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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange muss das Jugendamt Unterhalt zahlen


fuzzy1357
15.07.2006, 00:11
Hallo Team
Ich schreibe hier im Auftrag meiner Tochter.

Hier mal die Story... :-)

Meine Tochter hat ein 7 jähriges Kind...
Sie hat bis zum 6 ten Jahr Unterhalt vom Jugendamt bekommen.
(Vater zahlt nicht) ist arbeitslos oder arbeitet schwarz..Ist auch nicht irgendwo gemeldet... :evil:
Nun sagt das Jugendamt das Sie keinen Unterhalt mehr bekommt,
ausser Sie würde den Vater anzeigen. Das hat Sie nun gemacht und
er wurde zu einer Bewährungs Strafe verurteilt. Nun sagt aber das
Jugendamt trotzdem,daß Sie keinen Unterhalt bekommen würde.
Irgendwie begreife ich das nicht.... Jugendamt sagt Anzeige dann Geld
und nun kommt doch nichts.. :shock:
Meine Tochter lebt von Hartz IV und da wäre echt jeder Cent wichtig.

Im vorraus schon mal Danke für jede Hilfe

Mfg.
fuzzy1357

Die Ägypter
15.07.2006, 03:49
Hallo....

das Leid aller derjenigen, die als alleinerzieh. Elternteil keinen Kindesunterhalt vom anderen Elternteil erhalten...

Nach 6 Jahren bzw. nach dem 12 LJ des Kindes wird vom Jugendamt definitiv kein Unterhaltsvorschussgeld mehr gezahlt.

Aber... beim ALG II wird es ohnehin vollständig angerechnet - demzufolge ändert sich nichts.

fuzzy1357
17.07.2006, 00:10
Hallo nefertari1968
Erstmal Danke für deine Info :Respekt:

Na dann wird das wohl nichts mehr mit Unterhalt.... :shock:

Armes Armes Deutschland... :cry:
Und die Väter lachen sich einen.... :twisted:
Normalerweisse sollen sie Bluten...*lol*
Erst pimpern dann nichts zahlen...*lol* sry.

Ich werde meine Tochter mal Informieren....

PS:Eure Site werde ich jedenfalls mal weiterempfehlen.

Danke nochmals für EURE Tips.

Gruß
fuzzy1357

Die Ägypter
17.07.2006, 00:53
Hat die Tochter keinen Unterhaltstitel?

Falls nicht - dringend erwirken - entweder über RA/Familiengericht (Beratungshilfeschein holen und mit Anwalt Beratungs-Honorar vereinbaren; dieser sollte bereit sein neben dem Beratungshilfeschein nicht mehr als 10 Euro zu verlangen.)

Oder aber Unterhaltstitel über Jugendamt (Beistandschaft) erwirken - sofern es den noch nicht gibt...

Wenn der KV wieder zu Geld kommt kann sie sich den zustehenden Kindesunterhalt "holen" z.B. im Rahmen einer Pfändung.

fuzzy1357
21.07.2006, 22:53
Hallo nefertari1968
da müsste ich erst mal meine Tochter fragen ob sie das schon beantragt
hat? ich denke aber nicht...und immo ist es sowieso schlecht,da sie eine neue arbeitsstelle bekommen hat.da kann sie nun immo nicht wegbleiben
um dieses zu beantragen.wirst das sicher verstehen.
trotzdem danke für deine hilfsbereitschaft.
ein echt klasse forum das ihr hier aufgemacht habt :Respekt:

so nun hätte ich da noch ne frage?? sorry das ich das hier mit reinschreibe
aber du weisst glaub ich über alles bescheid :Respekt:

Meine tochter hätte am 01.07.06 von der ARGE geld bekommen sollen.
nun hat sich herrausgestellt,unter welchen gründen auch immer,das die
ARGE vergessen hat,ihr das geld zu überweisen.(Keine Schuld Meiner Tochter) nun ist heute der 21.07.06 und sie hat immer noch kein geld überwiesen bekommen.wenn mann bei der ARGE (Finanzabteilung)anruft
ist entweder besetzt oder wenn ein freizeichen ist,geht niemand ans telefon.wenn sie bei ihrem sachbearbeiter anruft,wird sie auch nur zur
finanzabteilung verwiesen.die frau hat ein kind und das telefon wurde nun auch schon gesperrt :twisted: Miete konnte sie auch noch nicht zahlen,und der stom wird demnächst wahrscheinlich auch gesperrt.
hauptsache die ARGE Beamten haben am 1sten ihren lohn auf dem konto :twisted:
ich bin echt stock sauer auf solche beamten,die kein herz haben.
kannst du mir bitte einen rat geben wie ich diesem beamten/in in den Ar*** treten kann.den sowas muss sich keiner bieten lassen.

Sollte ich das nun zu krass geschrieben haben tuts mir leid..sry.

MFG.
fuzzy1357

Die Ägypter
21.07.2006, 23:12
War deine Tochter im laufenden Leistungsbezug oder war Folgeantrag fällig?

und....

.... hat sie der ArGe mitgeteilt, dass sie wieder erwerbstätig ist?

fuzzy1357
25.07.2006, 01:25
War deine Tochter im laufenden Leistungsbezug oder war Folgeantrag fällig?

und....

.... hat sie der ArGe mitgeteilt, dass sie wieder erwerbstätig ist?
Sie war im laufenden Leistungsbezug....und eine Mail hatte sie der ARGE
auch gesannt das sie wieder arbeitet...
Nun der grösste Hammer...Die Sachbearbeiterin habe angeblich keine Mail erhalten.Und nun hat meine Tochter einen Brief erhalten das,daß ALGII um 10% gesenkt wird.Ich habe dann danach an die Sachbearbeiterin ne "Liebe und Höfliche" mail gesannt.Und auch nochmals das Fax,mit bestätigung das das Fax abgegangen ist...
Bisher keine Antwort...konnte ich mir ja denken :twisted:
Leider kann meine Tochter von der neuen Fa. nicht selbst anrufen,irgendwie ist da der Chef nicht ganz einverstanden,begreiffe ich
zwar nicht aber na ja was solls....
Ich bin echt schwer am überlegen ob ich das mal nem Nürnberger Fernsehsender melden sollte.Den auf sowas sind die echt heiss.
Wie mann mit Leuten umspringt die echt nix für Fehler anderer können.
Ich oder meine Frau würden Ihr ja gerne Telefonisch helfen...aber wie???
Sie soll vorbeikommen heisst es dann da??? Soll sie wieder die Arbeit verlieren....Oder welche Beklopten sitzen da bei der Arge...

Mfg.
fuzzy1357

Danke für eure Hilfsbereitschaft...auch wenn man Beamte der Arge echt nicht versteht
:patsch: :patsch: :patsch:

fuzzy1357
26.07.2006, 23:46
Hallo nefertari1968
Ich hoffe das ich nicht nerve... :?
Aber nun hat sich alles augeklärt...
Die ARGE hatte bereits am 14.07.06 das Geld überwiesen.
Laut Konto....
Nur die Bank hat es erst heute 26.07.06 freigegeben.
Finde ich echt für ne Sauerei,was Banken so mit Kunden machen können :twisted:
Na nun wirs sich meine Tochter ne andre Bank suchen...

Ich bedanke mich für deine Infos...

Gruß
fuzzy

Die Ägypter
27.07.2006, 04:30
Hier nervt keiner! Nur manchmal rutscht auch mal was durch - sorry!

Also - das mit der Bank... hört sich sehr eigenartig an = was ist da Ursache?

Das andere.... mit der sog. Mitwirkung - alles was für die ArGe relevant ist - Änderungen, Folgeanträge, sämtliche Schriftwechsel = ja eigentlich alles!!!!!!

NIE per Mail oder mit einfacher Post oder in den Hausbriefkasten "entsenden"

Entweder persönliches Aufschlagen bei der ArGe mit den Unterlagen in doppelter Ausführung und jedes Dokument das den Besitzer wechselt wird auf gleicher Kopie abgestempelt und die Sb pinselt bitte ihren Namen leserlich darunter...

Alternativ... vorab per Fax und hinterher per Einschreiben/Rückschein schicken....

Mindestens aber Versand per Einschreiben/Rückschein!

Gegen die Kürzung würde ich trotzdem Widerspruch einlegen!