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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbst kündigen: Bekomme ich ALG II ? Oder Soz.-Hilfe?


alles-wird-gut
26.06.2005, 22:52
Hallo,
da ich bis jetzt kein Thema in den anderen Foren mit einem ähnlichen Sachverhalt gefunden habe, versuche ich es hier mal ... :-)

Vor ca. 6 Monaten bin ich das erste Mal über Euer Forum gestossen (leider aus damals "akut-aktuellen" Anlass, mehr dazu s.u.), dem ich an dieser Stelle mal ein wirklich großes Lob aussprechen möchte: Viele Fragen bzgl. Hartz IV / ALG II / Soz.Hilfe etc., lassen sich hier relativ gut wiederfinden und eine Antwort darauf ermöglichen. Ganz im Gegensatz zu vielen - sündhaft teuren... - "Broschüren" und sonstigem, die einem seitens der Institutionen etc. ausgehändigt werden. Also: Dickes Lob für Eure tolle Arbeit hier!!!! :Respekt:

Warum ich heute hier schreibe, hat folgenden Grund (und eine längere Vorgeschichte... *räusper*):
Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Rackern, war bis Juli 2004 Soz.-Hilfe-Empfänger, habe dann zum 01.07.04 einen Teilzeit-Job bekommen und - weil das Einkommen zu wenig war - einen Teil Soz.-Hilfe dazu bekommen. Doch leider habe ich dann immer mehr feststellen müssen, daß man in veränderten Arbeitsmarktsituationen nicht nur mit verschärfter erschwerter Bürokratie, sondern auch mit neuerdings wiederkehrenden Formen des Sklaventums zu kämpfen hat. Nachdem mein damaliger Arbeitgeber mich mit fast schon klassischem Mobbing "bedacht" hat (was mir Dummdussel erst jetzt aufgeht!), und ich mich psychisch mehr als überfordert mit der Situation wiederfand, habe ich zum 01.04.05 gekündigt.
Davor allerdings habe ich diese Seiten hier nach Tipps durchforstet und habe zumindest eine positive Erfahrung gemacht, die ich bis dato so noch nicht hatte: BEschäftigungsverhältnisse in Zeiten von Hartz IV zu haben, bedeutet, immer auch in Angst & Druck zu leben, bis zu einem gewissen Grad. ABER: "Bange machen gilt nicht!" - und erst recht "güldet" nicht, sich klein und ängstlich und minderwertig fühlen zu müssen aufgrund dieser Situation, sich aufgrund dessen auch in unguten (Arbeits-)Verhältnissen bewegen zu müssen, die mehr schaden, als nutzen!
DANKE!!!! nochmal an dieser Stelle an die Initiatoren und "Mitstreiter" dieser Foren!

Meine Angst, daß ich überhaupt kein Geld mehr bekommen würde, wenn ich dieses "Sklaventum" meinerseits beenden würde, wurde nur teilweise bestätigt: Ich schilderte der zuständigen ARGE (die seit Januar 2005 für mich zuständig ist) den Fall, und stellte am 15. März 05 Anspruch auf Leistungen nach Soz.-Hilfe.
Gott sei Lob und Dank!, erhielt ich bereits vor 3 Tagen den Bescheid (also gut & gerne 3 Monate nach Antragstellung...!), daß ich nun ... Euro erhalten würde.

Mittlerweile aber hatte ich auf Eigeninitiative hin wieder einen neuen Teilzeitjob bekommen, den ich bereits im Mai 05 antrat (ich war also gerade mal knappe 5 Wochen ohne Anstellung).
Aber: Auch hier bin ich nicht wirklich glücklich. Bereits nach 3 Wochen (also in der vertraglichen Probezeit von 6 Monaten) stellte mir mein Chef eine Art "Unfähigkeitszeugnis" aus, erklärt mir jeden Tag "dann sind Sie nicht effizient!", oder "...dann stell' ich gleich 'nen Studenten ein!" oder "... so geht das aber nicht!" - sprich: EIne unterschwellige Kündigungsdrohung steht irgendwie immer im Raum; und sei es auch nur, wenn ich einen "Fehler" mache, der nicht wirklich gravierend ist, sondern einfach nur "mangelnde ÜBung mit einem Thema" spiegelt.
Seitdem werden meine Leistungen ständig nur kritisiert seitens meines Arbeitgebers, ich habe den Eindruck (klassisch...) "Egal wie ich es mache - es ist sowieso verkehrt".
Und im Gegenzug wird aber weder im Vorhin eine wirklich genaue und nachvollziehbare Arbeitsanweisung gegeben. Schlimmer noch: Ich hatte von Anfang an das Gefühl, daß er nur jemanden gesucht hat, der ihm einen Berg Arbeit erstmal wegschafft, und er jetzt mittels "rausekeln" mich dazu bringt, daß ich lieber selber kündige....

Ich bin auch kurz davor, weil ich es nicht einsehe oder länger ertragen kann, mich mittlerweile jeden Tag zur Schnecke machen zu lassen (seit 2 Wochen mit Magengekrampfe heimgehen und mit Magengekrampfe hingehen ist irgendwie nicht schön...) für "Fehler", die ich noch nicht mal begangen habe, und nicht verhindern kann, bloss, weil ich gewisse Dinge nicht weiß / noch nicht so gut weiß, aufgrund der erst knapp 8-wöchigen "Betriebszugehörigkeit".
Dass der dazugehörige "Ton" der Kritik sozusagen "unter aller Kanone" ist, möchte ich nur nebenbei erwähnen....

Was mich noch ein wenig zurückhält, vom Kündigen, sind folgende Fragen:
Was passiert, wenn ich wieder selbst kündige?
Erhalte ich dann ALG II (oder sogar I ??) od. Soz.-Hilfe ?
Gibt es denn auch beim ALG II eine Art "Frist" ( wie z.B. diese "12 Monate in einem Rahmen von 3 Jahren" , die ja auch beim ALG I greift), um ALGII/Soz.-Hilfe zu erhalten ?
Oder falle ich aufgrund einer noch kleinen Zuzahlung (laut neuestem Bescheid von vor 3 Tagen) nur unter Soz.-Hilfe?

Ich weiß: Bisschen viel auf einmal, und alles auch irgendwie so "verzwickt-verquickt" miteinander. Dennoch würde ich mich sehr freuen, und bedanke mich schon mal vorab ganz herzlich, wenn sich jemand finden mag, der mir Antworten (gerne auch mit §-Links o.ä.) geben kann-mag. :-)

Ich wünsche euch allen einen hoffentlich guten Start in eine hoffentlich glücklich machende Woche!

Betroffener
27.06.2005, 00:20
:welcome: alles-wird-gut

und natürlich - Danke für das Lob.

Meine Angst, daß ich überhaupt kein Geld mehr bekommen würde, wenn ich dieses "Sklaventum" meinerseits beenden würde, wurde nur teilweise bestätigt: Ich schilderte der zuständigen ARGE (die seit Januar 2005 für mich zuständig ist) den Fall, und stellte am 15. März 05 Anspruch auf Leistungen nach Soz.-Hilfe.
Gott sei Lob und Dank!, erhielt ich bereits vor 3 Tagen den Bescheid (also gut & gerne 3 Monate nach Antragstellung...!), daß ich nun ... Euro erhalten würde.
Was ich hier nicht verstehe - daher dieser Quote:
Wieso Sozialhilfe?

Ab dem 1. Januar 2005 erhält auf Antrag jeder, der mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, "bedürftig" ist [also kein Vermögen oder Einkommen oberhalb der Grenzen hat), ALG II und ggf. Familienmitglieder Sozialgeld.
Sozialhilfe (ebenfalls auf Antrag) bekommen nur noch die, die eben diese 3 Stunden täglich nicht arbeiten können (oder sonstwie durch die Roste des Regelwerkes fallen).

Üblicherweise schickt das Sozialamt alle Antragsteller, die Hartz IV verdächtig sein könnten, umgehend zur ALG II Antragsstellung.

Das war doch Herrn Clements großer Frust, das die Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunen praktisch alle ehemaligen Sozialhilfe-Empfänger auf ALG II umgesetzt haben, um sich von den Kosten der Sozialhilfe zu entlasten.

Bringst Du hier die Begrifflichkeiten durcheinander oder hast Du wirklich Sozialhilfe beantragt und nach 3 Monaten per Bescheid bewilligt bekommen?
Ich weiss ja, das im Land zu Stoibers Gnaden die Uhren manchmal anders ticken als im Rest der Republik, aber hier komme ich erstmal nicht mehr mit.

Da Du voher schon Sozialhilfe bezogen hast anstelle von Arbeitslosenhilfe, gehe ich davon aus, das Du noch nie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit nachfolgender Arbeitslosenhilfe hattest oder hängt das mit den Kindern zusammen?

Leider hast Du keine Angaben über Dein Alter und/oder das Alter der Kinder gemacht, ob ledig, verheiratet, geschieden, getrennt lebend (Thema: Unterhaltsanspruch für Dich bzw. für die Kinder) oder ob Dich gar Deine Eltern noch unterhalten müss(t)en, weil Du noch jung und keine abgeschlossene Ausbildung hast.

Zur eigentlichen Frage:
Bei ALG II ist mir bislang nichts von Sperren durch Eigenkündigung zu Ohren gekommen (obwohl das Thema "Zumutbarkeit" hier recht ausgeprägt ist).

Da Du aktuell Arbeit hast, wirst Du das zuviel erhaltene Geld sehr wahrscheinlich zurück zahlen müssen.

alles-wird-gut
27.06.2005, 16:08
Hallo Betroffener,

danke für das nette "Willkommen" ! :-)
Und "DANKE!" auch für deine Antwort!!!
Tja haaa... :patsch: da hab ich wohl alles wild durcheinandergewürfelt, vor lauter "Was krieg' ich denn dann überhaupt noch?!"... Sorry, dass das erstmal zu "Verwirrung" geführt hat! Und: Nö, hier im weiß-blauen Stoiber-Land laufen auch diese Uhren ausnahmsweise konform mit denen im Rest der Republik ... :-)

Zu deinen Fragen: Ich bin über 36, nicht verheiratet / geschieden / eheähnlich zusammenlebend, also komplett alleinerziehend. Die Unterhaltsfragen (*schnauf*) sind zumindest soweit ausreichend ARGE-geklärt, als dass diese Summen angerechnet werden.
Ich habe mir vorhin nochmal den neuesten Bescheid angesehen und - du hattest recht! - ich bekomme ALG II, da ich (auch richtig getippt!) vorher zu lange "draußen" war, als daß ich ALG I erhalten hätte/würde. Die Kinder erhalten allerdings Soz.-Geld.

"Zuviel erhaltenes Geld" ?!? Wie meinst du das?
Der neueste Bescheid geht von meinem - noch ... - aktuellen Bruttogehalt aus, auf das noch ein bisschen was seitens ALG II angerechnet wird, da ich noch unter dieser "Mindest-Einkommens-Grenze" liege.
Und davon müsste ich dann möglicherweise was zurückzahlen?

Das mit der "Zumutbarkeitskiste" ... *seufz* ... Auf einer meiner langen Internetrecherchen stiess ich irgendwo auf diesen Paragraphentext. Und wenn ich den richtig verstanden habe, ist meiner Ansicht nach diese Zumutbarkeits-Sache in Hinblick auf die Art der Arbeit zu verstehen (und da zeige ich mich echt zumutbar-belastbar: Im Moment übe ich ja einen Job aus, den ich noch nie in der Art & Weise getätigt habe!). Allerdings ist halt das "Wie" des Umgangs und der Arbeitsanweisungs-Vermittlung nicht zumutbar, meiner persönlichen Meinung nach.
(Ich weiß: Das sollte einen in Zeiten wie diesen nicht jucken, bzw. nicht jucken dürfen..., dennoch belastet es mich, wenn mich jemand aufgrund meiner vermeintlich "schwachen" Position - weil alleinerziehend, weil arbeitslos, usw.- in seiner vermeintlich starken AG-Position offensichtlich mies behandelt / anspricht / etc.

Ich hatte bereits bei der Beantragung vor 3 Monaten für das jetzt bewilligte ALG II eine Begründung vorzulegen, warum ich den letzten Job selbst gekündigt hätte. "Damals" meinte die Sachbearbeiterin schon, daß sie auch nicht wüsste, ob ich jetzt nur eine Sperre erhalte oder überhaupt nichts bewilligt bekomme. Wie sich nun herausstellte, bekam ich im Nachhinein trotz selbstgetätigter Kündigung zwar Geld, aber ich bin mir eben unsicher, inwieweit das jetzt auch noch der Fall wäre....

Dennoch: Nochmals besten Dank für deine prompte (und zumindest ein bisschen mutmachende!) Hilfe!
Ich werde dann wissen lassen, wie die ARGE-Entscheidung ausfiel....
Schöne Grüße ans andere Ende des Landes!
:engel:
alles-wird-gut

Betroffener
27.06.2005, 17:58
Hallo alles-wird-gut,

möglicherweise habe ich da was in den falschen Hals bekommen.

Du schriebst, daß Du gearbeitet hattest, dann ALG II beantragt und dann wieder weiter gearbeitet hast.

Falls es hier Überhänge zu Deinen Gunsten gibt, wird das Amt diese zurückfordern (entweder, weil Du das meldest (besser) oder wenn es das selber rausbekommt (schlechter, weil Annahme: Leistungsmißbrauch)).

Falls es Überhänge zu Deinen Ungunsten gibt, musst Du Dich aber selber drum kümmern.

Mit dem Begriff Sozialgeld für die Kinder hatte ich noch ein gedankliches Problem, aber das sind ja die berühmten 207 € (60% vom Regelsatz nach SGB II § 28) pro Nase - die ich bislang unter dem Begriff Kindesbedarf eingestuft hatte.

Wo Du ggf. noch einen Blick drauf werfen musst, ist das Thema Unterhaltszahlungen und deren Anrechnung.
Wenn der/die Väter keinen oder nur wenig Unterhalt leisten, darf dieser auch nicht per Automatismus voll, sondern allenfalls anteilig abgezogen werden.
Gerne werden die 154 € Unterhalt als Einkommen pro Kind einfach zu Unrecht abgezogen, weil der Bezug von Unterhalt einfach vorausgesetzt wird - was oft nicht so ist.

Die Zumutbarkeit bezieht sich nicht nur auf die Art sondern auch auf den "Preis" der Ware Arbeit. Hier denkt die SPD-Fraktion gerade wieder laut drüber nach, dass sie es derzeit wohl doch eine wenig übertrieben haben mit dem Faktor Zumutbarkeit.

Bis die Tage

Schneida
27.06.2005, 21:26
Vorsicht Sanktion

Bei "selbst verschuldeter" Arbeitslosigkeit gibt es auch im Alg II Sanktionen. Ich würde mich absichern mittels Protokollen zum Hergang der Kündigung und am besten einen Arzt/Ärztin auftreiben, der attestiert, dass Du aus gesundheitlichen Gründen diese Stelle nicht mehr weitermachen kannst. Dürfte ja bei Magenkrämpfen etc. nicht so schwer sein zu begründen.

Deine Darstellung des Jobs ist sehr typisch und diese praxis verbreitet sich immer mehr. Unfähige Chefs, die angesichts der Arbeitsmarktlage ihre miesesten Seiten immer weiter auflegen können. Wühl Dich mal durch dqs Thema Mobbing. Ist schon sehr interessant. Da findest Du auch Tipps zur "Früherkennung" und zur Vermeidung. Es gibt Beratungsstellen dazu und jede Menge Material im Internet.

Gutes Gelingen und immer gut absichern ....

E.Schneider