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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was verlängert ALG I ??


Gabi_67
26.06.2005, 12:20
Hallo zusammen,

ich glaube, ich habe mal wieder die Ar....karte gezogen.

Hatte mich entschlossen, mich vor Ablauf von ALG I selbständig zu machen, um an das Überbrückungsgeld für ein halbes Jahr zu kommen.

Mit viel Hilfe aus dem Forum bzw. eines Users habe ich auch mein Firmenkonzept ziemlich in Gang gebracht (ist noch nicht ganz fertig).

Nun zu dem Sachverhalt:

arbeitslos ab 1.04.04, also ALG I bis 30.03.05 oder so in dem Rahmen

durch Herzinfarkt letztes Jahr ziemlich lange krank und auf REHA

Jetzt fragt mich nicht, woher ich das damals hatte, aber durch Krankheit soll sich die Anspruchsdauer für ALG I entsprechend verlängern.
Das war eigentlich auch so: Durch Krankenhausaufenthalt, REHA und Krankmeldungen endet laut Bescheid mein ALG I am 20.06.05.

So weit so gut. Ich war jetzt allerdings nocheinmal für drei Wochen krankgeschrieben. Ich ging also weiter davon aus, daß diese drei Wochen auf den 20.06.05 aufgerechnet wird. Bei einem Besuch bei meiner Beraterin machte ich darauf auch aufmerksam. Sie bestätigte mir beiläufig meine Bemerkung, daß ich im Moment wieder krankgemeldet bin und sich deshalb das ALG I über den 20.06.05 hinaus verlängern wird.

Und nun.....holla die Waldfee...... kam am Samstag ein Schreiben von der AA, daß mein ALG I zum 20.06.05 eingestellt ist. Auf meinem Konto habe ich auch schon die Endabrechnung zum 20.06.05 erhalten.

Mich hat erstmal der Schlag getroffen: Kein ALG I über den 20.06.05; kein Überbrückungsgeld, da Firma noch nicht gegründet; kein ALG II ab 21.06.05, da noch kein Antrag gestellt.

Ich hoffe natürlich, daß es sich hier um ein Versehen handelt. Trotzdem wollte ich mal hier fragen, ob mir jemand nähere Auskünfte darüber geben kann, damit a) der Sonntag nicht im Suff endet und b) ich Argumente für ein Gespräch mit der AA am Monag habe.

Vielen Dank im voraus...........

FXS64
26.06.2005, 14:19
Ach du Scheisse, das ist ja nun doof gelaufen würde ich sagen. Außer, dass du einfach zu spät bist kann ich nichts sagen. Red halt mit dem AA, aber ob da was geht ... hartnäckig bleiben und nach Strohhalmen klammern. Viel Glück.

Frage: Warum hast du bis zum letzten Tag gewartet ?? Ich habe mir auch einen Stichtag gestellt, aber der ist 2 Monate vor Ablauf - nicht das mir das so passiert wie dir.

Gabi_67
26.06.2005, 16:33
Danke für die aufmunternden Worte...........:akkordeon:

Bestimmt hab ichs nicht auf den letzten Drücker gemacht. Habe ja normalerweise noch drei Wochen Zeit, wenn Du es richtig gelesen hast.
Mein Stichtag ist der 01.07.05 (20.06.05 + ca.drei Wochen = 17.07.05...ergo: 1.07.05 bis 17.07.05 = 16 Tage, ich denke Zeit genug, oder?)

Zur eigentlichen Frage noch jemand ne Antwort?

Betroffener
26.06.2005, 17:59
Hallo Gabi_67.

ich glaube, hier muss ich Dich enttäuschen.

Die Reha-Geschichte ist ein anderes Thema, aber normale Unpässlichkeiten per Krankschreibung verlängern nach meinem Kenntnisstand nicht den ALG I Bezug. Du hast ja auch während der Krankschreibung mit Sicherheit auch keine Leistungspause gehabt wie wahrscheinlich bei der Reha.

In einem früheren Posting hattest Du geschrieben, daß Du mit Deinem Amt über das ganze Thema Selbständigkeit schon gesprichen hattest und die da auch einen Vermerk in Deiner Akte bzw. in der EDV gemacht hatte.

Jetzt bleibt nur die Chance, dass Du die Verzögerung auf die Krankheit schieben kannst, um Wiedereinsetzung in den vorherigen (terminlichen) Stand bittest und die Sachbearbeiterin aus treuherzigen Hundeaugen lieb anschaust, ob sich da noch was dran drehen lässt aufgrund Deiner vorherigen und vermerkten Ankündigung.

Ansonsten ist Gabi_67 raus aus dem Spiel und kann das gleiche mit dem erheblich niedrigeren Einstiegsgeld auf ALG II Basis wieder von vorne beginnen.

Ich hatte mich schon gewundert, dass keine Fragen mehr aus Deiner Ecke kamen.

Gabi_67
27.06.2005, 12:23
sooooo, Telefonmaranthon am frühen Montagmorgen......hier "kurz" zur Info für alle Interessierten:

erster Anruf beim Service-Center: nix da, da eben kein Anspruch mehr auf ALG I. Ich soll mich an die Arbeitsgemeinschaft wenden, um ALG II zu beantragen........sie wollte mir die Tel-Nummer geben, ich habe aber um Rückruf meiner Sachbearbeiterin gebeten.

Zwischenzeitlich in den Merkblättern der AA gestöbert und auf folgenden Text gestoßen:

Förderungsfähiger Personenkreis: Überbrückungsgeld wird gezahlt, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ....... Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III bezogen haben oder einen Anspruch darauf hätten.

Erstmal aufgeatmet und prompt nach 20 Minuten der Anruf einer Sachbearbeiterin:

der enge zeitliche Zusammenhang ist mit einem Monat definiert, d.h.

Anspruch auf ALG I bis zum 20.06.05 + ein Monat = 19.07.05, d.h. ich kann mich z.B. zum 01.07.05 (wie geplant) selbstständig machen und habe Anspruch auf Überbrückungsgeld :laola:

Aber: Ich muß mich umgehend wieder arbeitslos melden, obwohl ich keinen Anspruch mehr habe, aber der Antrag ist maßgebend für die Gewährung des ÜG.
Glück für mich (laut Aussage der AA) ist die Tatsache, daß ich während des Ablaufs des ALG I (also 20.06.05) krankgeschrieben war.

Toll für mich: Ich bekomme aufgrund dieser Tatsache vom 21.06.05 ab Krankengeld bis zur Beendigung meiner Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zur Selbstständigmachung (einen Termin beim Arzt hab ich schon......), obwohl ich keine 6 Wochen krankgeschrieben war (man lernt echt nie aus).

O.K. ich habe dadurch keinen Tag mehr vom ALG I aufgespart, aber ich denke, daß es hierdurch nicht zu Schwierigkeiten kommen soll, sollte ich die Selbstständigkeit wieder aufgegeben.

Und wenn doch, kann ich mit der jetzigen Lösung durchaus zufrieden sein.

Der Tag ist auf jeden Fall mal gerettet......... Was es alles in Deutschland gibt....unglaublich.

@ Betroffener
Du kannst davon ausgehen, daß die Fragen jetzt wieder sprudeln werden, nicht daß ich kein Bock mehr dazu gehabt hätte, aber ich war wirklich krankheitsbedingt am Boden.

Bis denn und nen schönen Tag :D

holly
29.06.2005, 13:22
Hallo Zusammen,

gut das ich hier in diesem Forum eingetreten bin! Mir geht es ähnlich. Zum 12.09. beginne ich eine Umschulung von der LVA Mein Arbeitslosengeld läuft aber zum 40.07. aus. Ich dachte ebenso mit Krankheit den Anspruch auf ALG I zu verlängern. Is nix! Habe aber mal bei der REHA was vernommen von Übergangsgelder. Denn ich wollte nicht in HARTZ IV rutschen. Doch bisher keine Infos oder Aussagen durch die AA Berater. Oder wie verhält sich es mit dem Krankengeld in
HARTZ IV? Vielleicht könnt Ihr netten User mir da weiter helfen.

Bis dann und einen netten Tag :D