Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusammenziehen-Wie siehts aus???
Hallo,
Ich wohne zur Zeit noch in einer WG. Da meine Mitbewohnerin schwanger ist, muss ich mir eine neue Wohnung suchen.
Jetzt würde ich gerne mit meinen Freund zusammenziehen. Ich habe aber nur einen so genannten "Midi-Job" sprich wo ich ca. 550 € netto verdiene und somit noch Lohnzuschuss von ca. 50 € monatlich bekomme.. Mein Freund hat eine Vollzeitstelle mit ca. 800 - 1000 € netto Gehalt. Meine Fragen dazu:
1. Wie sieht es aus, wenn wir jetzt zusammenziehen würden? Fällt da mein Lohnzuschuss komplett weg???
2. Wenn einer von uns jetzt arbeitslos werden würde, wird der Lohn dann von dem jeweiligen Partner angerechnet?
3. Was ist in diesem Falle zu empfehlen? Bedarfsgemeinschaft, Untermieter oder Wohngemeinschaft?
Danke
Mfg
Betroffener
16.07.2006, 23:42
Ich denke mal, diese Frage wird sich nach den neuen Regelungen des Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetzes kaum noch längerfristig stellen.
Spätestens nach einem Jahr des Zusammenlebens wird von einer eheähnlichen Bedarfsgemeinschaft ausgegangen - egal welche Geschlechterkombination sich da irgendwie zusammentut.
Die zur Zwangsgemeinschaft verdonnerten müssen dann das Gegenteil beweisen. Leider wurde vergessen darzulegen, wie.
Dann wird entsprechend den Bedarfssätzen alles gegeneinander aufgerechnet.
Abhilfe dürfte dann fast nur noch über ein geneigtes Sozialgericht möglich sein.
auch wenn wir das ganze als untermieter laufen lassen?
MFG
Betroffener
17.07.2006, 17:56
Das ist doch gerade die Crux an der Sache.
Der Gesetzestext ist so verfasst, dass jegliche Paarung von Menschen jedweden Geschlechtes in Frage käme. Egal ob nun hetero, lesbisch oder Guys.
Das gibt dem geforderten Untervermieten zwecks Absenkung der Kosten der Unterkunft einer "nicht angemessenen" Wohnung eine ganz neue "Qualität" für Vermieter und Untermieter.
Es liegt dann an Euch zu beweisen, dass es anders ist und eine reale vollständige Trennung besteht von der Wäsche über den Kühlschrank bis zum Konto und Einkauf usw.
§ 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,"
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
„(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."
THX erstmal!
wie würde es denn dann aussehen?
fall 1: sie geht arbeiten midi job [550€]und ich werde arbeitslos was bekomme(n) ich(wir) dann? alg1 & alg2 mäßig?
fall 2: ich geh arbeiten (801-1000€) und sie wird arbeitslos was bekomme(n) ich(wir) dann? alg1 & alg2 mäßig?
fall 3: wir wohnen zusammen sie midi job bekommt also noch ca. 50-100€ zuschuss im monat von der arge würde sie den weiterhin bekommen?
nur falls notwendig würde sich um eine 2raum (280€ warm) bzw. 3raum wohnung(370€ warm) drehen
THX
Betroffener
17.07.2006, 22:53
Hallo,
die Basis (ausgehend von ALG II) ist immer wieder die gleiche (auch wenn nur eine(r) ALG II bekommt, der andere Arbeit hat oder ALG I bekommt):
2 Erwachsene = 622 € Bedarf
1 angemessene Miete (regional sehr unterschiedlich)
-------------------------------------------------------------
= Gesamtbedarf.
Jegliches Einkommen (und auch Vermögen ab 01.08.06: 150 € / Lebensjahr; 250 € Altersvorsorge) über den jeweiligen Grenzen wird auf diesen Bedarfssatz angerechnet. Eventuelle Schulden interessieren nicht.
Falls dann der Partner kein ALG II bekommt, ist er auch nicht krankenversichert - das käme als Last für den "Verdienenden" noch hinzu.
Für Leipzig gelten nach meiner Kenntnis folgende Grössenordnungen:
Leipzig
Die Stadt hat im Vergleich zu den anderen Stadt- und Landkreisen relativ früh (14.9.04) die Mietobergrenzen festgelegt und damit den zukünftigen ALG-II-BezieherInnen Klarheit verschafft.
Die Wohnungsgröße richtet sich nach dem Wohnungsbindungsgesetz/Wohngeldgesetz.
Bei unbilligen Härten kann Wohnfläche und Miethöhe im Einzelfall bis zu 10 % überschritten werden (eventuell auch bis 20 %). Mitte 2005 soll über die Realitätsnähe und Praktikabilität dieser Regelungen neu beraten werden.
Die Nettogrundmiete kann bis 3,85 € pro qm betragen
Die Neben- und Betriebskosten werden bis 1,37 € pro qm übernommen
Zentralheizung und Warmwasser werden mit 0,95 € pro qm anerkannt
KdU_Sachsen (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Sachsen.pdf)
Anmerkung: Das ist möglicherweise bereits überholt und wäre vor Ort zu hinterfragen.[/url]
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