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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Anträge Hausbesuch


Tilly
17.04.2008, 11:50
Hallo ihr lieben

Meine Tochter bezieht Alg 2 und ist im 8. Monat schwanger. Sie hat im 6.Monat Anträge auf Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung gestellt und bis heute weder einen Bescheid noch irgendeine Zahlung erhalten. Wir haben dann halt einmal freundlich nachgefragt was denn mit ihren Anträgen sei und der Herr der Leistungsabteilung erklärte uns er wäre in Urlaub gewesen und würde aber jetzt die Anträge bearbeiten. Nachdem wir wieder zwei Wochen nichts von ihm hörten, haben wir halt nocheinmal nachgefragt und da wurde er sehr unfreundlich - sie solle abwarten und bekäme Bescheid.
Heute morgen klingelt es bei meiner Tochter und es erscheint eine Dame vom Aussendienst wegen einer Wohnungsbesichtigung. Meine Tochter hat die Dame hereingelassen damit es nicht heißt, sie würde ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Die Dame hat dann Wohnung und Keller inspiziert und sich die genaue Wohnungseinrichtung aufgeschrieben, ebenso die Beurteilung ob renoviert werden muß oder nicht.
Meine Tochter hat dann gefragt was das alles denn mit den Anträgen zu tun habe, denn sie wolle ja nur Bekleidung und Erstausstattung für das Baby haben. Da hat ihr die Dame gesagt, das wüßte sie selber nicht, sie sei nur vom Sachbearbeiter der Leistungsabteilung aufgefordert worden die genaue Wohnungseinrichtung aufzuführen .....
Ich habe große Lust etwas gegen diesen Herrn zu unternehmen, sei es nur eine Beschwerde bei seinem Gruppenleiter. Was maßt der sich eigentlich an ? Nun sind wir vor allem gespannt auf den zu erwartenden Bescheid ( wenn der überhaupt kommt ) bis dahin ist meine Tochter dann nicht mehr schwanger und braucht auch keine Bekleidung mehr - wetten ?
Liebe Grüße !!

Codeman
17.04.2008, 12:08
Hallo Tilly,

ja das ist sehr ärgerlich ! Ihr könnt natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.Schliesslich und da hast du Recht,hat die Behörde alles zu tun,um Leistungen zeitnah bereit zu stellen.Im Gesetzesdeutsch heisst es dazu

SGB I § 17 Ausführung der Sozialleistungen

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß

1.jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,

Das jemand Urlaub hat,ist ja verständlich,allerdings darf deswegen nicht die Arbeit liegen bleiben.Schliesslich geht es hier um öffentliche Aufgaben und dementsprechend muss immer irgendeiner bei der Behörde die Arbeit weiter führen.Der Begründung jemand sei krank oder im Urlaub ist,auch wenn man sie verstehen kann,auch nur eine Ausfluchtsmöglichkeit um nicht zugeben zu müssen,dass gegen oben genannten § verstossen wird.Eine Behörde hat immer genug Personal bereit zu stellen um Ihre Hoheitlichen Aufgaben auszuführen.Alles andere hat nicht zu interessieren.

Ggf. druckst du dir das einfach mal aus und hällst es dem entsprechenden Bearbeiter mal unter die Nase,wird er wieder frech,gehst du zum Vorgesetzten.

MfG
Codeman