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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 208 Stunden/Monat = 800 € Lohn?!


Diabolous
15.07.2006, 18:12
Hallo Leute!

Also es geht um folgendes:

Meine Freundin arbeitet seit 01.03.2006 an einer Tankstelle. Sie arbeitet von Montag - Freitag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr früh und am Sonntag von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, 208 Stunden im Monat!

Da nur 3 festangestellte (mit meiner Freundin) und 2 Aushilfen dort arbeiten ist es nicht möglich 14 Tage Urlaub zu machen geschweige 1 Woche. Doch es ist doch gesetzlich Vorgeschrieben das ein Arbeiter so und soviel Tage im Jahr Urlaubstage hat oder liege ich da falsch?

Ist klar das meine Freundin noch keinen Anspruch auf Urlaub hat, weil Sie ja noch nicht solange dort arbeitet. Doch vor kurzem hat Sie von einer Kollegin erfahren das Sie seit 3 Jahre 3 Tage Urlaub bekommen hat. Darf der Arbeitgeber die Urlaubstage die einem zustehen verweigern?

Meiner Meinung nach wäre es vernünftig, wenn der Arbeitgeber noch Aushilfen einstellen würde, damit auch mal jemand ne Woche Urlaub machen kann.

Und der Lohn von 900 € im Monat ist ja auch nicht gerade der HIT bei 208 Stunden im Monat. Meistens sind es viel mehr Stunden die meine Freundin arbeiten muss, weil eine Aushilfe (Cousin vom Chef) immer 1-2 Stunden zu spät kommt. Und die Überstunden bekommt Sie laut Chef nicht ausbezahlt.

Klar man sollte froh sein das man eine Arbeit hat, aber irgendwie hat meine Freundin die Lebenslust verloren, da Sie ja nur noch am Arbeiten ist.

Ist das rechtlich OK, wie der Arbeitgeber das macht?

Ich freu mich auf Eure Antworten, DANKE!

Die Ägypter
15.07.2006, 20:48
Hallo - das kann man so kaum beantworten...

Magst du posten, was genau zur Arbeitszeit und Entlohnung im Arbeitsvertrag steht?

Wird sie nach Std. entlohnt oder ist das ein Festgehalt = gleichbleibend hoch?

So gesehen hat sie eine 6-Tage-Woche = 48 Std-Woche.


Keine Nachtzuschläge???

Ist der Betrieb tariflich gebunden - ist deine Freundin in einer Gewerkschaft?

Filialbetrieb - oder Einzelbetrieb?

900 Euro brutto oder netto =? (4,33 Euro Stundenlohn brutto/netto)



Was die Urlaubsregelung angeht.... für welchen Zeitraum wurde die Probezeit vereinbart?

Gesetzlich ist geregelt, dass Urlaub erst nach der Probezeit genommen werden darf - wobei viele Vorgesetzte nicht so hart sind....

Ist das rechtlich OK, wie der Arbeitgeber das macht?

Das hängt eben zum Teil von der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarung ab...
Wenn ich den kenne - kann ich einzelrechtlich "nachforschen" = so ist die Frage zu global...

Diabolous
15.07.2006, 21:24
Das Problem ist, das Ihr der Arbeitgeber noch keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt hat.

Laut Lohnabrechnung steht 6,50 € (brutto) in der Stunde drinnen + Nachtzuschlag. Doch der Chef hat ausrichten lassen, das meine Freundin keine Stunden mehr aufschreiben soll, da Sie ab jetzt einen Fix-Betrag von 1000 € bekommt.

Filialbetrieb oder Einzelbetrieb?! Keine Ahnung, aber da es sich um eine **** Tankstelle handelt glaube ich Filialbetrieb.

Die Probezeit hat der Arbeitgeber auf 6 Monate angesetzt, was ich persönlich als viel zu lange sehe.

Wie gesagt, da uns der Arbeitvertrag immer noch nicht vorliegt auch nach mehrmaligen Nachfragen, können wir nur diese Antworten geben.

Name des Betriebes editiert

Die Ägypter
15.07.2006, 21:39
Das Problem ist, das Ihr der Arbeitgeber noch keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt hat.

Das ist übel - und auch rechtswidrig - mindestens muss der Arbeitgeber die Eckdaten der Beschäftigung aufzeichnen und aushändigen. Eckdaten = Arbeitszeit und Entlohnung!

Laut Lohnabrechnung steht 6,50 € (brutto) in der Stunde drinnen + Nachtzuschlag. Doch der Chef hat ausrichten lassen, das meine Freundin keine Stunden mehr aufschreiben soll, da Sie ab jetzt einen Fix-Betrag von 1000 € bekommt.

Wie sehen denn die alten Lohnzahlungen aus?


Die Probezeit hat der Arbeitgeber auf 6 Monate angesetzt, was ich persönlich als viel zu lange sehe.

Nö - das ist durchaus üblich und gesetzlich zulässig!


Wie gesagt, da uns der Arbeitvertrag immer noch nicht vorliegt auch nach mehrmaligen Nachfragen, können wir nur diese Antworten geben.

Ja, jetzt hängt es davon ab - nachzuweisen, dass z.B. ein Nachtzuschlag vereinbart wurde und bislang geflossen ist...
und...

wie hoch der Lohn und die Arbeitszeit vor der Änderung waren...

Lohnabrechnung/en =???

Ergänzung: Änderungskündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit Unterschrift AG und AN!

Diabolous
15.07.2006, 22:07
So... hab hier mal die Lohnabrechnung von Mai eingescannt.... die aktuelle Lohnabrechnung für Juni hat Sie noch nicht bekommen.
Bei der Lohnabrechnung sind noch Überstunden verrechnet, doch ab Juni gibts keine Überstunden mehr ausbezahlt, laut Chef.

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/lohnabrechnungub6.jpg (http://www.arbeitslosennetz.de/content/category/4/48/41/)

Die Ägypter
15.07.2006, 22:37
Nehme ich die 1000 Euro und teile diese durch die 6,50 Euro Std.-Lohn, komme ich auf 153,84615 Std.

teile ich wiederum 24 Arbeitstage - komme ich auf 192 Std.

Das passt also nicht wirklich - zumal die Gesamtstd. nicht in dieser Abrechnung auftauchen = Fix-Gehalt und keine Vergütung nach Std.

Lediglich die Überstunden werden gewertet = 4,50 Überstd. á 6,50 Euro = 29,25 Euro.

Bei den Nachtzuschlägen ist die unterschiedliche Bewertung zu Spät und Nachts korrekt (von 22 - 00.00 Uhr und von 00 Uhr bis ? Uhr) - nur.... die Std.-Zahl macht stutzig... nur 45 Std. im ganzen Monat Spät/Nachts gearbeitet =?

= passt nicht!

Aber wenigstens hat der AG die Zuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei gesetzt.

Und... aus der Abrechnung geht hervor, dass sowohl Überstunden bezahlt worden, als auch ein Fix-Gehalt vereinbart wurde (= auf welcher Std.-Grundlage?) und... das Nachtzuschläge geflossen sind.

Wie sehen die Abrechnungen März und April aus?

Weiterhin fällt das Kassenmanko 25,84 Euro auf = ist das geklärt und... warum gibt es keinen Mankobetrag?

So... jetzt kommt es natürlich fett....

Deine Freundin ist noch in der Probezeit = und zwar bis zum 01.09.06...

Zweierlei - ihr könnt dagegen angehen - und müsst es eigentlich auch - aber... ihr wollt dem Arbeitgeber sicherlich keinen Anlass zur Kündigung geben - Probezeit = Frist mit 2 Wochen jederzeit möglich! Wenn ihr wartet... Kündigung - da unter 10 Beschäftigte mit Monatsfrist zum 15. oder Monatsschluss möglich...

Wenn ihr jetzt Druck macht - wird es das gewesen sein... bleibt also nur freundliches Nachfragen... oder... auch nicht! Denn... ohne Vertrag greifen wenigstens die gesetzlichen Grundlagen - z.B. ist keine Befristung ohne Vertrag möglich --- und sie hat keinen Arbeitsvertrag.

Ich würde euch eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht dringend empfehlen.

Upsala
15.07.2006, 22:44
Der Urlaubsanspruch sollte ebenfalls schon in der Abrechnung angegeben sein auch in der Probezeit (oder im Praktikum) erwirbt man diesen Anspruch, nur darf man ihn meist nicht innerhalb der Probezeit nehmen den Urlaub. Das würde ich mal zusätzlich reklamieren. Könnte m. E. bei einer vorzeitigen Kündigung wichtig werden. :mymind:

Upsala
15.07.2006, 23:20
PS: Ich empfehle den Namen der Tankstelle mit der großen **** gänzlich aus dem thread zu streichen. Die haben gute Anwälte! 8)



:engel: erledigt.... LG Kristin

Diabolous
16.07.2006, 01:11
200 Stunden gearbeitet
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/lohnabrechnungmaerzsm2.jpg (http://www.arbeitslosennetz.de/content/category/4/48/41/)

auch 200 Stunden gearbeitet + Überstunden aber nicht angerechnet.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/inforum/lohnabrechnungaprilvw2.jpg (http://www.arbeitslosennetz.de/content/category/4/48/41/)[/b]

Die Ägypter
16.07.2006, 02:14
Ja gut... jetzt habe ich die anderen Abrechnungen auch gesehen - leider antwortest du nicht auf meine Fragen....

Sorgen bereitet mir darüberhinaus, dass sie jeden Monat ein Kassenmanko hat....

und... die 1000 Euro sind definitiv Fix-Entlohnung!

Wie sahen die Schichtpläne für die Monate aus - stimmen die Std.-Ermittlungen für Spät- und Nachtzuschläge =?

Diabolous
16.07.2006, 05:01
Sie soll sich jetzt einfach den Arbeitvertrag von Ihrem Chef geben lassen und dann kann ich mehr darüber schreiben, weil aus der Lohnabrechnung wird man nicht schlau.

Ich meld mich sobald ich den Vertrag habe.

Die Ägypter
16.07.2006, 12:38
Doch - aus der Lohnabrechnung wird man schon schlau...

Die Frage ist jetzt - wie wird der Vertrag aussehen???

Und den lässt man sich auch nicht einfach geben - der muss unterschrieben werden - und bevor sie das tut, solltest du dich hier wieder melden!

Codeman
16.07.2006, 13:40
Hallo,

folgendes gilt:

Bundesurlaubsgesetz = 24 Werktage pro Jahr,wobei mindestens 2 wochen ununterbrochen zu gewähren sind (§7 Abs.2 BUrlG).

Und Absatz 1 regelt ganz eindeutig,dass

bei der zeitlichen festlegung des urlaubs sind die urlaubswünsche des arbeitnehmers zu berücksichtigen,es sei denn,dass ihrer berücksichtigung dringende betriebliche belange oder urlaubswünsche anderer arbeitnehmer,die unter sozialen gesichtspunkten den vorrang verdienen,entgegenstehen.

Da hier ein dauerzustand ist (anzahl der AN) kann man nicht mehr von dringenden betrieblichen belangen ausgehen sonst vom regelfall.

Desweiteren gilt das 2 Tage pro Beschäftigungsmonats Urlaubsanspruch entstehen.

Ich würde ferner raten weiterhin die Überstunden aufzuschreiben,denn nur so hat man den nachweis das welche erbracht worden sind.Denn nur wer nachweisen kann welche gemacht zu haben,hat die Möglichkeit etwas zu bekommen.Das hat folgende Bewandnis:

Ich entnehme das Nachtzuschläge bezahlt werden.Nun werden die ja nur dann bezahlt,wenn das Unternehmen tariflich gebunden ist.Und ebenso wie Überstunden sind dort auch die Zuschläge wie Nachtarbeit geregelt.Es ist durchaus möglich,dass dort dann auch Überstundenzuschläge vereinbart sind.

Aus den Abrechnungen,ergibt sich das mal Überstundenzuschläge bezahlt werden und mal nicht.Auch das ist so nicht korrekt.
Ist das Unternehmen tariflich gebunden hat man einen rechtsanspruch auf tarifliche Vergütung.Allerdings musst du dann der entsprechenden Fachgewerkschaft angehören.

Weiter geht es.Kristin hat ja schon wesentliches angesprochen und dem schließe ich mich an.

Suche einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf oder wende dich an deine zuständige Fachgewerkschaft.Müsste ver.di sein.

MfG
Codeman

Die Ägypter
16.07.2006, 14:42
Ich entnehme das Nachtzuschläge bezahlt werden.Nun werden die ja nur dann bezahlt,wenn das Unternehmen tariflich gebunden ist.Und ebenso wie Überstunden sind dort auch die Zuschläge wie Nachtarbeit geregelt.Es ist durchaus möglich,dass dort dann auch Überstundenzuschläge vereinbart sind.

Nein - das ist nicht zwingend...

ich erhielt an meinem letzten Arbeitsplatz ebenfalls Spätschicht- Nacht und Sonntags/Feiertagszuschläge - diese waren weder vertraglich vereinbart, noch war mein letzter AG tariflich gebunden. Er leistete diese - ebenso wie den sog. Mankozuschlag absolut freiwillig!

Allerdings drohte er uns auch ständig mit Streichung dieser Zuschläge, wenn unsere Schichterfolge seiner Meinung nach nicht gut genug waren. Und einen Rechtsanspruch hätten wir nicht gehabt....

Wenn du so willst also reine Motivationszuschläge - oder sollte ich besser sagen Druckmittel?!

Codeman
17.07.2006, 13:38
Hallo,

habe nochmal nachgefragt bei meiner Gewerkschaft.Es gibt immernoch Anspruch auf ebend solche Nachtzuschläge.Es gibt scheinbar genug Urteile des Bundesarbeitsgerichtes,wo ebend jene gegenstand der verhandlung waren und das gericht oft genug nachtarbeitszuschläge gebilligt hat.Zumindest meinte man dieses grad zu mir.

MfG
Codeman

Die Ägypter
17.07.2006, 15:23
Habe dazu ein paar interessante Links gefunden...

ArbZG (http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__7.html)

Wahlrecht des Schuldners (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__262.html)

Und hier ein sehr guter Link zur Nachtarbeit:

Generelles zur Nachtarbeit und Zuschlägen (http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachtarbeit.htm)

Auszug:

Ausgleich für Nachtarbeit (Freistellung / Nachtzuschlag)

Häufig ist in Tarifverträgen geregelt, dass für Nachtarbeit ein bestimmter Zuschlag bezahlt wird oder ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt.

Fehlt eine solche tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann muss "der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt gewähren" (§ 6 Abs.5 ArbZG).

vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.09.02

Wahlrecht des Arbeitgebers:

Fehlt eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann kann der Arbeitgeber zwischen den beiden gesetzlichen Alternativen wählen (bezahlte Freistellung oder Bezahlung eines Zuschlags).