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Argentinier
14.04.2008, 09:06
Abmahnwahn per Gesetz eingeschraenkt: Maximal 100 Euro pro Abmahnung

Im Bundestag wurde nun ein Gesetz verabschiedet, dass es den Abmahn-Abzockern kuenftig schwer machen wird. Eine einfache Urheberrechtsverletzung darf nun mit nur noch maximal 100 Euro abgemahnt werden. Dies gilt jedoch nur fuer die erste Abmahnung.

Dazu zaehlt die Veroeffentlichung eines Songtextes auf einer Fanpage oder ein Stadtplan-Ausschnitt zur Wegbeschreibung. Auch ein geschuetztes Foto, das zur Verschoenerung einer eBay-Auktion verwendet wird, darf maximal mit 100 Euro abgemahnt werden.

Bisher verlangten Anwaehlte fuer solche einfachen Vergehen mehrere hundert Euro fuer einen Mahnbrief. Das eingenommene Geld behielten in der Regel die Anwaelte und es ging nicht an die Rechteinhaber.
Urspruenglich wurde ein Grenze von 50 Euro festgelegt, die man nun auf 100 Euro erhoehte.

Webreporter: Chriz82
aus SHORTLETTER NEWS
Damit wird das Interesse unserer JURISTEN hoffentluch schwinden!!!