Gabi_67
26.06.2005, 12:20
Hallo zusammen,
ich glaube, ich habe mal wieder die Ar....karte gezogen.
Hatte mich entschlossen, mich vor Ablauf von ALG I selbständig zu machen, um an das Überbrückungsgeld für ein halbes Jahr zu kommen.
Mit viel Hilfe aus dem Forum bzw. eines Users habe ich auch mein Firmenkonzept ziemlich in Gang gebracht (ist noch nicht ganz fertig).
Nun zu dem Sachverhalt:
arbeitslos ab 1.04.04, also ALG I bis 30.03.05 oder so in dem Rahmen
durch Herzinfarkt letztes Jahr ziemlich lange krank und auf REHA
Jetzt fragt mich nicht, woher ich das damals hatte, aber durch Krankheit soll sich die Anspruchsdauer für ALG I entsprechend verlängern.
Das war eigentlich auch so: Durch Krankenhausaufenthalt, REHA und Krankmeldungen endet laut Bescheid mein ALG I am 20.06.05.
So weit so gut. Ich war jetzt allerdings nocheinmal für drei Wochen krankgeschrieben. Ich ging also weiter davon aus, daß diese drei Wochen auf den 20.06.05 aufgerechnet wird. Bei einem Besuch bei meiner Beraterin machte ich darauf auch aufmerksam. Sie bestätigte mir beiläufig meine Bemerkung, daß ich im Moment wieder krankgemeldet bin und sich deshalb das ALG I über den 20.06.05 hinaus verlängern wird.
Und nun.....holla die Waldfee...... kam am Samstag ein Schreiben von der AA, daß mein ALG I zum 20.06.05 eingestellt ist. Auf meinem Konto habe ich auch schon die Endabrechnung zum 20.06.05 erhalten.
Mich hat erstmal der Schlag getroffen: Kein ALG I über den 20.06.05; kein Überbrückungsgeld, da Firma noch nicht gegründet; kein ALG II ab 21.06.05, da noch kein Antrag gestellt.
Ich hoffe natürlich, daß es sich hier um ein Versehen handelt. Trotzdem wollte ich mal hier fragen, ob mir jemand nähere Auskünfte darüber geben kann, damit a) der Sonntag nicht im Suff endet und b) ich Argumente für ein Gespräch mit der AA am Monag habe.
Vielen Dank im voraus...........
ich glaube, ich habe mal wieder die Ar....karte gezogen.
Hatte mich entschlossen, mich vor Ablauf von ALG I selbständig zu machen, um an das Überbrückungsgeld für ein halbes Jahr zu kommen.
Mit viel Hilfe aus dem Forum bzw. eines Users habe ich auch mein Firmenkonzept ziemlich in Gang gebracht (ist noch nicht ganz fertig).
Nun zu dem Sachverhalt:
arbeitslos ab 1.04.04, also ALG I bis 30.03.05 oder so in dem Rahmen
durch Herzinfarkt letztes Jahr ziemlich lange krank und auf REHA
Jetzt fragt mich nicht, woher ich das damals hatte, aber durch Krankheit soll sich die Anspruchsdauer für ALG I entsprechend verlängern.
Das war eigentlich auch so: Durch Krankenhausaufenthalt, REHA und Krankmeldungen endet laut Bescheid mein ALG I am 20.06.05.
So weit so gut. Ich war jetzt allerdings nocheinmal für drei Wochen krankgeschrieben. Ich ging also weiter davon aus, daß diese drei Wochen auf den 20.06.05 aufgerechnet wird. Bei einem Besuch bei meiner Beraterin machte ich darauf auch aufmerksam. Sie bestätigte mir beiläufig meine Bemerkung, daß ich im Moment wieder krankgemeldet bin und sich deshalb das ALG I über den 20.06.05 hinaus verlängern wird.
Und nun.....holla die Waldfee...... kam am Samstag ein Schreiben von der AA, daß mein ALG I zum 20.06.05 eingestellt ist. Auf meinem Konto habe ich auch schon die Endabrechnung zum 20.06.05 erhalten.
Mich hat erstmal der Schlag getroffen: Kein ALG I über den 20.06.05; kein Überbrückungsgeld, da Firma noch nicht gegründet; kein ALG II ab 21.06.05, da noch kein Antrag gestellt.
Ich hoffe natürlich, daß es sich hier um ein Versehen handelt. Trotzdem wollte ich mal hier fragen, ob mir jemand nähere Auskünfte darüber geben kann, damit a) der Sonntag nicht im Suff endet und b) ich Argumente für ein Gespräch mit der AA am Monag habe.
Vielen Dank im voraus...........