Carsten
16.07.2006, 18:00
Hallo zusammen,
meine Frau war vor der Geburt unseres Kindes arbeitslos (und hat sich auch bis zum sechsten Monat ernsthaft um einen Job bemüht). Jetzt hat sie sich nach Ende der Mutterschutzzeit wieder arbeitslos gemeldet. Als Akademikerin hat sie so gut wie keine Aussichten auf einen Teilzeitjob und sich daher Vollzeit zur Verfügung gestellt. Eine Tagesmutter hat sie an der Hand, die unser Kind nehmen würde, sobald sie einen Job hat. Ergebnis war, daß sie direkt eine Trainingsmaßnahme aufgedrückt bekommen hat. Es drängt sich der Verdacht auf, daß das geschah, um ihre "Verfügbarkeit" zu prüfen (Schikane will ich es mal nicht nennen).
Jetzt habe ich eine neue Stelle im (EU-) Ausland bekommen und sie sucht ab sofort einen Job dort. Sollte sie bis September keinen gefunden haben, will sie ihren ALG I-Restanspruch per E303-Formular mitnehmen. Allerdings bezweifeln wir beide, daß die Trainingsmaßnahme ihr - zumal unter den gegebenen Umständen - noch weiterhilft. Außerdem würden die Kosten für die Tagesmutter in der Zeit das ALG I komplett auffressen. Da würde sie sich doch lieber selbst um das Kind kümmern. Außerdem müssen wir beide noch für Weile ins Ausland, um eine neue Wohnung, Umzug etc. vorzubereiten.
Spricht nach Eurer Ansicht etwas dagegen, sich vorübergehend (leider überschneidend mit dem Training ;-) ) in die "sonstige Beschäftigungslosigkeit" abzumelden und dann ALG I neu zu beantragen? Meiner Meinung nach dürfte sie (da sie der Agentur dann nicht zur Verfügung steht) in der Zeit nicht "arbeitslos" sein. Eine Sperrzeit wegen der Weigerung an einer Maßnahme teilzunehmen, können aber doch nur Arbeitslose bekommen, oder? Hat jemand von Euch Erfahrungen damit?
Grüße,
Carsten.
meine Frau war vor der Geburt unseres Kindes arbeitslos (und hat sich auch bis zum sechsten Monat ernsthaft um einen Job bemüht). Jetzt hat sie sich nach Ende der Mutterschutzzeit wieder arbeitslos gemeldet. Als Akademikerin hat sie so gut wie keine Aussichten auf einen Teilzeitjob und sich daher Vollzeit zur Verfügung gestellt. Eine Tagesmutter hat sie an der Hand, die unser Kind nehmen würde, sobald sie einen Job hat. Ergebnis war, daß sie direkt eine Trainingsmaßnahme aufgedrückt bekommen hat. Es drängt sich der Verdacht auf, daß das geschah, um ihre "Verfügbarkeit" zu prüfen (Schikane will ich es mal nicht nennen).
Jetzt habe ich eine neue Stelle im (EU-) Ausland bekommen und sie sucht ab sofort einen Job dort. Sollte sie bis September keinen gefunden haben, will sie ihren ALG I-Restanspruch per E303-Formular mitnehmen. Allerdings bezweifeln wir beide, daß die Trainingsmaßnahme ihr - zumal unter den gegebenen Umständen - noch weiterhilft. Außerdem würden die Kosten für die Tagesmutter in der Zeit das ALG I komplett auffressen. Da würde sie sich doch lieber selbst um das Kind kümmern. Außerdem müssen wir beide noch für Weile ins Ausland, um eine neue Wohnung, Umzug etc. vorzubereiten.
Spricht nach Eurer Ansicht etwas dagegen, sich vorübergehend (leider überschneidend mit dem Training ;-) ) in die "sonstige Beschäftigungslosigkeit" abzumelden und dann ALG I neu zu beantragen? Meiner Meinung nach dürfte sie (da sie der Agentur dann nicht zur Verfügung steht) in der Zeit nicht "arbeitslos" sein. Eine Sperrzeit wegen der Weigerung an einer Maßnahme teilzunehmen, können aber doch nur Arbeitslose bekommen, oder? Hat jemand von Euch Erfahrungen damit?
Grüße,
Carsten.