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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weniger ALG II wenn man im Krankenhaus ist.


Marsleuchte
14.04.2008, 15:04
Hallo zusammen, habe gerade folgenden Beitrag gefunden, aber die Weiterleitung zum lesen funktioniert nicht, kennt sich jemand damit aus?
Wird auch Geld abgezogen bei einen Klinikaufenthalt von ca 4 - 5 Tagen?

Hartz-IV-Empfängern wird bei längeren Klinik- und Kuraufenthalten auch in Zukunft Geld gekürzt.
Das sieht eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vor, die zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt.
Ein Antrag der Linksfraktion, diese rückgängig zu machen und Kürzungen bei stationären Aufenthalten auszuschließen,
scheiterte am Donnerstagabend im Bundestag.

Neben der Linksfraktion stimmten nur die Grünen für einen Stopp der Regelung, die allerdings für Betroffene sogar Verbesserungen
gegenüber der bisherigen Regelung enthält.

restart
14.04.2008, 15:51
Probier mal den hier:
Weniger ALG-II bei Klinikaufenthalten (http://www.netzeitung.de/deutschland/844970.html)

Marsleuchte
14.04.2008, 15:54
Dankeschön, jetzt geht es!!!

Also wenn ich das richtig lese, wird ein Abzug gemacht wenn jemand ca 4 Tage im KH ist?

restart
14.04.2008, 16:44
Ja, dass verstehe ich so, ca. 4€ pro Tag max. 21 Tage im Jahr (bis 83€).

Aber ich hab mich mit dem Thema leider nicht so sehr beschäftigt.

fragi
14.04.2008, 17:02
Darf ich auf die Faq verweisen? :)

Ich muss in's Krankenhaus. Wird mein Alg II dann gekürzt? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_krankenhausaufenthalt)

restart
14.04.2008, 17:15
Danke für den Hinweis fragi, wusste gar nicht, das wir da einen FAQ haben. :)

Aber das stellt mein Verständnis wieder voll auf den Kopf. Wenn ich zwei Monate im Krankenhaus bin, werden jeden Monat 83,28€ abgezogen. Und zusätzlich darf ich noch 10€ Zuzahlung zahlen, zwar begrenz auf meinen Zuzahlungsbetrag (1% oder 2% pro Jahr) aber immerhin.

Da zahl ich also rechnerisch 14,05€ die ersten Tage! Echt toll, auch eine Krankheit muss man sich erstmal leisten könne.

Mal sehen wo das noch endet. :wut:

Marsleuchte
14.04.2008, 18:11
Obwohl da eine Pasage ist wo ich es anderst verstehe.

Neu eingeführt wird nämlich eine Bagatellgrenze: Nur wenn ein Betroffener länger als drei Wochen im Krankenhaus liegt, fällt er nicht mehr unter diese und ihm wird Geld von seinem Hartz-IV-Satz abgezogen.

Also ich würde hier sagen, das man erst Abzüge bekommt, wenn es über diese 3 Wochen geht.

Wiederum ist da ein anderer Absatz wo man es anderst verstehen kann:
Hartz-IV-Empfängern wird demnach während eines stationären Aufenthalts anteilig das Geld abgezogen, das im Regelsatz für Verpflegung vorgesehen ist. Berechnet werden 35 Prozent von 347 Euro monatlich. Zur Begründung heißt es, das Essen im Krankenhaus sei eine Sachleistung, die angerechnet werden müsse: «Andernfalls würde es durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zu einer Einkommensverbesserung kommen», so der Parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium, Klaus Brandner. Die Bagatellgrenze liegt bei 83 Euro

restart
14.04.2008, 18:40
Ich übersetzte das mal:

Abgezogen wurde und wird immer 4,05€ pro Tag. Wenn du aber über drei Wochen (20 Tage warum auch immer) in der Klink bist, greift die neu eingeführte Bagatellgrenze von 83,28€.

Betroffener
14.04.2008, 19:23
@Marslicht,

da werden Sie geholfen :engel:
Vorsicht Satire! Kürzung der Regelleistung bei Krankenhausaufenthalt (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/krankenhausaufenthalt.aspx)