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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei der Arge Recht erhalten - bekomme ich Rückzahlungen?


elko61
14.07.2006, 18:50
Hallo,

ich habe nach einigen persönlichen Gesprächen mit dem Argemitarbeiter (seit über vier Jahren!!) nun schriftlich Widerspruch eingelegt und Recht bekommen.
Es ging um meine Übungsleiterpauschale, welche ich in unserem Turnverein erhalte ( 1800 € / Jahr).
Seit Jahren erzählte mir mein Argemitarbeiter, daß dieser Betrag NICHT anrechnungsfrei sei.
Nun, nach dem schriftlichen Widerspruch habe ich dann doch Recht bekommen.

Nun meine Frage:
Kann ich in irgeneiner Weise eine Rückzahlung verlangen?

Immerhin hat man mir ja die vier Jahre über das Geld angerechnet.
Ich habe immer wieder Gerichtsurteile und SGB Einträge vorgelegt, aber er wollte davon nichts wissen.

StephanK
14.07.2006, 19:57
Schön, dass nun doch endlich Vernunft eingekehrt ist!
Geld für zurückliegende Zeiträume gibt es aber leider nur, wenn Widerspruch eingelegt wurde und entweder über den Widerspruch nicht entschieden, die Sache also noch "offen" ist oder wenn Du deswegen das Sozialgericht angerufen hast. Ansonsten ist da leider "der Deckel drauf".

elko61
14.07.2006, 20:29
Hallo StephanK!

Herzlichen Dank für die aussagekräftige und schnelle Antwort!

Dann werde ich ´mal schnell telefonieren -- denn entschieden ist ja noch nichts (schriftlich), habe nur eine mündliche Zusage.

StephanK
14.07.2006, 22:08
Vielleicht habe ich mich ein bisschen dusselig ausgedrückt, deswegen vorsichtshalber noch mal genauer oder anders formuliert:
Alg II wird ja immer nur für bestimmte, meistens relativ kurze, Zeiträume bewilligt. Der Widerspruch gilt dann auch immer nur für den jeweils laufenden Bewilligungszeitraum; auch wenn Du jetzt mit dem Widerspruch durchgedrungen bist, bedeutet das leider nicht, dass es eine Nachzahlung für vorangegangene Bewilligungszeiträume gibt, in denen wohl auch schon zu Unrecht angerechnet, aber eben kein Widerspruch eingelegt worden war.
Dies nur, damit keine falschen Hoffnungen aufkommen... :?