frage noch nicht geklärt ist. Deswegen dürfte es sinnvoll sein, wenn das Hauptaugenmerk auf die Frage "Haushaltsgemeinschaft ja oder nein" gelegt wird.
Auch nach Abgabe einer solchen Erklärung kann die ARGE sich für das Einkommen Deiner Eltern interessieren, muss aber unmittelbar an diese selbst herantreten.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.