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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in andere Stadt - ALG 2 im Übergangszeitraum?


alma27
15.04.2008, 10:01
habe am 1.5 eine wohnunginhamburg gemietet und ziehe von SH-FL(beziehe hier auch ALG2)
dann dorthin(habe die erlaubnis/die umzugsgenemigungund die vorläufige mietgenehmigung)grund umzug:bessere arbeitschancen sozialer kontakt usw)das geld für die erste miete ab1.5 wird nicht übernommen da ich zu der zeit noch nicht in hamburg wohne (ziehe am 31.5 um,freundin kann nur zu dem zeitpunkt,sie htführerschein,ich nicht)
mein geld von fl läuft nur nochfür denmonat maiund für juni habe ich kein geld mehr da ich ab monat juni (wo ich dann in hamburg wohhaft bin) s auf die genemigung des antrages warten muss
frage ichmich ob wenn das geld für juni nicht am 1.6 auf dem kto ist obman dasgeld für die miete auch wenn der antrag noch in bearbeitung ist ausgezahlt bekommt?oder gibtes ein darlehen für die miete
denn solange der antrag läuft bin ich ja noch nicht im HH system
drin und ich dann noch keine berechtigung geld zu bekommen (miete ist amwichtigsten und da das ja eine höhere summe ist frage ich mich ob man soviel geld dann sofort ausgezahlt wird? bekommt mann nicht nur eine kleine summe pro tag ausgezahlt? und wennich einen antrag für ein darlehen stelle dauert das ja auch evtl genauso lange wie der alg 2 antrag?
ausserdem leiht das geld für die kauttion und die erste miete mir meine mutter da ich keinerlei rücklagen habe
nun hat sie aber angst das sie dafür belangt wird auch weiterhin für mich zu zahlen da sie für die kaution und die erste u evlt 2. miete(je nachdemwie schnell derantrag enehmigt wird) b ausgelegt hat
ich denke wenn sie schriftlich erklärt dassie nicht bereit is teiterhin für mich zu zahlen (wassie auch nichttun wird!)müste das reichen denn die kaution und doppelmietewerden nicht gezahlt vom arbeitsamt ( habe bei meiner mutter mehr zeit das geld zurückzahlen ,das arbeitsamt will das schneller und in grössern summen zurück deswegen habe ich meine mutter gefragt un erlich gesagt war mir das ach lieber ,man weiss ja nie wie lange das dauert bis der antrag für kaution durch ist,und nun ist es eh zu spät dafür einen antrag zustellen aber ich wollte mir das eh lieber von vornerein vom meiner mutter leihen als vom AA)

restart
15.04.2008, 11:28
Hallo alma27,

es wäre schön, wenn du auch die Groß-/Kleinschreibung anwendest, dass kann das Lesen manchmal erleichtern. (siehe Forenregeln (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=regeln1#faq_werstehthinter)). :engel:

das geld für die erste miete ab1.5 wird nicht übernommen da ich zu der zeit noch nicht in hamburg wohne (ziehe am 31.5 um,freundin kann nur zu dem zeitpunkt,sie htführerschein,ich nicht) Wenn es nur an euch liegt, dann wird die leider Doppelmiete nicht übernommen.

Eventuell kannst du aber für die zweite Miete ein Darlehen beantragen.
mein geld von fl läuft nur nochfür denmonat maiund für juni habe ich kein geld mehr da ich ab monat juni (wo ich dann in hamburg wohhaft bin) s auf die genemigung des antrages warten muss Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Damit der Antrag in Hamburg überhaupt gestellt werden kann, muss du dort auch gemeldet sein. Solange du noch nicht umgezogen bist, ist dein bisheriger Träger in FL für dich zuständig, also muss FL dir auch ALG II zahlen.
frage ichmich ob wenn das geld für juni nicht am 1.6 auf dem kto ist obman dasgeld für die miete auch wenn der antrag noch in bearbeitung ist ausgezahlt bekommt? Dann kannst du ggf. einen angemessenen Vorschuss verlangen (siehe auch Beitrag von StephanK (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=136169&postcount=2)).

ausserdem leiht das geld für die kauttion und die erste miete mir meine mutter da ich keinerlei rücklagen habe
nun hat sie aber angst das sie dafür belangt wird auch weiterhin für mich zu zahlen Sehe ich nicht so. Was aber passieren kann ist, dass die ARGE das Geld nicht als zweckgebunden ansieht (sofern es ihr bekannt wird), dann wird sie es dir als einmaliges Einkommen anrechnen.

Die Mietkaution hättest du auch bei der ARGE in Hamburg beantragen können und sollen. Mit einem Vermieter kann man auch vereinbaren, dass die Kaution in drei Monatsraten gezahlt wird. (siehe § 551 Abs. 1 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__551.html))

alma27
17.04.2008, 18:27
Zitat:
Zitat von alma27 http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=140769#post140769)
mein geld von fl läuft nur nochfür denmonat maiund für juni habe ich kein geld mehr da ich ab monat juni (wo ich dann in hamburg wohhaft bin) s auf die genemigung des antrages warten muss

ANTWORT RESTART.Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Damit der Antrag in Hamburg überhaupt gestellt werden kann, muss du dort auch gemeldet sein. Solange du noch nicht umgezogen bist, ist dein bisheriger Träger in FL für dich zuständig, also muss FL dir auch ALG II zahlen


FRAGE/ANTWORT ALMA
DAS ARBEITSAMT FL ZAHLT NUR NOCH FÜR DEN MONAT MAI WEIL SIE NACH SICHTUNG DER KÜNDIGUNG MEINER WOHNUNG IN FL GESEHEN HAT DAS DER MIETVERTRAG (IN FL) ZUM 31.5 AUSLÄUFT
DER ANTRAG FÜR HAMBURG SOLL AUCH NICHT AB SOFORT LAUFEN (GELD AB ANTRAGABAGBE)SONDERN ZUM 1.6
ABER ICH MUSS IHN JA SCHON FRÜHER ABGEBEN UND KANN NICHT ERST BIS ZUM 1.6. WARTEN NIT DER ANTRAGSABGABE DENN IM JUNI HABE ICH DANN KEIN GELD VON IRGENDWO DENN IN FL BIN ICH DANN ABGEMELDET
WAS NUN? JETZT ABGEBEN UND DIE SACHEN DIE FEHLEN NACHREICHEN?

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17.04.2008, 20:56
WAS NUN? JETZT ABGEBEN UND DIE SACHEN DIE FEHLEN NACHREICHEN? Der Antrag braucht in der Regel immer eine Weile, bis er bearbeitet ist. Wenn du die Unterlagen soweit zusammen hast kannst du sie jetzt sicher schon abgeben und noch fehlende nachreichen.
Sicher ist der ARGE auch klar, das du jetzt noch nicht umgemeldet sein kannst, dies dürfte für eine vorläufige Leistungsberechnung auch nicht so ausschlaggebend sein.