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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 100% Schwerbehinderung und EU-Rente


Marsleuchte
15.04.2008, 13:00
Hallo zusammen,

leider wußte ich nicht was ich dem Thema für einen Namen geben sollte, wenn einer der Mods eine geeignete Idee hat, bitte ändern.

Folgende Fragen beschäftigen mich derzeit, ich bekomme am 28 April einen Defiprillator eingebaut, also kurz gesagt Hauseigenesstarthilfesytem:engel:.
Ich bin jetzt seit Tagen am suchen damit ich ein wenig schlauer werde aber finden tue ich da nicht wirklich was.
Meine Fragen sind folgende, nach Einbau des Defi´s, gibt es in der Regel einen Schwerbehinderungsgrad von 100 %, ich habe jetzt schon 50 % mit einem "G".
Habe allerdings derzeit eine Widerspruchsklage wegen meines abgelehnten EU-Antrags vor dem SZ laufen, mich beschäftigen folgende Fragen:
1. Hat die Neufeststellung der Schwerbehinderung auf 100% Auswirkungen auf die Klage?
2.Hat eine Einstufung auf 100 % Auswirkungen auf mein ALG II?
3. Im Fall einer Reha was kommt da wegen meinem ALG II auf mich zu, was bekommt man da gezahlt?

Wenn jemand ein paar hilfreiche links hat oder was auch immer wäre ich dankbar

Dankeschön
Marslicht

restart
15.04.2008, 13:26
1. Hat die Neufeststellung der Schwerbehinderung auf 100% Auswirkungen auf die Klage? In einem laufenden Verfahren dürften sich m. E. Änderungen immer auf das Verfahren auswirken. Auch sind die 100% ja dann eine Folge der Vorgeschichte.

2.Hat eine Einstufung auf 100 % Auswirkungen auf mein ALG II? Ja. Denn wenn du nicht mind. 3 Stunden arbeiten kannst, fällst du aus dem ALG II. Du wirst dann in die Sozialhilfe "verschoben". Die Berechnung ist ähnlich, plus ein paar kleine Zulagen die es bei ALG II nicht gibt.

3. Im Fall einer Reha was kommt da wegen meinem ALG II auf mich zu, was bekommt man da gezahlt? Kenne ich mich nicht aus, müsste dir wohl jemand anders beantworten.

Marsleuchte
15.04.2008, 17:14
Dankeschön Restart,

war schon mal eine Info in Richtung was auf mich zukommt.
Mal blöd gefragt, haben die sich bei der Sozialhilfe genauso affig wie beim ALG II oder ist man da ein wenig lockerer und nicht nur darauf bedacht den Menschen an jeder Ecke wo es geht das Leben zur Hölle zu machen?

restart
15.04.2008, 18:51
Ich denke mal bei Sozialhilfe geht es nicht mehr darum, dich durch "fordern" zu "fördern".

Eine Vermittlung oder Integration in den Arbeitsmarkt findet da nicht mehr statt.
Übrig bleibt also nur das Thema, dass du deine Bedürftigkeit nachweisen musst.

Marsleuchte
15.04.2008, 19:06
Na die ist ja im Augenblick unübersehbar.
Ich habe halt noch das Klageverfahren wegen einer EU-Rente beim SZ am laufen und Hoffnung das sich das ganze beschleunigt durch die neuen Veränderungen habe ich wenig.
Deswegen ja die Frage, die Du schon beantwortet hast, was an stelle von ALG II tritt wenn man erwerbsunfähig ist.

Dankeschön schon einmal trotzdem !