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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrung - Termin telefonisch abgesagt


Ayse.
17.04.2008, 10:26
Ich hab mal wieder eine Frage Bezüglich einer Freundin

Ihr Sohn ist 18 Jahre alt und noch Schüler.

Er lebt bei seiner Mutter im Haushalt. Er hatte einen Termin bei der Arge nicht wahrgenommen, weil die SB den Termin Telefonisch abgesagt hätte.

Sie sagte das er schriftlich einen neuen Termin bekommen würde. J
ezt hat die Arge eine 3 Monatige Sperre (ausser Miete und Heizung) für den Sohn verhängt weil er diesen "abgesagten"Termin nicht wahrgenommen hat
Ich dachte das man eine 30%Kürzung bekommt vom Regelsatz bekommt bei nichteinhalten von Terminen.

Wie ist hier die Rechtslage kann ich Widersprechen gegen diese Sperre?
Vielen Dank im Vorraus Ayse

Codeman
17.04.2008, 11:01
Ja der Widerspruch ist zulässig !

Und dieser sollte auch dringlichst eingereicht werden.Die Rechtslage ist hier ganz eindeutig

§31 Abs.2 SGB II

(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt.

Fakt 1: Regelsatzabsenkung ja,aber nur um 10% nicht um 100% ! Diese Quelle,solltet ihr auch in einen Widerspruch so und nicht anders angeben.Auch mit diesem Fakt,dass höchstens 10% abgezogen werden dürfen ! Alles weitere siehe Fakt 2 !

Fakt 2: SB hat den Termin abgesagt,also liegt kein Verschulden des Sohnes vor und daher ist das auch ein wichtiger Grund,so dass eigentlich gar keine Sperrung hätte erfolgen sollen !

Letzteres würde ich auch entsprechend in einen Widerspruch schreiben ! Sollen die mal intern nachforschen.

Bleibt mir nur noch zu sagen: Viel Spaß beim Widerspruch schreiben :)

MfG
Codeman

Ayse.
20.04.2008, 12:48
Vielen Dank wir werden ihn fristgerecht einreichen :)