Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beauftragung Dritter - nur Zeitarbeitsangebote?
paul20001
13.04.2008, 12:14
hallo leute,
bei wieviel zeitarbeitsfirmen muss man sich bewerben?
gibt es da eine genaue zahl oder vorgabe durch das gesetz?
gruss paul
bei wieviel zeitarbeitsfirmen muss man sich bewerben?
gibt es da eine genaue zahl oder vorgabe durch das gesetz? Nein, eine Vorgabe kann es da nicht geben. Hat es einen Grund, warum du diese Frage stellst?
Jedes Angebot, was dich in Arbeit bringt, ist erstmal zulässig. Maximal kann die Zumutbarkeit eine Rolle spielen. Das es vielleicht mal vorrangig Zeitarbeitsfirmen sind, liegt einfach darin, dass dieser Bereich boomt.
Auch solltest du bedenken, warum sollte es ausgerechnet bei ZAF's eine gesetzliche Vorgabe geben. Wenn du Verkäufer bist, steht auch nirgends das du nur max. 8 Bewerbungen für einen Bürojob schreiben darfst. Für den Gesetzgeber sind ZAF nichts anderes als andere Arbeitsstellen auch. Wenn du das (verständlicherweise) etwas anders siehst, ist das deine persönlich Einschätzung.
paul20001
13.04.2008, 18:57
also, das arbeitsamt schickt mich zu einen privaten vermittler.
der schickt mich zu einer zeitarbeitsfirma zur bewerbung.
einen monat später wieder zu einer anderen zeitarbeitsfirma.
nun ruft mich eine dritte zeitarbeitsfirma an, um mit mir einen vorstellungstermin zu vereinbaren...
muss man darauf ein gehen?
gruss paul
also, das arbeitsamt schickt mich zu einen privaten vermittler. Da müsste man jetzt wissen, was du darunter verstehst.
Wenn du von der Agentur einen Vermittlungsgutschein in die Hand bekommen hast, mit der Aufforderung dir einen privaten Arbeitsvermittler zu suchen, dann sind die Vorschläge keine der Agentur. Arbeitsvermittler kannst du dir ja suchen so viele du willst, der der dich erfolgreich vermittelt, bekommt dann das Geld vom Vermittlungsgutschein.
Wie und wohin er dich vermitteln soll, ist eine Vereinbarung zwischen dir und ihm. Lehnst du eins dieser Angebote von ihm ab, kann man dich nicht mit einer Sperrzeit belegen.
Eine Sperrzeit wäre hier nur möglich, wenn die Aufforderung dir einen privaten Arbeitsvermittler zu suchen in der Eingliederungsvereinbarung steht und du dir keinen gesucht hast, also dieser vereinbarten Pflicht nicht nachkommst. Dessen Angebote anzunehmen, ist aber nicht Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung.
Jede Sperrzeit kann nur verhängt werden, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit einer Rechtsfolgebelehrung steht.
Wurde durch die Agentur aber ein konkreter Dritter direkt mit der Vermittlung beauftragt, liegt die Sache eventuell etwas anders. Dazu müsste man wissen, was in der zugrundeliegenden Eingliederungsvereinbarung steht und welche Sachen du noch weiter unterschrieben hast.
paul20001
14.04.2008, 11:57
hallo restart,
der vermittler wurde mir vom arbeitsamt genannt....
und vermittlungsschein gab es auch keinen.
trotzdem denke ich, der bekommt geld vom AA, weil eine abtretungserklärung gab.
gruss paul
Ich hab mal in meinem vorherigen Beitrag, die Begriffe geändert, da es ja um ALG I geht. :)
der vermittler wurde mir vom arbeitsamt genannt....
Was bedeutet denn "genannt"?
Hast du dazu etwas unterschrieben?
Gab es eine Eingliederungsvereinbarung?
Gab es eine Rechtsfolgebelehrung?
Ohne genauer über die Zusammenhänge bescheid zu wissen, kann man hier nichts raten oder es führt zu Fehlern die du dann ausbaden musst.
paul20001
14.04.2008, 14:20
hallo restart,
anbei das schreiben vom AA...
Zuweisung zu einem mit der Vermittlung beauftragten Driften nach§ 37 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IlI)
Sehr geehrter Herr xxx
die Agentur für Arbeit kann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen.
Zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung weise ich Sie dieser Leistung zu.
Mit der Durchführung ist beauftragt:
Beauftragter Dritten xxxxx
Ort der Leistungserbringung: xxxxx / xxxxxxxx
Leistungsart: Beauftragung mit Teilaufgaben der Vermittlung
Zuweisungsdauer: xxxxx 2008 - xxxxx 2008 -
Mafnahmenummer: xxxxx
Bitte melden Sie sich bis spätestens xxxxx.08 bei xxxxx an.
Ihnen ist bekannt, dass Sie zur Beendigung Ihrer Beschäftigungslosigkeit selbst iniativ alle Ihnen verfügbaren Moglichkeiten nutzen müssen. Eigene Bemühungen, die über die Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsdienste der Agentur fur Arbeit hinausgehen müssen, sind zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bzw. Teilarbeitslosengeld. Zu den eigenen Bemühungen für eine berufliche Integration gehört auch die aktive Teilnahme an der oben genannten Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 119 Abs 4 Nir 2 SGB IN).
Ihre Mitwirkungspflichten erstrecken sich insoweit auf die Annahme des Angebotes der Zuweisung zum beauftragten Dritten, sowie auf die Aktivitäten die der beauftragte Dritte im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Eingliederung von Ihnen fordert.
gruss paul
Jetzt wird es klarer, danke.
Richtig ist die Agentur kann laut § 37 Abs. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37.html) Dritte beauftragen, wenn:(1) 1Die Agentur für Arbeit kann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen. 2Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch die berufliche Eingliederung erleichtert werden kann. 3Die Agentur für Arbeit kann dem beauftragten Dritten Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende zuweisen, wenn diese der Zuweisung nicht aus wichtigem Grund widersprechen. 4Der Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende ist über das Widerspruchsrecht zu belehren. Also muss die Beauftragung erstmal Sinn machen und du musst damit einverstanden sein. Ein mögliches Gegenargument kann sein, dass man der Entlassung der Agentur aus ihrer Vermitlungspflicht und auch das man gegen die Weitergabe von persönlichen Daten an dritte (datenschutz) nicht zustimmt.
Was aus dem Schreiben nicht hervorgeht, welche Pflichten du hast, also der Umfang. Je nachdem was du vielleicht bei der Firma unterschrieben hast (kann ich nicht einschätzen), bist du nur dazu verpflichtet die Firma aufzusuchen. Das du jedes Angebot auch annehmen musst, geht daraus nicht hervor.
Es steht dir ja zu, dich mit der Firma darüber zu verständigen, welche Art von Angeboten für dich geeignet sind. Demnach könntest du auch bestimmte Angebote ausschließen. Eine Sperrzeit der Agentur kann dir nur dann drohen, wenn es zu einem bestimmten Angebot oder zu einer von dir unterzeichneten Selbstverpflichtung eine Rechtsfolgebelehrung gibt. Ohne diese kann die Agentur nichts sperren.
So wie also es aus der jetzigen Sicht aussieht (vorausgesetzt du hast nichts anderes unterzeichnet oder vergessen zu erwähnen), kannst du jedes Angebot der Firma annehmen oder ablehnen, ohne Folgen befürchten zu müssen.
Jede mögliche Sperrzeit geht nur auf der Grundlage einer Rechtsfolgebelehrung, die mit einem konkreten Verstoß im direkten Zusammenhang stehen muss.
paul20001
14.04.2008, 16:13
ja und dann noch eine abtretungserklärung, das ich keine ansprüche an das AA erhebe, unterschrieben...
gruss paul
ja und dann noch eine abtretungserklärung, das ich keine ansprüche an das AA erhebe, unterschrieben...
gruss paul Gut die ist dafür, dass die Firma dann bei Erfolg Geld von der Agentur bekommt.
Und sonst keinen Vertrag oder sowas, was deine Pflichten oder sowas regelt?
Das ist aber schon etwas komisch. :confused:
paul20001
14.04.2008, 18:27
weiss es eigentlich nicht mehr so genau...
da werden ein "haufen" papiere zum unterschreiben über den tisch geschoben....
unterschrift und weg sind sie...
;-( paul
weiss es eigentlich nicht mehr so genau...
da werden ein "haufen" papiere zum unterschreiben über den tisch Dann kannst du dich nur in die Spur machen und dir Kopien der Unterschriebenen Sachen besorgen. Du hast immer das Recht, Kopien zu verlangen.
Frag auch gezielt nach, ob da was für die Agentur dabei war und wenn ja hol dir da auch ne Kopie.
paul20001
15.04.2008, 12:45
hallo restart,
vielen dank für deine hilfe..... ;-)
gruss paul
paul20001
18.04.2008, 11:57
hallo restart,
muss man eigentlich dann noch vermittlungsvorschläge, vom arbeitsamt, zu anderen zeitarbeitsfirmen, trotz abtretungserkärung, wahrnehmen?
gruss paul
muss man eigentlich dann noch vermittlungsvorschläge, vom arbeitsamt, zu anderen zeitarbeitsfirmen, trotz abtretungserkärung, wahrnehmen? Die Abtretungserklärung regelt nur das finanzielle zwischen Agentur-Dir-Firma X bzw. dann Agentur-Firma.
Die Agentur wird dadurch nicht aus ihrer aus ihr Vermittlungsauftrag entlassen, der Auftrag beleibt immer vorrangig bei ihr. Sie hat nur eine Firma zur Unterstützung hinzugezogen.
Angebote der Agentur musst du immer annehmen, wenn sie mit Rechtsfolgebelehrung sind. Es sei denn du kannst einen wichtigen Grund nachweisen, warum das nicht zumutbar ist.
paul20001
18.04.2008, 16:55
Hallo Restart,
Danke...;-)
gruss paul
paul20001
19.04.2008, 11:13
Hallo Restart,
wo endet das eigentlich?
Hier in Bruchsal gibt es ca.15 Zeitarbeitsfirmen.
Jetzt will man mich auch noch nach Karlsruhe (Entfernung 20km) an eine neue Zeitarbeitsfirma verschachern...
gruss paul
wo endet das eigentlich? Du dürftest ja bundesweit vermittelbar sein, also endet es max. an der Grenze von Deutschland. Wenn die Maßnahme zeitlich begrenzt ist, dann erst mit Ablauf der Zeit.
Wenn man nicht alle Unterlagen kennt, die dir vorgelegt wurden und du auch unterschrieben hast, ist es schwer zu beurteilen, welche Möglichkeiten du hast. Man sollte nie etwas einfach so unterschreiben und schon gar nicht ohne eine Kopie in der Hand zu haben.
Versuch an alle Unterlagen zu kommen und geh damit am Besten zu einer Beratungsstelle (kostenlos und von der Agentur und ARGE unabhängig) vor Ort. Die kann die sichten und dich ggf. gezielt beraten. Möglichkeiten zu jonglieren gibt es meist, aber eben nur wenn man alle Zusammenhänge kennt.
paul20001
19.04.2008, 17:38
"bundesweit vermittelbar".....
die können mich mal......
gruss paul
paul20001
23.04.2008, 11:15
so war gestern wieder bei meinen "privaten vermittler", vom AA beauftragt, mir bei der arbeittsuche zu helfen.
gestern hat er mich zur dritten zeitarbeitsfirma geschickt.
ist das normal?
keine richtigen jobangebote, nur zeitarbeit.....
kann man das verweigern?
das AA hat mich davor, zu einer zeitarbeitsfirma ca. 20km entfernt geschickt....
wer hat ähnliche erfahrungengemacht.....
gruss paul
Naja private Arbeitsvermittler sind bei Einführung wie Pilze ausm Sand geschossen, Du erwartest doch nicht etwa, dass die Dir den Superjob vermitteln, oder ?
Der schnellst möglichste Weg Dich wieder vom Hals zu bekommen und die Prämie einzusacken sind eben nun mal die Zeitarbeitsklitschen ;-)
Gibt aber auch noch welche die noch "schlauer" sind, Beispiel aus meiner Heimat:
Freundin des Geschäftsführers eines Sicherheitsunternehmens hat sich damals als private Arbeitsvermittlerin selbständig gemacht und rate mal, wohin die "Opfer" vermittelt wurden ?
Im Prinzip hat unser Staat damals die legale Eier legende Wollmilchsau für solche Leutchen erfunden.
paul20001,
auch Zeitarbeitsangebote sind richtige Jobangebote, auch wenn wir das vielleicht anders sehen. In manchen Bereihen ist es die einzige Möglichkeit überhaupt noch in Arbeit zu kommen. Leider greift dieses System immer mehr um sich.
Der Vermittler ist ja dein Ansprechpartner und dann solltest du mit ihm reden können, in welcher Art und Umfang die Vermittlung laufen sollte. Reden kostet nichts.
Ob Sperrzeiten überhaupt möglich sind, kann man nur beurteilen, wenn die ganzen unterschriebenen Unterlagen bekannt sind.
Du kannst dich aber auch gern mit § 121 SGB III – Zumutbare Beschäftigung (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html) auseinandersetzen, ggf. fallen einige Angebote dabei schon raus.
P.S. Das doppelte posten von Beiträgen ist nicht notwendig und verstößt gegen die Regeln dieses Forums. Der andere Beitrag wurde daher gelöscht.
paul20001
23.04.2008, 18:22
"Leider greift dieses System immer mehr um sich."
Traurig !!!
"Quo vadis Deutschland"
paul
paul20001
09.05.2008, 11:31
hallo leute,
muss man eigentlich als "zeitarbeiter" überstunden machen oder kann man auf die vereinbarte arbeitszeit von 40 h die woche "pochen"?
gruss paul
muss man eigentlich als "zeitarbeiter" überstunden machen oder kann man auf die vereinbarte arbeitszeit von 40 h die woche "pochen"? Der Sinn der Zeitarbeit liegt eigentlich darin, dich an der Stelle solange wie nötig einzusetzen, wo du gebraucht wirst. Überstunden werden angesammelt und dienen meist dazu, dich in auftragsschwachen Zeiten über Wasser zu halten. Aber auch dass sollte vertraglich eindeutig geregelt sein.
Im Übrigen kann man in jedem Job Überstunden von dir bei Bedarf verlangen, die dann gesondert zu Vergüten oder abzubummeln sind.
Hallo,
Du kannst dir ja mal diesen bericht durchlesen von mir und meinen erfahrungen mit zeitarbeitsfirmen oder Personaldienstleister sowie den Privaten Arbeitsvermittlern.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=82406&highlight=private+arbeitsvermittler
Es muss dringents Gesetze her die solches vorgehen konsequent verbieten (Das Arbeitsvermittler dich wirklich in Firmen und nicht zu den Zuhälterns - Dienstleistern schicken oder Gerechten Mindestlohn der ab 9€ die stunde beginnt...und nicht wie derzeit besprochen bei 6,50€...und so weiter!)
Es ist aber auch ein Armutszeugniss der Betriebsräten und Gewerkschaften das diese art von Outsourcing nicht nur den Mittelstand zertört, sonderen auch die suverinität der BR / Gewerkschaften in sachen Tariflohn.
Ich sehe nur noch solche "Zuhälter" (zu 99%) der rest sind Firmen die dich zwar selber einstellen...aber im Grunde für den gleichen Lohn!
Gruß
Stefan
paul20001
15.05.2008, 11:52
hallo leute,
was schreibt der gesetzgeber vor, bezüglich der überstunden?
wie hoch ist die gesetzliche stundenzahl der arbeitsstunden?
wenn der vertrag mit einer zeitarbeitsfirma eine stunden woche von 40 stunden vorsieht und man wird in eine
firma verliehen, die seit monaten oder jahren von 6,00uhr bis 16,30uhr arbeitet, die 40h also weit übersteigt, ist
das rechtens oder kann man die überstunden verweigern?
ich denke, daß sind keine überstunden mehr, sondern eine illegale anhebung der wochenarbeitszeit.
gruss paul
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