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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung Stromkosten


bolla74
16.04.2008, 13:37
Hallo

hoffe hier kennt sich jemand aus was die Übernahme von Stromkosten betrifft. Ich soll 190 Euro bezahlen, die bestehen aus 2 fälligen Rechnungen und einer Jahresnachzahlung. Mein Fehler war, das ich die Rechnungen nicht bezahlt hab und es lange schleifen hab lassen, rührte mich halt nicht blöderweise und nun will LEW mir keine Ratenzahlung genehmigen. Habe einen Antrag auf ein Darlehen bei der Arge gestellt das wurde aber heute abgelehnt. Die Begründung das wäre im Regelsatz mit drin. Was soll ich den jetzt tun? Von Hartz 4 190 euro geht einfach nicht auf einmal. Bringt ein Widerspruch was? oder wollen die mich einfach nur abwimmeln? nochmal probieren? oder was gibts noch für Möglichkeiten? Kann doch nicht ohne Strom sein für längere Zeit. Oder zahlt die arge erst wenn schon gesperrt ist? Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Lieber Gruß Daniela

restart
16.04.2008, 14:05
Hallo bolla74,

ich will es mal in kurzen Worten so zusammenfassen.

1. Müsste man wissen ob sich die Nachzahlung nur auf Haushaltsstrom bezieht? Also ob keine Heizungskosten drin sind?

2. Wenn es nur Haushaltsstromkosten sind und der Versorger schriftlich eine Ratenzahlung verweigert, dann ist es ein Fall für § 23 Abs. 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html):
(1) 1Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Also Strom ist im Regelsatz enthalten (ca. 27€ für Wasser, Strom und Gas, siehe Tabelle (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_regelsatz_alg_ii)), ist auch ein unabweisbarer Bedarf (da notwendig) und kann bei der Höhe nicht auf einmal bezahlt werden.
Antrag auf ein Darlehen ist mit Kopie der Ablehnung der Ratenzahlung vom Versorger also möglich.

Einen Widerspruch gegen die Entscheidung der ARGE kannst du einlegen, nur stellt sich die Frage wie lange dein Versorger bereit ist auf das Geld zu warten. Also solltest du bei der ARGE persönlich aufschlagen und wenn kein Weg bei deinem SB zum Erfolg führt dich an dessen Vorgesetzten wenden.

Um eine Abschaltung durch deinen Versorger zuvorzukommen, was auch wieder enorme Kosten verursacht, könntest du schnell noch den Anbieter wechseln. Wichtig wäre, dass du dir das aber genau überlegst (also genau informieren) und das du schneller bist als dein derzeitige Versorger. Falsche und überhastete Entscheidungen, können hier noch mehr Ärger heraufbeschwören.

Vor der Abschaltung solltest du eine Androhung erhalten, die dir 14 Tage Zeit einräumt, die offene Forderung zu begleichen.

bolla74
16.04.2008, 14:39
Hallo

danke, hm habe ja schon die Androhung der Versorgungseinstellung bekommen,sie haben halt jetzt nen Vermerk drinnen das ich das Darlehen beantragt habe. Meinst du da kommt noch mal ein Brief bevor sie sperren?Ablehnung kam erst heute. Weis nicht wie lang sie noch offen lassen. Noch habe ich ihnen nichts von der Ablehnung gesagt. Ich sollte also noch mal beim Arbeitsamt Druck machen meinst du. Na da wird mir nichts anderes übrig bleiben. Es sind übrigens nur Stromkosten also keine Heizung.


danke dani

restart
16.04.2008, 14:55
hm habe ja schon die Androhung der Versorgungseinstellung bekommen,sie haben halt jetzt nen Vermerk drinnen das ich das Darlehen beantragt habe. Ob der Vermerk etwas ändert, kann ich nicht sagen, die 14 Tagefrist läuft auf jeden Fall ab und eine weitere Mitteilung gibt es meist nicht. Der Strom ist dann einfach irgendwann weg. :(

Ich sollte also noch mal beim Arbeitsamt Druck machen meinst du. Na da wird mir nichts anderes übrig bleiben. Das sehe ich auch so, den Widerspruch kannst du ja gleich mitnehmen und dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen lassen. Und dann kräftig aber höflich Druck machen.